Übernahme Kleinreparaturen bei Mietwohnung vom jc aktiuelle Rechtsprechung?

Begonnen von H4O, 23. März 2024, 17:26:31

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

H4O

Hallo!

Laut Ratgeber soll man Antrag stellen https://hartz.info/index.php/topic,102791.msg1325233.html#msg1325233

Aber sächsische LSG L 7 AS 536/11 NZB sagt nein, weil in der Regelsatzberechnung entahlten, also kein KdU Problem.

Andere Urteile habe ich nicht gefunden.

Ich habe jetzt auch einen Ablehnungsbescheid bekommen. Konkreter Fall war wirksame Klausel im Mietvertrag, Betrag unter EUR 75. Mietvertrag lag dem jc vor.

Wie ist die Lage?

LG
H4O

Kopfbahnhof

Zitat von: H4O am 23. März 2024, 17:26:31Wie ist die Lage?
Ich würde da in Widerspruch gehen, da diese Kosten durchaus den KdU Anzurechnen sind.

Wie sollen die im RS Enthalten sein, die fallen doch nur manchmal an.
Dazu kommt eine Benachteiligung gegenüber denen, die eine solche Klausel nicht im MV stehen haben.

Logisch ist so eine Klausel im MV dann auch wirksam. (jedenfalls im Normalfall)
Wir haben die hier auch drin stehen, brauchte sie nur noch nie.

Zitat von: H4O am 23. März 2024, 17:26:31Mietvertrag lag dem jc vor.
Aber dies allein reicht nicht, es muss schon eine Rechnung darüber geben.
Sonst zahlt das JC tatsächlich nicht.

H4O

Zitat von: Kopfbahnhof am 23. März 2024, 17:37:38
Zitat von: H4O am 23. März 2024, 17:26:31Mietvertrag lag dem jc vor.
Aber dies allein reicht nicht, es muss schon eine Rechnung darüber geben.
Sonst zahlt das JC tatsächlich nicht.

Klar, die Rechnung lag natürlich vor.

Was mich mal wieder so fassungslos macht, ist diese Unklarheit bei so alltäglichen Dingen.

Klar kann ich in den Widerspruch gehen. Kostet mich ja nichts, dann werde ich auch die rechtliche Begründung mitgeteilt bekommen. Das Gute ist, dass aber trotzdem dort die interne Rechtsbteilung den gröbsten Unsinn der Sachbearbeitung korrigiert.

In so einem Widerspruch ist es ja auch sowas von egal, was man da schreibt. Die haben Ihre Rechtsauffassung, und dabei bleibt da jc auch.

Ein wirklichen Effekt hat dann erst eine Sozialklage. Echt uneffizientes System.

Wer noch Infos zu diesen Thema hat, gerne her damit.

LG
H4O


Harald53

Wie kann denn überhaupt ein Betrag von unter 75 Euro zustande kommen wenn ein Handwerker tätig war?

Bei mir wurde letztens nur ein defekter Lichtschalter ausgetauscht, das hat keine 10 Minuten gedauert und ich musste nichts zahlen trotz Kleinreparaturklausel.
Allein für die Anfahrt des Handwerkers bezahlt man doch schon je nach Region mindestens die 75 Euro.

Schnuffel01

ZitatDer Antrag muss vor Durchführung der Schönheitsreparaturen gestellt werden. Ein formloser Antrag an das Jobcenter mit einfachem Anschreiben reicht.

Hm, wenn ich vor der Reparatur gar nicht weiß, ob ich was bezahlen muss, wird es wohl schwierig werden.  :weisnich:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Kopfbahnhof

Zitat von: Schnuffel01 am 24. März 2024, 00:02:40wenn ich vor der Reparatur gar nicht weiß, ob ich was bezahlen muss
Kann man den nicht auch einfach Vorsorglich stellen?

Die Rechnung dazu Nachreichen, anders geht es doch dann gar nicht.

Schönheitsreparaturen sind auch Planbar, ein kaputter Schalter ja nicht.

Zitat von: Harald53 am 23. März 2024, 21:52:01Wie kann denn überhaupt ein Betrag von unter 75 Euro zustande kommen
Darum werden sich solche Anträge beim JC, auch in Grenzen halten.

Bei dir war es evtl. auch schon drüber, darum musst auch nichts zahlen.
Es reicht 1 € mehr und der VM muss alles Übernehmen.