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Wohngeld + Kinderzuschlag ?

Begonnen von skeptiker12, 07. März 2024, 23:04:52

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Ottokar

Wenn man Bürgergeld (BüG) bezieht, oder rechnerisch Anspruch darauf hätte, ist Voraussetzung für den Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ), dass man mit KiZ und (wenn Einkommen plus KiZ nicht ausreichen) Wohngeld (WoG) Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermeiden kann.
Mir ist nicht bekannt, ob die Bundesarbeitsagentur (BA) für den KiZ selbst eine WoG Berechnung anstellt, dazu auffordert, oder zeitgleich WoG beantragt werden muss. Das muss man mit der BA und gegebenenfalls mit der WoG Stelle abklären.
Da kein Anspruch auf WoG besteht, wenn man BüG bezieht, muss man bei Antragstellung die WoG Stelle darüber informieren, dass man KiZ beantragt hat in der Annahme, dass man mit KiZ plus WoG Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermeiden kann. Andernfalls wird die WoG Stelle ohne Prüfung den Antrag einfach ablehnen mit der Begründung, dass wegen BüG kein Anspruch besteht.
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