Jobcenter Darlehen bekommen aber es bleibt was über

Begonnen von Algalon, 12. März 2024, 22:40:24

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Algalon

Hallo.

Ich habe eine Darlehen I. H von 400 Euro bekommen ( Mietschulden) . Ich habe während der Bearbeitung des Darlehens bereits 200 Euro überwiesen an den Vermieter . Das Darlehen wird mit 5% vom Regelsatz getilgt. Jobcenter hab ich das auch so mitgeteilt. Muss ich die 200e Rest and das Jobcenter zurück schicken umso die Monate wo die Rate einbehalten wird zu verringern? Es zu behalten ist strafbar oder?

Danke und LG

PS : Ich habe eine Email erhalten wo steht "dann soll ich den Differenz Betrag zurück an das Jobcenter überweisen." Muss ich das dann? Wäre kein Problem aber die Raten usw stehen ja schon fest. LG

gloegg

Ich persönlich würde es zurück überweisen. Nicht nur, weil ich dazu aufgefordert wurde.
Sondern weil dieser Teil des Geldes dann nicht mehr zweckgebunden verwendet wird. Und vielleicht kommt irgendein Sachbearbeiter dann auf die Idee, das Geld als Einkommen zu qualifizieren...

Ottokar

Zitat von: Algalon am 12. März 2024, 22:40:24Muss ich die 200e Rest and das Jobcenter zurück schicken umso die Monate wo die Rate einbehalten wird zu verringern?
Nein!
Zunächst mal kann das JC mit der Rücküberweisung nichts anfangen.
Selbst wenn du es schaffst, dass das JC diese Sondertilgung akzeptiert, würde sich weder die Darlehenshöhe noch die Ratenhöhe ändern, nur die Laufzeit würde sich verkürzen.
Das du bereits 200€ Rate aus deinem Vermögen gezahlt hast, ändert nichts an deinem Darlehensanspruch und der Darlehenshöhe.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Algalon

Zitat von: Ottokar am 13. März 2024, 09:45:05
Zitat von: Algalon am 12. März 2024, 22:40:24Muss ich die 200e Rest and das Jobcenter zurück schicken umso die Monate wo die Rate einbehalten wird zu verringern?
Nein!
Zunächst mal kann das JC mit der Rücküberweisung nichts anfangen.
Selbst wenn du es schaffst, dass das JC diese Sondertilgung akzeptiert, würde sich weder die Darlehenshöhe noch die Ratenhöhe ändern, nur die Laufzeit würde sich verkürzen.
Das du bereits 200€ Rate aus deinem Vermögen gezahlt hast, ändert nichts an deinem Darlehensanspruch und der Darlehenshöhe.

Guten Morgen Ottokar, also das Jobcenter R.... Schrieb das ich dann den Differenz Betrag zurück überweisen soll. Wenn ich das nicht mache, was würde dann passieren? Jemand meinte das es Zweck Entfremdung wäre und mir das als Einkommen angerechnet werden kann. Selbstverständlich habe ich keine Probleme das Geld zurück zu zahlen. Ich möchte mich nur gern über alles informieren.
Vielen Dank für deine wertvolle Zeit

Ottokar

Um diese Frage beantworten zu können, müsste ich den genauen Inhalt des Schreibens des JC kennen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Algalon

Zitat von: Ottokar am 13. März 2024, 10:03:06Um diese Frage beantworten zu können, müsste ich den genauen Inhalt des Schreibens des JC kennen.
Das kam per Email. In 1 Satz.

Ottokar

Zitat von: Algalon am 13. März 2024, 10:04:00Das kam per Email. In 1 Satz.
Äußerst inkompetent vom JC.

Die E-Mail kannst du ignorieren.
Solange es kein schriftlicher Verwaltungsakt ist, hat es keiner rechtliche Wirkung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Algalon

#7
Habe mit dem JC telefoniert und würde alles geklärt. Danke für alles

Sensoriker

Rein interessehalber. Wie hat das JC das geklärt?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Algalon

Zitat von: Sensoriker am 13. März 2024, 14:49:44Rein interessehalber. Wie hat das JC das geklärt?

Stand jetzt, darf ich den Rest behalten. Evtl. bekomme ich Post wo das Geld zurück gefordert wird, selbst wenn das passiert kann man es in Raten zurück zahlen.

Jimmy Neutron

#10
Du zahlst doch jetzt auch schon in Raten zurück.
Wurde dir nur fristlos oder auch ordentlich gekündigt?

Algalon

Zitat von: Jimmy Neutron am 13. März 2024, 21:30:47Du zahlst doch jetzt auch schon in Raten zurück.
Wurde dir nur fristlos oder auch ordentlich gekündigt?

Beides. Aber wurde durch den Ausgleich der Schulden, beides schriftlich zurück gezogen. Vielleicht weil ich hier schon 8 Jahre wohne.