Darlehen vom JC - gibt es andere Möglichkeit?

Begonnen von Schneeglöckchen, 26. Mai 2024, 23:11:08

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Schneeglöckchen

Hallo Zusammen,

Ich benötige Rat in folgender Angelegenheit:

Wir (Bedarfsgemeinschaft) beziehen Leistungen (vorläufiger Bescheid bis einschl. Juli). Nun habe ich die Möglichkeit eine neue Stelle zum 01.06. anzutreten und diese Möglichkeit möchte ich natürlich auch ergreifen.
Dort würde ich zum Ende des Monats voraussichtlich mein Gehalt bekommen. Laut JC falle ich somit zum 01.06. aus dem Bezug.  :scratch:

Aber ich bzw. wir müssen den ganzen Juni ja leben und klar kommen und ich würde auch höhere Fahrtkosten stemmen müssen. Das JC hat mir jetzt nur ein Darlehen angeboten für Juni.


Geht das auch irgendwie anders, da ich das Darlehen nicht zurückzahlen könnte. Mit meinem möglichen 1. Gehalt müsste ich ja selbst alle anfallenden Kosten stemmen logischerweise.
Also mich würde interessieren, ob das anders gehen würde über das JC außer dem angebotenen Darlehen??

dagrey

Zitat von: Schneeglöckchen am 26. Mai 2024, 23:11:08Dort würde ich zum Ende des Monats voraussichtlich mein Gehalt bekommen. Laut JC falle ich somit zum 01.06. aus dem Bezug.

Sicher, dass Dein Juni Gehalt auch im Juni auf das Girokonto fließt? Und vor allem: Woher will das Jobcenter das wissen? Steht das im Arbeitsvertrag, der dem JC schon vorgelegt wurde?

Denn normalerweise erhältst Du erste einmal die Leistungen für den letzten Monat (Juni) zum Ende des vorangegangenen (Mai) und dann verlangt man von Dir eine Lohnabrechnung und den Nachweis der Gehaltszahlung auf dem Konto. Es könnte ja sein, dass dein Gehalt erst am 01.07. eingeht. Dann kannst Du die Juni Leistung behalten!
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Schneeglöckchen

Im Arbeitsvertrag steht, das es spätestens am letzten Kalendertag des Monats angewiesen werden würde. Wann es genau auf dem Konto wäre, kann ich nicht sagen. Aber heutzutage ist alles ja doch recht flott.
Der Arbeitsvertrag liegt dem JC bereits vor.

Was ich vorhin vergaß war, dass das Darlehen über eine externe Inkassofirma laufen würde und das JC den Darlehensvertrag praktisch nur in die Wege leitet. Alles weitere würde man mit der Inkassogesellschaft klären.  :schock:

dagrey

Inkassogesellschaft? WTF!!
Da bin ich raus. Habe ich leider keine Ahnung. Wäre mir aber neu, dass eine Inkassofirma Dir ein Darlehen gewährt. Das ist nicht deren Business. Sie treiben lediglich das in Verzug geratene Darlehen ein.

(Falls noch nicht getan:) Lies Dich mal hier ein: https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-schuldenfalle-bei-jobcenter-darlehen


Zitat von: Schneeglöckchen am 26. Mai 2024, 23:11:08..und ich würde auch höhere Fahrtkosten stemmen müssen.
Schade, leider zu spät, da Du den Vertrag schon unterschrieben hast, oder? Du kannst eine Starthilfe beantragen. Eingliederungszuschuss oder so ähnlich heisst das. Das ist aber eine freiwillige Unterstützung, kein rechtlicher Anspruch. So war es früher. Weiß nicht, wie es heute aussieht!
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Schneeglöckchen

Also - so habe ich das verstanden - bereitet das JC den Darlehensvertrag vor. Man erklärte mir, das wenn ich eine Stelle zum 01.06. antreten würde, ich sofort automatisch aus dem Bezug des JC fallen würde. Die Problematik, das man den Monat - in meinem Fall der Juni - ja auch "leben" muss und man kein Geld zur Verfügung hat, ist bekannt. Allerdings sehen die das halt nur so, das man ja am Ende des Monats Geld bekommen würde. Und wenn das JC dir noch Geld für Juni gibt, würdest du 2 x Geld erhalten. Und für solche Menschen - wie mich jetzt - gibt es dann die Möglichkeit ein Darlehen über das JC zu beziehen. Das wäre dann in der Höhe des eigentlichen monatlichen Bezugs und soll dir dann helfen, den Juni zu überstehen. Das JC macht den Vertrag fertig, aber das Inkassounternehmen ist dann zuständig für die Rückzahlung (logisch) und aber auch dein Ansprechpartner in allen Belangen (also z.B. welche Rate kannst du dann zurückzahlen).

