Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Unterhaltsvermutung bei Angehörigen

Begonnen von Angel472, 19. März 2024, 14:25:44

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sensoriker

Zitat von: Rotti am 19. März 2024, 19:08:47bei einer Wg muss ein Untermietvertrag gemacht werden wo der Vermieter auch zustimmen muss und ausserdem will das Jc auch die Wohnung daraufhin inspizieren ob das so zutrifft.

Man schreibst du teilweise ein Müll.
Untermietvertrag nicht nötig. Genehmigung vom Vermieter für die eigenen Kinder schon mal gar nicht. JC will das inspizieren  :lachen:

Ich hatte das gleiche mit meinem Sohn. Der hat einen Zweizeiler aufgesetzt wo er erklärt, dass er mich in keinsterweise unterstützt. Thema erledigt.
Wie ihr das mit dem Einkauf etc regelt geht das JC auch nichts an. (Ich würde nur empfehlen die Ausgaben für den Einkauf Bar abzuwickeln. Erspart Diskussionen)
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Rotti

Zitat von: Sensoriker am 19. März 2024, 20:35:09Untermietvertrag nicht nötig. Genehmigung vom Vermieter für die eigenen Kinder schon mal gar nicht. JC will das inspizieren :lachen:
so läuft es aber beim JC ziemlich oft ich hab nur aufgeführt was die Fordern ob berechtigt oder nicht.

turbulent

Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 14:25:44bei dem jüngeren, geht sein Lohn schon seit Ausbildung bei mir aufs Konto
andere Baustelle und beinahe OT:
Du hast Dich bei der Eröffnung Deines Kontos dazu verpflichtet, es nur für Dich selbst ("eigene Rechnung") zu nutzen. Sei Dir einfach nur dessen bewusst, wenn Du Einkommen Dritter darüber laufen lässt.

Chefkoch

In einer WG ist man kein Untermieter. Man ist einer von mehreren Mietern. So kenne ich das
Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

Angel472

Zitat von: turbulent am 19. März 2024, 21:18:19
Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 14:25:44bei dem jüngeren, geht sein Lohn schon seit Ausbildung bei mir aufs Konto
andere Baustelle und beinahe OT:
Du hast Dich bei der Eröffnung Deines Kontos dazu verpflichtet, es nur für Dich selbst ("eigene Rechnung") zu nutzen. Sei Dir einfach nur dessen bewusst, wenn Du Einkommen Dritter darüber laufen lässt.
OT = ???
Solange die Bank weiß welches Geld von wem auf mein Konto geht, sollte das egal sein .. hatte ich mit meinem Mann ja auch so und ich denke das gilt auch für Kinder die noch nicht volljährig sind .. und dann auch später .. es hat sich daran ja eigentlich nichts geändert.
Aber das mit dem Lohn und was eigentlich seine Zahlungen sind werden wir demnächst noch ändern .. hatten wir auch vor.

Angel472



Zitat von: Sensoriker am 19. März 2024, 20:35:09Ich hatte das gleiche mit meinem Sohn. Der hat einen Zweizeiler aufgesetzt wo er erklärt, dass er mich in keinsterweise unterstützt. Thema erledigt. Wie ihr das mit dem Einkauf etc regelt geht das JC auch nichts an. (Ich würde nur empfehlen die Ausgaben für den Einkauf Bar abzuwickeln. Erspart Diskussionen)

Du meinst also, das wir nichts an Einnahmen/Ausgaben, sprich die geforderten Unterlagen, einreichen sollen? Nur schreiben das ich in keinsterweise unterstützt werde.

.. evt. das ich die Miete, NK ect. überwiesen bekomme um den Betrag komplett an den Vermieter/die Verbrauchsstelle zu zahlen?
Und wenn die doch keine Ruhe geben und z.B. von meinem ältesten, der ja die 500,00 € bisher so überwiesen hat, wissen wollen wie sich die Summe zusammensetzt ?

Sorry für die Fragerei .. aber mir macht das echt zu schaffen und ich bin sowieso durch die Trennung fast komplett am Ende  :sad:

Sensoriker

Wie ihr den Einkauf regelt geht das JC nicht im Geringsten was an.
Es wäre besser wenn jedes Kind ein eigenes Konto hat und dir nur die Fixkosten auf dein Konto überweist.
Es sollte normalerweise kein Problem darstellen wenn das Geld für den Einkauf auch auf dein Konto geht, aber um weitere Diskussionen aus dem Weg zu gehen, ist es besser das in Bar zu regeln.

Ich würde jeweils 1 Schreiben aufsetzen.
Hiermit erkläre ich (Name), dass ich die anteiligen Kosten für (Fixkosten auflisten Miete etc) an meine Mutter (Name) überweise.
Eine weitere Unterstützung jeglicher Art meinerseits besteht nicht.


