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Beitrag Bürgergeld: Entzug der Leistung für Job-Verweigerer beschlossen

Begonnen von Zatoo, 10. März 2024, 16:18:07

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0 Mitglieder und 6 Gäste betrachten dieses Thema.

Milla

Hä? Wer hat was von bewerben und Absage gesagt?
Zitatwenn sie die Arbeitsangebote nicht annehmen.
Das heißt für mich angebotene Arbeit vom AG nicht annehmen, sich nicht bewerben oder Bewerbung entsprechend verfassen das sie kein AG anstellt.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Zara

Zitat von: BobMahoo am 11. März 2024, 00:12:25
Zitat von: HunzernKonzerrn am 10. März 2024, 17:04:36Aber ob überhaupt ? Denn damit der Job nicht mehr zur Verfügung steht, ist es einfach dem Arbeitgeber klarzumachen, das man selber das Gegenteil eines Mehrwertes sein wird.

Ich hatte schon eine Einladung von einer Zeitarbeitsfirma, ehe überhaupt ein Jobangebot im Briefkasten war.

Wenn es die Fachkraft vom Jobcenter drauf anlegt bekommt man vermehrt Vermittlungsvorschläge von Zeitarbeit und Vermittlungsagenturen.

Für die ist der "Mehrwert" egal. Die wollen nur Provision!

Hatte mal einen Fall wo die Einladung zum Vorstellungsgespräch bei einer Vermittlungsagentur zeitgleich im Briefkasten war wie der Vermittlungsvorschlag.
Die wollten mich also "sofort" einstellen ohne das ich mich drauf beworben habe. ;)

So läuft unser System!

Marco1982

Zitat von: Dragon am 14. März 2024, 12:06:02Ob die Leute sich das gefallen lassen was die Jobcenter machen?glaube eher nicht das wird in den Behörden noch richtig krachen ,keiner wird es sich unbegründet gefallen lassen minimum 2 bis 8 Monate ohne Geld (Lebensmittel)+Krankenversicherung sein.

Das auch die Krankenversicherung weg ist, wo steht das?

Laut meinen Infos ist nur der Regelsatz weg, du bist ja weiter noch im Bezug wird ja auch Miete bezahlt also müsste auch die Krankenkasse weiter laufen.

Auch erstmal abwarten wie viele Leute am ende überhaupt mit der Sanktion zu tun haben werden.

Milla

ZitatWenn es die Fachkraft vom Jobcenter drauf anlegt bekommt man vermehrt Vermittlungsvorschläge von Zeitarbeit

Hatte ich am Anfang auch. Aber schon sehr, sehr lange hat sich keine Leihfirma mehr mit einem Stellenangebot mehr bei mit gemeldet. Bin natürlich hingegangen und mich auch sehr interessiert gezeigt und am Ende des Gespräches mich absichtlich etwas dumm gestellt und gefragt wie es mit der Verpflegungspauschale und den Kosten zur Fahrt zum Einsatzort verhällt. Und Schwupp war das Gespräch vorbei und sie hätten doch keinen Job für mich.

Für alle die es interessiert was ich denen vorgelegt habe.

Leiharbeitnehmer, die kurzfristig an verschiedene Firmen verliehen werden, besitzen keine feste Arbeitsstätte und können daher den Verpflegungsmehraufwand an jeder neuen Einsatzstelle jeweils für die ersten drei Monate in Höhe von 12€ pro Tag geltend machen.(Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.6.2010, VI R 35/08). Es muss aber klar sein, dass der sogenannte Verpflegungsmehraufwand nichts mit der Deckung der Reisekosten zu tun hat. Solche Kosten werden vom Unternehmen getrennt und in vollem Umfang (100 Prozent) übernommen. Hier ist die Rede nur vom Mehraufwand, da der Mitarbeiter nicht zuhause ist.

Fahrtkosten für Leiharbeiter zum erreichen des Einsatzortes. Die Rechtsgrundlage ist § 670 BGB, nach der der Arbeitgeber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet ist, die der Arbeitnehmer auf sich nimmt, um den Einsatzort zu erreichen. Das Zeitarbeitsunternehmen muss Fahrgeld in Höhe von 0,30€ für Hin- u. Rückfahrt zahlen, selbst wenn keine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag steht.

Leiharbeit: Kein Abzug auf dem Arbeitszeitkonto bei fehlender Einsatzmöglichkeit. Kann ein Verleiher einen Leiharbeitnehmer nicht einsetzen, obwohl der Leiharbeiter seine Arbeitsleistung angeboten hat, darf er ihm diese einsatzfreie Zeit nicht als Minusstunden vom Arbeitszeitkonto abziehen.
Unabhängig von tarifvertraglichen Regelungen erlaube es zudem auch das Gesetz nicht, das Risiko des Verleihers, den Leiharbeitnehmer nicht einsetzen zu können, im Rahmen eines Arbeitszeitkontos auf den Leiharbeitnehmer zu verlagern. Nach § 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) kann das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.
 


