Neuantrag oder Weiterbewilligung

Begonnen von DerMatze, 05. März 2024, 08:54:28

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DerMatze

Hallo zusammen!

Ich (ALG II) habe einen Vermittlungsvorschlag erhalten, der befristet auf 2 Monate ist. Ohne Möglichkeit auf Verlängerung. Einfache Frage dazu: Wenn ich diesen Job annehmen kann/darf, muss ich dann nach Ablauf der 2 Monate einen "komplett" neuen Antrag auf ALG II stellen oder gibts da einen einfachereren Weg, wie z.b. bei der Weiterbewilligung?

Danke euch!

Sheherazade

Es ist anzunehmen, dass der Verdienst dieser 2 Monate auf deinen Leistungsbezug angerechnet wird bzw. dass die Leistung für 2 Monate ruht. Schick dann einfach eine Veränderungsmitteilung, woraus ersichtlich ist, dass der Job nur auf 2 Monate begrenzt ist und warte ab, was da kommt.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

DerMatze

Zitat von: Sheherazade am 05. März 2024, 09:23:50Es ist anzunehmen, dass der Verdienst dieser 2 Monate auf deinen Leistungsbezug angerechnet wird bzw. dass die Leistung für 2 Monate ruht. Schick dann einfach eine Veränderungsmitteilung, woraus ersichtlich ist, dass der Job nur auf 2 Monate begrenzt ist und warte ab, was da kommt.

Vielen Dank!

Verycold

In der Regel gilt bei den Jobcentern, dass bei einer Beschäftigung unter sechs Monaten, ob geplant oder auf Grund einer einer Kündigung, ein Weiterbewilligigungsantrag genügt.