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Grundsicherung Mietkürzung ab August

Begonnen von ar05019011, 15. Februar 2024, 17:37:54

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Rotti

Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 17:51:13ja was heisst falsch berechnett die wissen genau das ich 489 (miete plus heuzung )bezahlen muss aber ab ausgust wollen sie mir halt 145 euro kürzen.
ja dann schreib doch einen Widerspruch du weißt ja wie du den schreiben musst ottokar hat ja im Forum so einige Beispiele eingestellt.

ar05019011

#46
ja ich wolte ja den nemmen den du mir gestern verlinkt hattest den


https://hartz.info/index.php/topic,3627.0.html

kann ich den denn auch nehmen sind die gesetze auch für grundsicherung und sind sie noch aktuell weil sie schon so alt sind mein ich ?

Jimmy Neutron

Stelle bitte einmal den kompletten Änderungsbescheid anonymisiert hier ein. Ohne den kompletten Bescheid kann man keine sichere Aussage dazu treffen. Klar könnte man jetzt einen Widerspruch einreichen. Da aber nicht sicher ist, was der Grundsicherungsträger da jetzt fabriziert und vor allem warum er was gemacht hat, stochert man nur im Trüben herum. Ich hoffe, dass der Bescheid irgendwas zur Aufklärung beiträgt.

Zitat von: ar05019011 am 17. Februar 2024, 18:11:29kann ich den denn auch nehmen sind die gesetze auch für grundsicherung und sind sie noch aktuell weil sie schon so alt sind mein ich ?
Ich würde noch keinen Widerspruch einreichen, da bisher nicht sicher ist, wie man den begründen soll.

Davon abgesehen. Sehe ich das richtig, dass ihr mit zwei Personen in Wohnung Heizkosten in Höhe von 448,- monatlich habt?

ar05019011

#48
hier der bescheid wichtig is aber nur der August die letzten 2 seiten. Und ja 448 heizkosten.

Jimmy Neutron

Die Seite 1 und 2 waren auch noch wichtig.
Wurde beim ursprünglichen Bescheid auch schon ab August gekürzt?

Gehen wir mal davon aus, dass im ursprünglichen Bescheid die Kosten der Unterkunft ab August noch voll übernommen werden.
1. Die Änderung der KdU ist kein Bestandteil der Änderungsverfügung im Bewilligungsbescheid.
2. Es wurde tatsächlich die Grundmiete nicht mehr anerkannt. Was für mich in dem Fall keinen Sinn ergibt.

Ohne Kenntnis des ursprünglichen Bescheides würde ich in dem Fall Widerspruch einlegen, aber den Widerspruch zunächst nicht begründen und stattdessen nachfragen, warum die Grundmiete nicht mehr angemessen sein soll.

In etwa z.B. so:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom 12.02.2024.

Vor der Begründung meines Widerspruchs ersuche ich gemäß §§ 14 und 15 SGB I um eine umfassende Beratung und Auskunft. Ich bitte um Klärung folgender Fragen:

  • Warum wird die Summe aus Grundmiete und Nebenkosten laut Bescheid als Netto Mietkosten bezeichnet? Handelt es sich dabei nicht um die Brutto-Kaltmiete?
  • Gemäß den Angemessenheitsrichtwerten (Brutto-Kaltmiete im Produkt) gelten 319,68 € als angemessen. Meine Brutto-Kaltmiete liegt mit 264,89 € deutlich unterhalb des Richtwerts. Warum wird meine Brutto-Kaltmiete dennoch als unangemessen betrachtet?
  • Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Kürzung der anerkannten Mietkosten?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre zeitnahe Antwort und Klärung dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

ar05019011

ok das kliengt sehr gut, so mach ich das )) vielen dank für deine mühe echt cool. das kliengt alles sehr plaussibel und das muss sie dan erstmal beantworten weil du hast ja alles was ich sagte und wolte mit einbegriffen in dem schreiben. ganz lieben dank nochmal, und kann ich dich wenn ich antwort von ihr bekommen hab nochmal belästigen damit oder halt hier ins forum posten ?

ach ja im vorherigen bescheid wurde gar nichts gekürtzt da war von kürzung keine rede.

Sensoriker

Ich gehe mal davon aus, dass deine Heizkosten gekürzt wurden. Es, aber versehentlich bei deiner Miete eingetragen wurde.
An der Summe ändert das im Endeffekt nichts.

Die angemessene Miete beträgt 319,-.
Du zahlst, aber nur 264,89 Zuzüglich 79,03,- angemessene Heizkosten kommst du auf 343,92.
Deine Grundmiete wird also voll übernommen.

Dein Problem sind die EXTREM hohen Heizkosten. 225,- für eine halbe Wohnung. Bestehen die Außenwände aus Pappe?
Das würde ich auf jeden Fall überprüfen.

So wie ich das sehe werden die Posten Miete/Heizkosten einzeln betrachtet. Du könntest versuchen, dass das anhand der Gesamtangemessenheit gerechnet wird. Das würde bedeuten 319,- (wenn die Tabelle aktuell bzw schlüssig ist) zuzüglich ca. 80,- angemessene Heizkosten (Solange dort richtig gerechnet wurde.)
Wärst du schonmal bei knapp 400,- die übernommen werden müssten.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.