Nachforderungen Versicherungspolice Private Altersvorsorge

Begonnen von MsXyz, 14. März 2024, 06:28:43

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MsXyz

Hallo zusammen,
Ich habe einen Brief bekommen in dem ich dazu aufgefordert werde, von meiner privaten Altersvorsorge die Versicherungspolice und den zu Grunde liegenden Vertrag einzureichen. Ich habe das zwar bei den Versicherungen schon angefragt, aber jetzt kam mir der Gedanke, ob sie das überhaupt dürfen?

Bei Antragstellung lagen mir für beide Versicherungen die neuen Kontoauszüge noch nicht vor. Die alten hatte ich trotzdem mitgeschickt. Das habe ich auch so geschrieben und unaufgefordert beide nachgereicht.
Meiner Meinung nach geht aus beiden auch hervor, dass es sich um Altersversorgungen handelt. Einmal Riesterrente, einmal RenteClassic oder so.
Ich denke fast, dass dem SB die neueren Kontoauszüge gar nicht vorlagen. Warum auch immer.

Jetzt ist es natürlich so, dass langsam das Geld ausgeht und ich dummerweise die Versicherungspolice der einen schon eingeschickt habe.

Telefonisch habe ich es mehrmals versucht. Weder der SB noch allgemein wurde jemand erreicht und man kommt auch immer noch nicht einfach so ins Gebäude...

Die eigentliche Frage ist aber, sollte ich die anderen Sachen noch einreichen oder etwas schreiben, dass sie das nicht dürfen und auf die Kontoauszüge verweisen, aus denen hervorgehen sollte, dass es sich um Altersversorge handelt?

Ottokar

Das JC benötigt den Guthabenstand und den Nachweis, dass es sich um eine geschützte Altersvorsorge handelt. Dazu reicht die Riester-Jahresbescheinigung aus, welche die Anbieter ab Ende Februar versenden.
Aus der Police geht nur die Art der Versicherung hervor, die wird aber auch auf der Riester-Jahresbescheinigung bescheinigt. Außerdem stehen in der Police und den weiteren Vertragsunterlagen Daten, die das JC nichts angehen, da es diese eben nicht zur Aufgabenerfüllung benötigt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


MsXyz

Zitat von: Ottokar am 14. März 2024, 11:26:49Das JC benötigt den Guthabenstand und den Nachweis, dass es sich um eine geschützte Altersvorsorge handelt. Dazu reicht die Riester-Jahresbescheinigung aus, welche die Anbieter ab Ende Februar versenden.
Aus der Police geht nur die Art der Versicherung hervor, die wird aber auch auf der Riester-Jahresbescheinigung bescheinigt. Außerdem stehen in der Police und den weiteren Vertragsunterlagen Daten, die das JC nichts angehen, da es diese eben nicht zur Aufgabenerfüllung benötigt.

okay, vielen Dank. so habe ich es mit Abstand auch gesehen. Die eine Police habe ich blöderweise schon versendet.

Aber dann werde ich mich nochmal an ein Schreiben machen, dass der Jahreskontoauszug ausreicht und dieser vorliegt. bzw. würde ich den sogar noch ein drittes Mal senden.

Vielen Dank.

MsXyz

ich schreibe Ihnen nochmal wegen Ihres Schreibens vom XXXXXX
Wie in meiner Nachricht am XXXX schon geschrieben, habe ich die aktuellen Kontoauszüge für die RiesterRente und von der XXXXXXX schon im Februar nachgereicht. Diese habe ich Ihnen auch am XXXX erneut zukommen lassen.
Aus diesen geht der Betrag und dass es sich um Altersvorsorge handelt hervor.
Mir ist kein Grund bewusst, weshalb Sie daher die Daten aus meinen Versicherungsabschlüssen und den Versicherungspolicen erheben dürfen sollten und das der Kontoauszug nicht ausreichend ist.
Sollte dies doch der Fall sein, belegen Sie mir dies bitte.
Ich bitte Sie höflich, meine schon gesendeten Unterlagen zur Versicherungspolice der XXXX zu vernichten.
Im Anhang sende ich Ihnen erneut die Kontoauszüge, aus denen die Beträge und das es sich um eine Altersvorsorge handelt hervorgehen sollte und bitte Sie meinen Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten.
Vielen Dank.