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Kopfbahnhof

Zitat von: Milla am 14. März 2024, 13:13:17Das heißt für mich angebotene Arbeit vom AG nicht annehmen, sich nicht bewerben
Problem dabei, man wird sich auf JEDES zugesendete Angebot Bewerben müssen.

Völlig egal wie Bescheuert es ist bzw. auch Unzumutbar.

Auch wenn es vor Gericht geht, man steht erst mal mit Null Euro da.
Schon eine andere Hausnummer, als die Kürzung um 30%.

Milla

Genauso schaut das aus und die JC Mitarbeiter werden tanzen um ihren Schreibtisch wie Rumpelstilzchen. Alle unbequemen Kunden die nicht mitspielen wollen haben jetzt die Wahl. Sich fügen, unterordnen, mitspielen oder mit einem Klick ohne Geld dastehen. Ja und bis die Gerichte entscheiden vergeht so einige Zeit. Bis dahin haben die Querulanten nicht viel Wahlmöglichkeiten.
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Fettnäpfchen

Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. März 2024, 16:25:15Problem dabei, man wird sich auf JEDES zugesendete Angebot Bewerben müssen.
Keine Sorgen! die Zumutbarkeitskriterien bleiben bestehen.

Zitat von: Milla am 14. März 2024, 13:13:17Hä? Wer hat was von bewerben und Absage gesagt?
Ehrlich?
bewerben>Das steht im VV!  :weisnich:
Absage>vom pot. AG
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. März 2024, 17:46:05Keine Sorgen! die Zumutbarkeitskriterien bleiben bestehen.
Du musst das hier vergessen haben :ironie:

Wenn ich so sehe was Leuten für Stellenangebote zugesendet werden, kann man manchmal  :kotz:

Kumpel 61! (mit Rücken) sollte sich mal als Paketfahrer Bewerben, AG war sehr "Begeistert" vom JC. 
Gibt genug solche Beispiele, auch hier im (alten) Forum.


Zara

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. März 2024, 18:13:18
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. März 2024, 17:46:05Keine Sorgen! die Zumutbarkeitskriterien bleiben bestehen.
Du musst das hier vergessen haben :ironie:

Wenn ich so sehe was Leuten für Stellenangebote zugesendet werden, kann man manchmal  :kotz:

Kumpel 61! (mit Rücken) sollte sich mal als Paketfahrer Bewerben, AG war sehr "Begeistert" vom JC. 
Gibt genug solche Beispiele, auch hier im (alten) Forum.



Richtig. Ich z.B. habe meine Ausbildung als Kauffrau für BüKo seinerzeit in einer Reha-Klinik gemacht und dort auch viele Jahre im Vorzimmer des Verwaltungsdirektors gearbeitet. Und was schickt mir das JC regelmäßig als Stellenvorschläge? Jobs als Arzthelferin. Das war ich nie und werde es nie sein. Würde ja schon bei der Assistenz nach hinten losgehen, da ich keinerlei medizinische Kenntnisse habe. Das kann ich dem JC noch zigmal erklären, sie raffen es nicht! Bewerbe mich dann zwar brav, aber mit dem Ergebnis, dass die Ärzte mir erst gar nicht antworten. Weil die sich auch denken: Was will die hier?!

Milla

Nur mal so in den Raum geworfen. Könnte es vielleicht sein das es dem JC gar nicht darum geht passende Stellen als Bewerbungsangebot rauszuschicken? Es könnte ja sein das das Ziel ist bei Ablehnung bzw. nicht bewerben so viel Sanktionen wie möglich rauszuhauen um damit Steuergelder zu sparen.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Zara

Zitat von: Milla am 15. März 2024, 10:04:03Nur mal so in den Raum geworfen. Könnte es vielleicht sein das es dem JC gar nicht darum geht passende Stellen als Bewerbungsangebot rauszuschicken? Es könnte ja sein das das Ziel ist bei Ablehnung bzw. nicht bewerben so viel Sanktionen wie möglich rauszuhauen um damit Steuergelder zu sparen.

Das denke ich auch.

Fettnäpfchen

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. März 2024, 18:13:18Du musst das hier vergessen haben :ironie:
Zitat von: Zara am 14. März 2024, 23:20:33Und was schickt mir das JC regelmäßig als Stellenvorschläge? Jobs als Arzthelferin. Das war ich nie und werde es nie sein.
Na und ändert nichts am 10er§
auf so etwas habe ich mich nie beworben und am Anfang habe ich noch den Beipackzettel ausgefüllt das ich mich nicht bewerbe. Hat das JC auch nicht interessiert.
Danach habe ich nur noch auf eine Anhörung oder den Versuch einer Sanktion gewartet. Und dann kam die Antwort das die keine Ahnung von ihren Gesetzen haben und sich beim Vorgesetzten um eine Schulung bemühen sollen.
Hat nicht lange gedauert und danach hatte ich Ruhe von VV und Informationen.

