Neue Sanktionsmöglichkeiten - das macht mir Angst

Begonnen von Dustdog, 15. März 2024, 10:36:59

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Dustdog

Hallo an alle,

es ist ja bekannt, dass nun neue und zugleich härte Sanktionsmöglichkeiten bestehen seitens der Jobcenter. Das alles macht mir Angst.

Somit ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nutzlos. Ja, mehr als 30 % nicht erlaubt, aber im gleichem Atemzug eine Vollsanktion möglich mit Ausnahme der Mietkosten und KVersicherung.

Wie kann das durchgewunken worden sein?
Bin kein Verweigerer, aber das macht mir, ich wiederhole mich, Angst.

Dass die SPD und vor allem (!) die Grünen das durchgewunken haben, enttäuscht mit sehr.

Die Grünen für mehr Sanktionsmöglichkeiten, hätte ich nie geglaubt.


Alena

Zitat von: Dustdog am 15. März 2024, 10:36:59Die Grünen für mehr Sanktionsmöglichkeiten, hätte ich nie geglaubt
Ich schon.
Zitat von: Dustdog am 15. März 2024, 10:36:59Somit ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nutzlos. Ja, mehr als 30 % nicht erlaubt
Na ja, das eine ist die Gesetzgebung und das andere dann die zukünftige Rechtssprechung. Wird sich dann zeigen. Dass dieses neue Gesetz für Leistungsempfänger nachteilig ist, steht für mich allerdings auch außer Frage.

Milla

@Dustdog
Ich kann dich beruhigen du musst keine Angst haben vor Sanktionen, wenn du dich an die Vorgaben und Regeln hältst. Man muss auch keine Angst beim Autofahren haben, solange man sich nicht besoffen oder unter Drogeneinfluss ans Steuer setzt und immer die StVO beachtet.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

HunzernKonzerrn

Vorgaben sind: Einfach dem Arschbeitgeber klar machen, das er keine Freude mit Zwangsarbeitern haben wird.
Dann wird der Job nicht mehr zu Verfügung stehen und es kann zu keiner Einstellung der Leistung kommen.

Milla

Lol, dann macht der Arbeitgeber schnell mal eine Meldung ans JC und schon haste für eine Weile weniger Geld. :lachen:
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Chefkoch

Vielleicht wäre es besser, die wenigen die absolut nicht arbeiten wollen einfach in Ruhe zu lassen und lieber die richtig fördern und unterstützen, die wirklich arbeiten wollen. Kein Arbeitgeber hat Lust auf Mitarbeiter, die keinen Bock auf ihren Job haben
Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

HunzernKonzerrn

Zitat von: Milla am 15. März 2024, 18:09:45Lol, dann macht der Arbeitgeber schnell mal eine Meldung ans JC und schon haste für eine Weile weniger Geld. :lachen:
Zwischen 30 Prozent weniger - das maximal mögliche lt BVG und 2 Monate keine Geld liegen Welten.
Zudem dürfe die Meldung sich mit dem Datenschutz schneiden.

Zitat von: Chefkoch am 15. März 2024, 18:11:27Vielleicht wäre es besser, die wenigen die absolut nicht arbeiten wollen einfach in Ruhe zu lassen und lieber die richtig fördern und unterstützen, die wirklich arbeiten wollen. Kein Arbeitgeber hat Lust auf Mitarbeiter, die keinen Bock auf ihren Job haben
Bitte was erwartest du ? Verstand ? Nachdenken ?
Nein, es geht um Ideologe und Peitsche. Selbst wenn die Durchsetzung unter dem Strich teurer ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: HunzernKonzerrn am 15. März 2024, 18:49:51Zudem dürfe die Meldung sich mit dem Datenschutz schneiden.
Nein tut sie nicht.

Es ist völlig Legal, wenn AG Meldung an das JC machen.

superMeier

Zitat von: HunzernKonzerrn am 15. März 2024, 15:27:36Vorgaben sind: Einfach dem Arschbeitgeber klar machen, das er keine Freude mit Zwangsarbeitern haben wird.
Dann wird der Job nicht mehr zu Verfügung stehen und es kann zu keiner Einstellung der Leistung kommen.

Na, aber gerade für diesen Fall wurde diese neue Gesetzgebung ja geschaffen, so wird ja ein Totalverweigerer dort definiert. Also mit so einer Aktion hättest du dir schon recht sicher die entsprechende Kürzung eingehandelt.

Dustdog

Tja, nun auch vom Bundesrat durchgewunken worden. Ein Skandal.

Somit wird das Urteil vom Bundesverfassungsgericht unwirksam, oder?


Zum schreien.

Taxima

Zitat von: Milla am 15. März 2024, 18:09:45Lol, dann macht der Arbeitgeber schnell mal eine Meldung ans JC und schon haste für eine Weile weniger Geld. :lachen:

und der Hammer wäre: alles was man von anderen gespendet bekommt an Geld um sich über Wasser halten zu können, wird nach dem Sanktionszeitraum voll angerechnet und muss alles per Raten ans Jobcenter zurückgezahlt werden. Die fragen dann: "Wie haben Sie sich denn die ganze Zeit über Wasser gehalten?" "Menschen mussten mir Geld spenden damit ich was zum Essen und Trinken habe."
"Wie viel denn?"
"Jeden Monat 350€"
"Das hätten Sie uns aber mitteilen müssen! Das werden wir Ihnen, bis auf 50€ voll anrechnen. Da Sie uns das jetzt erst mitteilen, haben Sie die Mitteilungspflicht missachtet. Sie bekommen weitere 10% als Sanktion für den nächsten Monat obendrauf. Da bin ich mal gnädig. Sonst wären es 3 Monate."
"...." :heul:
"Kein Danke?!"

