Seit gestern gelten die Totalsanktionen im Bürgergeld

Begonnen von selbiger, 30. März 2024, 11:04:47

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

selbiger

"Pünktlich" vor dem Osterfest hat der Bundesrat die Totalsanktionen im Bürgergeld und die Abschaffung des Bürgergeld-Bonus beschlossen. Demnach gelten die Totalsanktionen ab heute!

https://www.gegen-hartz.de/news/puenktlich-zu-ostern-seit-gestern-gelten-die-totalsanktionen-im-buergergeld

soviel zum urteil vom bundesverfassungsgericht.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Milla

Hmmmm.... Ich dachte immer Kollektivstrafen sind in Deutschland verboten. Vereinfacht ausgedrückt wird hierbei eine ganze Gruppe bestraft für das Fehlverhalten einer oder mehrerer vereinzelter Personen. Kollektivstrafen führen also dazu, dass Personen in Haftung genommen werden, denen gar kein persönliches Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

Auf der anderen Seite ist der Sinn einer Kollektivstrafe Teamgeist zu fördern. Manchmal hilft es mehr, wenn Gleichaltrige ihre Kollegen motivieren, ein Ziel zu verfolgen.

Wenn sich aber solche Situationen ständig wiederholen, dann ist die Gruppe zu wenig stark.



Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Vollloser

Ja, da haben wir es wieder mit diesem berühmten Prinzip "bestrafe einen (oder ein paar halt) und erziehe viele" zu tun !
Und dass die das ausgerechnet just zum Karfreitag einführen, ist ja auch mal wieder besonders bezeichnend !
Die erste Ankündigung dieser Sanktionspolitik im SGB 2 kam ja auch kurz nach Weihnachten (!) letztes Jahr !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Bimimaus5421

Ich hoffe alle Betroffen werden sich da juristisch gegen wehren.
Zumal im Gesetzesblatt nicht drine steht ob es Sachleistungen ergänzend dann gibt sprich Lebensmittelgutschein.
Die Wohnung wird bezahlt aber man darf dann in seiner Bude verhungern
😡Das alles klammheimlich ohne das der Bürger der sich damit nicht beschäftigt davon nix weiß .
Darin sieht man der Politik ist dem Bürger egal , und dann sollte endlich der Bürger diese Politik die Wahlen verweigern..

anne

Na da seht ihr mal, was von den Grünen und der SPD zu halten ist. Beide Parteien sind ja recht schnell und ohne Widerspruch zu den neuen Regeln übergegangen.

chrisi01


BobMahoo

Zitat von: Bimimaus5421 am 30. März 2024, 13:27:32Ich hoffe alle Betroffen werden sich da juristisch gegen wehren.

Es soll ja durch diese Art Abstrafung eingespart werden.
Und zwar: 2x 563,-€ (2 Monate 100%)

Ich vermute das ein Verfahren vorm Sozialgericht viel mehr kosten wird!

D. H.
JC - Arbeitskraft für's einleiten der Sanktion (Anhörungsschreiben, Widerspruch + Arbeitsaufwand der Fachkräfte, Post- u. Schriftverkehr)

SG - Klage (sämtliches Personal für Überprüfung, Richter für eine Feststellung/Entscheidund, Schriftverkehr)

Wenn also jeder klagt dann würden final keine Kosten gespart sondern kosten verursacht durch die neue Einsparung.
;)

Milla

So teuer wird das Ganze doch gar nicht. Wenn man den Angaben glauben darf das es nur rund 14 000 solcher Fälle von Totalverweigeren gibt und davon 80% Meldeversäumnisse sind, kann sich die Regierung doch entspannt zurücklehnen.

Wie viele davon werden dann klagen? Das Ganze ist schon durchgerechnet von den Experten. Die sanktionieren einfach nicht weil sie dürfen sondern weil sie es können.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Ottokar

#8
Die Gesetzesbegründung (Bt-Drs 20/9999) stellt doch ausdrücklich Ursache und Ziel dieser Gesetzesänderung klar: wegen dem "bösen" BVerfG (2 BvF 1/22) muss der Bund Geld sparen, um seine Klimapolitik und den Ukrainekrieg finanzieren zu können.
Für den Leistungsentzug beim Bürgergeld prognostizieren SPD und Grüne Einsparungen in Höhe von ca. 170 Millionen Euro jährlich und für die Abschaffung des Bürgergeldbonus nochmal ca. 100 Millionen Euro jährlich zzgl. 2 Millionen Euro jährlich für ersparten Verwaltungsaufwand.