Zitat von: Milla am 15. März 2024, 10:04:03Könnte es vielleicht sein das es dem JC gar nicht darum geht passende Stellen als Bewerbungsangebot rauszuschicken
Da so gut wie kein SB die Akte des Kunden kennt haben die dadurch  keine Ahnung was sie einem zusenden dürfen und was nicht und senden einfach irgendetwas nach dem Motto > schau mal wie fleißig ich bin<
Den RA des JC interessiert es auch nicht denn der Kunde hat ja das Recht zu widersprechen und zu klagen!> O.-Ton meines JC RA

Zitat von: Milla am 15. März 2024, 10:04:03Es könnte ja sein das das Ziel ist bei Ablehnung bzw. nicht bewerben so viel Sanktionen wie möglich rauszuhauen um damit Steuergelder zu sparen.
auch allerdings wie ich es festgestellt habe nur von SB die keine Ahnung von ihrem Job haben und oder unter einer Wahnsinnshybris leiden.

Ein schönes WE
FN
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Sensoriker

Zitat von: Milla am 15. März 2024, 10:04:03Nur mal so in den Raum geworfen. Könnte es vielleicht sein das es dem JC gar nicht darum geht passende Stellen als Bewerbungsangebot rauszuschicken? Es könnte ja sein das das Ziel ist bei Ablehnung bzw. nicht bewerben so viel Sanktionen wie möglich rauszuhauen um damit Steuergelder zu sparen.

Natürlich. Alle Mitarbeiter haben an einer Geheimschulung teilgenommen wo ihnen erklärt wurde wie die Spezialsoftware funktioniert um die unpassendsten Angebote für die jeweiligen LE zu finden, damit allen so schnell wie möglich die Leistungen gestrichen werden können. Das ganze dann im 2 Monatsrhythmus, damit nur noch die KDU bezahlt werden muss.
:ironie:

Junge, Junge. Es ist schon richtig, dass nicht immer alles rund läuft beim JC, aber was in einigen Köpfen hier an Verschwörungstheorien (auch bei anderen Sachen) durch den Kopf spukt ist der Knaller.

Hier im Forum wird ja immer erklärt, dass es nur ein geringer Teil der LE sind die sich partout weigern Arbeit anzunehmen. (was ja auch stimmt) Das sind dann auch die, die damit ein Problem bekommen werden. Was in meinen Augen auch richtig ist.

Und was glaubt ihr eigentlich was passiert wenn das tatsächlich so gemacht wird wie hier geschrieben. Zig Tausenden wird das Geld komplett gestrichen und die machen nichts??
Wesentlich mehr Schwarzarbeit wäre da das kleinere Problem. Soziale Unruhen, extremer Anstieg der Kriminalitätsrate, tägliche Angriffe auf JC Mitarbeiter.

Wie Fettnäpchen schon schrieb werden das höchsten SB die keine Ahnung von ihrem Job haben und oder unter einer Wahnsinnshybris leiden (oder Lebensmüde sind) durchziehen.

Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

GoetzB

Solche Art von Möglichkeiten schaden indirekt auch Arbeitgebern und dem Jobcenter Mitarbeitern.

selbiger

Zitat von: Zara am 14. März 2024, 23:20:33Das kann ich dem JC noch zigmal erklären, sie raffen es nicht!

egal wie..die müssen ihre quoten erfüllen..für die statistik.hätte ja klappen können.. :grins:  :cool:

Zitat von: Sensoriker am 15. März 2024, 13:41:42aber was in einigen Köpfen hier an Verschwörungstheorien

verschwörung finde ich lustig..womal heutzutage alle in big germony möglich ist..inzwischen mehr als im hochgelobten amerikanischem lande..
und warum soll es nicht möglich sein,über gewisse arglist leute ins offene messer laufen zu lassen..?wie heist es so schön..??ich habe schon pferde vor der apoteke kozen sehen..zu deutsch..ich traue den sbs,jc..so einiges zu..denn währe oder würde da alle mit koregniss ablaufen..würden deutlich aber wirklich deutlich weniger klagen bei den sozialgerichten anliegen..fehler können passieren..das dürfen sie aber in solchen ämtern aber nicht..weil da existenzen dranne hengen..
zudem gibt es die berümten internen anweisungen..und da wurde mir schon einiges gesteckt von ehemaligen sbs..kenne da einige von..die sind nicht gefeuert worden..sondern haben gekündigt..ebend aus dem grund das diese vorgehensweisen nicht mit ihren selen bzw.geiste..mit sich vereinbar ist/waren.und nicht der humatität entspricht wie man eigentlich mit sozialschwachen KUNDEN umzugehen hat..

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.