Kann ich das so schreiben? Durch die Rechtsfolgebelehrung und das Datum bis wann es erledigt sein soll bin ich immer etwas unsicher.

Sheherazade

Schreib statt Kontoauszüge besser Jahreskontoauszüge.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MsXyz

Zitat von: Sheherazade am 14. März 2024, 14:34:04Schreib statt Kontoauszüge besser Jahreskontoauszüge.
Danke für den Hinweis, das habe ich geändert.

MsXyz

Leider habe ich bisher immer noch nichts gehört. Der Antrag ist jetzt knapp zwei Monate her.
Ich hatte jetzt sogar irgendwo gelesen, dass ich die Riester Rente gar nicht hätte abgeben müssen, da sie nicht ins Vermögen fällt. Keine Ahnung, ob das wirklich so stimmt.

Habe eh das Gefühl, egal wie, sie hätten noch irgendwas gewollt.

kann ich vorläufige Zahlung wie hier https://hartz.info/index.php?topic=34.0 beschrieben beantragen. Nur ALG II durch Bürgergeld ersetzen?

Mehr als das wollten Sie in der Nachforderung ja nicht.


Habe nur eine Einladung zu einer Gruppenveranstaltung erhalten.

Ottokar

Ja, du solltest umgehend einen Antrag auf vorläufige Zahlung stellen mit Frist von einer Woche, Datum angeben. Wenn das Jobcenter den nicht bewilligt oder innerhalb der Frist bearbeitet, dann stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes zu verurteilen.
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MsXyz

Zitat von: Ottokar am 25. März 2024, 14:31:51Ja, du solltest umgehend einen Antrag auf vorläufige Zahlung stellen mit Frist von einer Woche, Datum angeben. Wenn das Jobcenter den nicht bewilligt oder innerhalb der Frist bearbeitet, dann stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes zu verurteilen.

Danke. Sollte ich dazu nochmal schreiben, dass die die geforderten Unterlagen nicht verlangen dürfe bzw. Alles um darüber zu entscheiden vorliegt? Ich habe die Jahreskontoauszüge ja mittlerweile sicher 3 mal hingeschickt...

Wäre der Abschlussatz mit der Fristsetzung so in Ordnung?

Hiermit beantrage ich, über meine Leistung gemäß § 41a SGB II sofort spätestens jedoch bis zum 3.4.2024 vorläufig zu entscheiden und mir diese sofort rückwirkend ab Antragstellung zu zahlen.

Ottokar

Zitat von: MsXyz am 25. März 2024, 19:45:33Sollte ich dazu nochmal schreiben, dass die die geforderten Unterlagen nicht verlangen dürfe bzw. Alles um darüber zu entscheiden vorliegt?
nein

Zitat von: MsXyz am 25. März 2024, 19:45:33Wäre der Abschlussatz mit der Fristsetzung so in Ordnung?
ja
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MsXyz

Ich habe bisher noch nichts gehört und auch kein Geld erhalten.

Online habe ich schon ein Formular zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gefunden, was ich handschriftlich ausfüllen kann. Blöderweise nicht von meinem zuständigen Sozialgericht, aber die Anträge scheinen sehr ähnlich aufgebaut zu sein.
Sollte ich ankreuzen, dass es eilbedürftig ist? Das Geld auf dem Konto wird nicht mehr lange reichen...
Kann ich das per Fax ans zuständige Sozialgericht senden?
Soweit ich weiß, entstehen beim Sozialgericht keine Kosten, oder?

Rotti

Zitat von: MsXyz am 25. März 2024, 19:45:33Danke. Sollte ich dazu nochmal schreiben, dass die die geforderten Unterlagen nicht verlangen dürfe bzw. Alles um darüber zu entscheiden vorliegt? Ich habe die Jahreskontoauszüge ja mittlerweile sicher 3 mal hingeschickt...

§ 65 SGB I: Grenzen der Mitwirkung
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ottokar

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