Nur ausgedacht aber kann passieren. 

Bimimaus5421

Zitat von: Taxima am 22. März 2024, 22:46:10
Zitat von: Milla am 15. März 2024, 18:09:45Lol, dann macht der Arbeitgeber schnell mal eine Meldung ans JC und schon haste für eine Weile weniger Geld. :lachen:

und der Hammer wäre: alles was man von anderen gespendet bekommt an Geld um sich über Wasser halten zu können, wird nach dem Sanktionszeitraum voll angerechnet und muss alles per Raten ans Jobcenter zurückgezahlt werden. Die fragen dann: "Wie haben Sie sich denn die ganze Zeit über Wasser gehalten?" "Menschen mussten mir Geld spenden damit ich was zum Essen und Trinken habe."
"Wie viel denn?"
"Jeden Monat 350€"
"Das hätten Sie uns aber mitteilen müssen! Das werden wir Ihnen, bis auf 50€ voll anrechnen. Da Sie uns das jetzt erst mitteilen, haben Sie die Mitteilungspflicht missachtet. Sie bekommen weitere 10% als Sanktion für den nächsten Monat obendrauf. Da bin ich mal gnädig. Sonst wären es 3 Monate."
"...." :heul:
"Kein Danke?!"

Nur ausgedacht aber kann passieren. 
Auch dagegen müssen sich dann Betroffene mit Klagen dagegen wehren und nicht alles hinnehmen
Das Existenzminimum ist unveräußerlich und hat jederzeit gewehrt zu wehren
1 Bvl 1/09 und noch andere Bverfg Entscheidungen sagen es auch .
Sozialstaatsprinzip
Unsere Regierung ist Verfassungsfeindlich .
Zitat Junker Wir machen erst Gesetze und sehen dann ob das Volk sich dagegen wehrt ..


Bimimaus5421

Thome Newsletter dazu : Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024" mit Einführung von 100%-Sanktionen und Abschaffung des Bürgergeldbonus verabschiedet
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Der Bundesrat hat am 22. März 2024 das zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt. Damit wurden u.a. beim Bürgergeld die 100 % Sanktionen im Fall einer willentlichen Weigerung eine zumutbare Arbeit anzunehmen, wieder eingeführt und die Abschaffung des Bürgergeldbonus beschlossen. Sie dazu: https://t1p.de/dfhy9

Dazu ein passender Kommentar in der Taz: ,,Beim Bürgergeld handelt es sich nicht um großzügige Almosen, sondern um einen verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsanspruch. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen in dem Recht auf Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz) in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot (Artikel 20 Grundgesetz) verortet. Den Schutz der Menschenwürde stellten die Verfassunggebenden als Lehre aus dem Nationalsozialismus an den Anfang des Grundgesetzes". Dann führt die Autorin weiter aus: ,,Seit vielen Jahren entnimmt das Bundesverfassungsgericht aus dem Zusammenspiel der Menschenwürde und dem Sozialstaatsgebot das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung und hat zur Frage der Komplettsanktionierung in einem Urteil von 2019 ausgeführt, dass der vollständige Wegfall des Arbeitslosengelds II nicht mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben vereinbar ist".
Hier nachzulesen: https://t1p.de/u3y4p
Tacheles hatte im Gesetzgebungsverfahren auch eine Stellungnahme abgegeben und die Regelung als eindeutig verfassungswidrig gebrandmarkt, diese ist hier nachzulesen: https://t1p.de/npabt   

Mit Veröffentlichung im Gesetzesblatt ist das Gesetz wirksam, vermutlich Anfang April.


Eine Regelung wie denn das Essen die Grundversorgung dann erbracht wird z.b durch Sachleistungen sehe ich hier im Gesetz noch nicht .
Soll die Kriminalität dadurch steigen ?
Es geht nur darum Gelder einzusparen
Wäre schön wenn unsere Volksvertreter auf ihre Diäten Erhöhung verzichten würden um die Probleme diese Landes zu löschen oder keine Waffenlieferungen
Hier können sich nur dann gemeinschaftlich die Betroffenen sich zusammen tun um für eine Bessere Zukunft
Gemeinsamer Widerstand

HunzernKonzerrn

#13
Tja niemand kommt aus dem Dilemma heraus, das Zwangsarbeiter den Arbeitgebern eher (zurecht) schaden, als nützen. Meine Hoffnung stirbt zuletzt, das dieser logische Umstand in Zukunft mehr Beachtung geschenkt wird.

Dustdog

Meint ihr denn, ob man im Falle einer möglichen Totalsanktion beim Sozialgericht sehr gute Chancen hätte, wenn man auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht hinweist?

Sollten Sozialgerichte eigentlich nicht ohne wenn und aber "auf der Seite des Klägers/ der Klägerin" stehen, da sie ja auch wissen müssten, dass hier seitens der Regierung gegen geltendes Recht verstoßen wird?

Hat der kleine Mann/ die kleine Frau selbst die Möglichtkeit, Klage einzureichen beim Bundesverfassungsgericht in diesem Falle? Auch schon vorher? Wie gesagt, ich bin keiner, der verweigert, aber ich habe nach wie vor ein ungutes Gefühl.

Bringen Schreiben an das Bundesverfassungsgericht etwas oder kann man sich das alles sparen?