Ich bin ehrlich, mit einem Inkassounternehmen möchte ich eigentlich nichts zu tun haben. Bei mir geht es wirklich nur um einen Monat, den ich Geld benötige. Dananch kann ich mich hoffentlich selbst finanzieren. Ich habe mir diese Stelle eigenständig gesucht (ohne jedwege Hilfe durch das JC) und wie gesagt, ich möchte diese Chance ja auch ergreifen, um aus dem Bezug heraus zu kommen.
Daher meine Frage, weil ich es irgendwie auch ein wenig unfair finde, das man mich jetzt praktisch im Regen stehen lassen will.
Die Mitteilung, das ich eine Stelle gefunden habe, wollte ich ja auch nicht unter den Teppich fallen lassen oder diese womöglich zu spät dem JC mitteilen. Deshalb erfolgte brav meine Mitteilung und auch der Vertrag wurde natürlich bereits verlangt und entsprechend vorgelegt.

Die Möglichkeit auf die sogenannte Starthilfe ist mir bekannt. Aber auch wenn ich diese bekommen sollte (klar, dann kann ich das für die Fahrtkosten benutzen oder zumindest zum Teil), hilft mir das noch immer nicht weiter den Juni zu überbrücken. Ich meine, ich muss auch im Juni Miete zahlen und essen etc.
Ende Mai bekommt man im Voraus das Geld für den Juni vom JC. Davon bezahlt man die Miete für Juni etc. Wenn ich demnach also Ende Juni mein erstes Gehalt bekomme, werde ich davon die Miete für Juli bezahlen müssen und alles andere.
Deshalb, wo bleibt da die Hilfe für den einen Monat ??  :weisnich:

peter_m

So ist es nunmal leider geregelt, es zählt immer das Einkommen vom 1. bis zum letzten des Monats.
Wenn jemand seine Stelle verliert und am 30. des letzten Monats sein letztes Gehalt bekommt, bekommt er am gleichen Tag Geld für den nächsten Monat. Da gibt es das Ganze also quasi doppelt.

Das "Inkassounternehmen" dürfte die Zahlstelle der Arbeitsagentur sein, die Forderung gegen Dich wird nicht an ein externes Inkasso verkauft. Insofern würde ich mir da keine Sorgen machen; es geht wahrscheinlich nur darum, dass Deine Sachbearbeiterin nicht diejenige ist, mit der Du die Höhe der Rate besprechen kannst.

Fettnäpfchen

Schneeglöckchen

Zitat von: Schneeglöckchen am 26. Mai 2024, 23:11:08Also mich würde interessieren, ob das anders gehen würde über das JC außer dem angebotenen Darlehen??
Jetzt nicht mehr, daher nimm das Darlehen und mache dann eine machbare Höhe für eine Ratenzahlung aus.
Zum Beispiel 10% vom RL.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: peter_m am 27. Mai 2024, 09:48:49Das "Inkassounternehmen" dürfte die Zahlstelle der Arbeitsagentur sein, die Forderung gegen Dich wird nicht an ein externes Inkasso verkauft. Insofern würde ich mir da keine Sorgen machen; es geht wahrscheinlich nur darum, dass Deine Sachbearbeiterin nicht diejenige ist, mit der Du die Höhe der Rate besprechen kannst.


So ist es.
Habe ich auch schon machen müssen mit dem Darlehen, und diese Inkassostelle "kümmert" sich um alles. Das ist wirklich nicht schlimm oder mit anderen Inkasso- Unternehmen vergleichbar.

Und ja, ich sage es immer wieder, diese Praxis ist vermutlich ein großer Hemmer für eine Arbeitsaufnahme. Würde man diesen einen Monat kulant sein, quasi eben nochmal eine Zahlung anweisen, ohne Rückforderung (alles in allem vermutlich Peanuts für die Behörde und unter Starthilfe-Pauschale verbuchbar), fiele es manch einem leichter. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 27. Mai 2024, 20:40:32Und ja, ich sage es immer wieder, diese Praxis ist vermutlich ein großer Hemmer für eine Arbeitsaufnahme. Würde man diesen einen Monat kulant sein, quasi eben nochmal eine Zahlung anweisen, ohne Rückforderung (alles in allem vermutlich Peanuts für die Behörde und unter Starthilfe-Pauschale verbuchbar), fiele es manch einem leichter.
Sie müssten eigentlich nur weiterhin leisten wie es im Gesetz vorgesehen ist dann wäre es auch kein Problem wenn man den RL+KdUH für diesen einen Monat in kulanten Raten zurückzahlt.

Wäre auch ein wesentlich geringerer Aufwand für beide Seiten.

MfG FN
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Hamburger 171189

 :smile:

Frage mal das JC nach "Übergangsgeld"

 :teuflisch:

Gruss aus Barmbek