Bei 1.026 Euro Einsparung pro Leistungsentzug beim Bürgergeld ergeben sich bei Einsparungen in Höhe von ca. 170 Millionen Euro jährlich rechnerisch pro Jahr 165.692 Fälle von Totalsanktionen.
Lt. Statistik der BA gab es 2020 insgesamt 171.112 Sanktionen, im Jahr 2021 waren es 193.729 und im Jahr 2022 waren es 148.488 Saktionen, davon jeweils 50% Meldeversäumnisse. Die Daten für 2023 wurden noch nicht veröffentlicht.
Offenbar rechnet die Regierung also damit, dass nahezu jede ab sofort verhängte Sanktion einen Totalsanktion ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


BobMahoo

Zitat von: Milla am 31. März 2024, 13:13:45So teuer wird das Ganze doch gar nicht. Wenn man den Angaben glauben darf das es nur rund 14 000 solcher Fälle von Totalverweigeren gibt und davon 80% Meldeversäumnisse sind

Von 14.000 = 20% > 170 Millionen Euro jährlich Einsparung XD

Meldeversäumnisse bekommen ja keine 100% Sanktionen.

Dazu kommen dann sicherlich noch eine Menge 100% Sanktion für Menschen mit irgend einerArt Behinderung/Schwächen weil die "Fachkraft" das für notwendig hält.
Warum: weil man es kann. XD XD XD

Wird sicher gut eingespart damit!!!
XD XD

Die Zukunft wird es zeigen. Es ist ja nun in Kraft getreten.

Milla

ZitatD. H.
JC - Arbeitskraft für's einleiten der Sanktion (Anhörungsschreiben, Widerspruch + Arbeitsaufwand der Fachkräfte, Post- u. Schriftverkehr)

SG - Klage (sämtliches Personal für Überprüfung, Richter für eine Feststellung/Entscheidund, Schriftverkehr)

Wenn also jeder klagt dann würden final keine Kosten gespart sondern kosten verursacht durch die neue Einsparung.

Stellt sich die Frage, wie viele werden auch tatsächlich klagen? Das dürfte nur ein sehr geringer Teil sein. Darum auch meine Antwort darauf - Einsparungen ja, Kosten eher nein.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 31. März 2024, 13:35:49Offenbar rechnet die Regierung also damit
Rechnen ist doch so gar nichts für die, dass können die einfach nicht.

Diese Summe wird niemals dabei rum kommen!

Selbst wenn keiner von den Betroffenen, Klage einreichen würde.

BobMahoo

Zitat von: Milla am 31. März 2024, 15:51:21
ZitatD. H.
JC - Arbeitskraft für's einleiten der Sanktion (Anhörungsschreiben, Widerspruch + Arbeitsaufwand der Fachkräfte, Post- u. Schriftverkehr)

SG - Klage (sämtliches Personal für Überprüfung, Richter für eine Feststellung/Entscheidund, Schriftverkehr)

Wenn also jeder klagt dann würden final keine Kosten gespart sondern kosten verursacht durch die neue Einsparung.

Stellt sich die Frage, wie viele werden auch tatsächlich klagen? Das dürfte nur ein sehr geringer Teil sein. Darum auch meine Antwort darauf - Einsparungen ja, Kosten eher nein.

Ja. Das kann natürlich sein.

ichbrauchgeld

wird doch eh alles viel zu hoch gekocht.. Jeder, der wirklich nicht arbeiten will, hat doch vorallem jetzt mit dem Cannabisgesetz eine weitere Chance, das man nicht eingestellt wird. Im Lebenslauf schonmal unter hobbies reinschreiben Hobbybotaniker und vor jedem Vorstellungsgespräch die versifften Klamotten mit Jointgeruch vollqualmen (Man muss es ja nicht selbst nehmen, einfach nur mal stark anpusten und fertig) und jeder Arbeitgeber wird dich beim Gespräch ablehnen ^^. Und dem Jobcenter braucht man nichts erzählen, da der Arbeitgeber den Ablehnungsgrund aufgrund Datenschutzes nicht dem Jobcenter mitteilen darf. Und das ist ja nur eine Möglichkeit. Also einfach brav zu den Terminen und Bewerben und dann halt "kreativ" sein.

Milla

@ichbrauchgeld
Ich denke mal die Zeilen hast du im Zuge deines jugendlichen Leichtsinnes geschrieben.
Irgendwann wenn du erwachsen und reif genug bist wirst du feststellen, dass das Leben nicht nur aus Wunschdenken besteht.
https://www.dr-datenschutz.de/jobcenter-muss-der-arbeitgeber-auskunft-erteilen/
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!