Getrennt wohnen gleich getrennt Geld ?

Begonnen von Daniel90, 21. März 2024, 09:11:07

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Daniel90

Hallo liebe Community,

ich habe ein kleines Anliegen.

Ich und meine Ex waren vorher fast 6 Jahre zusammen und haben in einer BG gelebt, haben auch ein gemeinsames Kind.

Aktuell sind wir fast ein halbes Jahr getrennt, sie lebt alleine in ihrer Wohnung und ich alleine in meiner Wohnung. Nun wollen wir es nochmal versuchen aber wollen erstmal (wohnlich) getrennt bleiben um zu schauen ob es auch funktioniert.

Wie wird das beim Amt geregelt? Wird das wieder als BG angesehen oder bekommt jeder getrennt Geld?

Danke im voraus

PS: Sollte das Thema schon irgendwo offen sein, bitte ich um Verzeihung.  :flag:

Mit freundlichen Grüßen
Daniel

Sensoriker

Solange ihr noch getrennt wohnt, hat es das JC nicht zu interessieren. Das wird erst relevant wenn ihr wieder zusammenziehen solltet.

Du teilst dem JC ja auch nicht mit wenn du eine neue Freundin hast (solange ihr getrennt lebt)
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Daniel90 am 21. März 2024, 09:11:07Nun wollen wir es nochmal versuchen aber wollen erstmal (wohnlich) getrennt bleiben um zu schauen ob es auch funktioniert.

Wie wird das beim Amt geregelt?

Gegen den Versuch ist nichts einzuwenden, aber ihr habt ja hoffentlich nicht vor, das dem Jobcenter (oder der Unterhaltsvorschusskasse) so mitzuteilen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"