Ich würde, aber vorsichtshalber noch warten, ob noch was von anderen Lesern dazu kommt.

Ich habe noch gesehen, dass das JC wissen will ob deine Söhne für dich aufkommen könnten oder nicht.
Ob sie das könnten ist völlig irrelevant. Entscheidend ist nur ob sie das auch tatsächlich tun. Kinder sind ihren Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Angel472

Zitat von: Sensoriker am 20. März 2024, 11:28:33Es wäre besser wenn jedes Kind ein eigenes Konto hat und dir nur die Fixkosten auf dein Konto überweist.
Hat jedes alleine .. eigentlich schon seit der Ausbildung .. und trotzdem haben wir auch den Lohn auf mein Konto gehen lassen und beide bekamen nach Abzug den Rest von mir auf ihr Konto.
Der ältere war zwischen Ausbildung und Arbeisstelle kurzfristig Arbeitslos und da hat er dann ändern lassen, das sein Geld auch auf sein Konto geht und er überweist mir jeden Monat den abgemachten Betrag für die Fixkosten.
Deshalb versteh ich nicht, warum das JC jetzt so anfängt .. sie sehen das doch an den Kontoauszügen von mir und Sohn.
Der jüngere wartet jetzt noch auf seinen festen Arbeitsvertrag und dann wollten wir das auch ändern .. auch Fahrkarte und Verein über sein Konto .. so das ich von beiden nur die z.zt. 500,00 € bekomme.

Zitat von: Sensoriker am 20. März 2024, 11:28:33Es sollte normalerweise kein Problem darstellen wenn das Geld für den Einkauf auch auf dein Konto geht, aber um weitere Diskussionen aus dem Weg zu gehen, ist es besser das in Bar zu regeln.
Habe schon was vorgeschrieben für das JC und weil ich so ehrlich bin, wollte ich eben genau dazu schreiben woraus sich die 500,00 € zusammensetzen (auch mit einer Summe für Einkauf von Grundnahrungsmittel, Putz- und Waschmittel, Toilettenpapier...) .. und das wir das schon vorher so geregelt hatten, als die Mutternoch keine Leistungen vom JC bekam.
Also meine Söhne müssen das ja schreiben  :schaem:

Ich warte trotzdem noch ob noch weitere "brauchbares" von anderen Lesern kommt.

Vielen Dank an alle bis jetzt.

Sheherazade

Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 14:25:44Mit beiden Jungs wurde mündlich eine Summe vereinbart, die ihren Teil der Miete, NK, Gas, Strom und Internet abdecken. Dieser Betrag wurde von uns auf 500,00 € aufgerundet, um Grundnahrungsmittel, Reinigungs- und Sanitärartikel von mir für allgemein zu kaufen.

Macht es einfach transparenter, dann kommen auch keine Missverständnisse auf. Idealerweise teilt ihr die KdU genau durch 3, jeder deiner Söhne überweist dir seinen Anteil mit Verwendungszweck "Mietanteil", nichts aufrunden. Den Anteil für Grundnahrungsmittel, Reinigungs- und Sanitärartikel können dir beide in einer separaten Zahlung mit entsprechendem Verwendungszweck "Auslagenerstattung Einkauf" überweisen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Angel472

Zitat von: Angel472 am 20. März 2024, 13:07:56Ich warte trotzdem noch ob noch weitere "brauchbares" von anderen Lesern kommt.
Ich empfehle es so zu machen wie von
Zitat von: Sheherazade am 20. März 2024, 14:56:54Macht es einfach transparenter, dann kommen auch keine Missverständnisse auf. Idealerweise teilt ihr die KdU genau durch 3, jeder deiner Söhne überweist dir seinen Anteil mit Verwendungszweck "Mietanteil", nichts aufrunden. Den Anteil für Grundnahrungsmittel, Reinigungs- und Sanitärartikel können dir beide in einer separaten Zahlung mit entsprechendem Verwendungszweck "Auslagenerstattung Einkauf" überweisen.
sehr gut beschrieben und das kannst du dem JC dann in Form auch der veränderten anteiligen Mietkosten zukommen lassen.

Zitat von: Angel472 am 20. März 2024, 13:07:56Also meine Söhne müssen das ja schreiben :schaem:
In keiner Art und Weise müssen deine Söhne das machen. Wenn du den Beitrag von Ottokar, also den ich ins Zitat gesetzt habe wüsstest du das auch und auch warum.

Erst recht nicht wenn es vom JC verlangt wird.
A ist es nur eine "Bitte" und
B wäre es nur von Nachteil für euch alle.

Schon die gelieferten Nachweise die übermittelt wurden gehen das JC nichts an.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.