Haushaltsgemeinschaft

Begonnen von Bimimaus5421, 01. April 2024, 18:10:34

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Bimimaus5421

Können Jc einfach eine Haushaltsgemeinschaft aufdrängen ,wenn man nicht gemeinsam wirtschaftet?
Jc behauptet Haushaltswirtschaft



Chefkoch

Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

Bimimaus5421

Tun, sie aber schreiben im Widerspruchbescheid ich und meine Mutter wird einfach behaupetet wir wären eine Haushaltsgemeinschaft
Müssen Sie ihre Behauptungen nicht nachweissen?

Sheherazade

Wohnt ihr in einem Haushalt?

ZitatHaushaltsgemeinschaft

Definition: verwandte oder verschwägerte Personen, die mit im Haushalt leben, aber nicht Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind.

Auch: HG, Wirtschaftsgemeinschaft

Begriffserklärung Haushaltsgemeinschaft

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimimaus5421

Zitat von: Sheherazade am 02. April 2024, 09:17:24Wohnt ihr in einem Haushalt?

ZitatHaushaltsgemeinschaft

Definition: verwandte oder verschwägerte Personen, die mit im Haushalt leben, aber nicht Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind.

Auch: HG, Wirtschaftsgemeinschaft

Begriffserklärung Haushaltsgemeinschaft


was heißt in einem Haushalt ?
Nur weil beide in einer Wohnung sind und getrennt wirtschaften heißt es noch nicht das man eine Haushaltsgemeinschaft lebt .
Meine Mutter bekommt keine Leistungen vom Jc ..
Ist ja toll was die Ba so alles aus dem Hut zaubert .
Wo ist da das Gesetz dazu
?

Ottokar

Behaupten kann das JC viel, es ist hier aber in der Beweispflicht: https://openjur.de/u/170387.html
Da hier nichts dazu steht, welche Folgen diese Behautung des JC hat, kann ich nicht beurteilen, ob gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben werden sollte.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Jimmy Neutron

Zitat von: Bimimaus5421 am 02. April 2024, 09:59:10Nur weil beide in einer Wohnung sind und getrennt wirtschaften heißt es noch nicht das man eine Haushaltsgemeinschaft lebt .
Pauschal nicht. In eurem Fall aber schon, da ihr Verwandt seid.

Zitat von: Bimimaus5421 am 02. April 2024, 09:59:10Meine Mutter bekommt keine Leistungen vom Jc ..
Nicht relevant. Bei ihr im SGB XII zählst du ebenfalls zu ihrer Haushaltsgemeinschaft.

Zitat von: Bimimaus5421 am 02. April 2024, 09:59:10Ist ja toll was die Ba so alles aus dem Hut zaubert . Wo ist da das Gesetz dazu ?
z.B. § 9 Abs. 5 SGB II.

Aufregen ist aber m.E. nicht nötig, da in eurem Fall weder deiner Mutter noch dir irgendwelche Nachteile entstehen. Deine Mutter erhält ihre Leistungen nach dem SGB XII und du nach dem SGB II und ihr werdet nicht als Bedarfsgemeinschaft eingestuft.

Ottokar

Zitat von: Jimmy Neutron am 02. April 2024, 10:47:49In eurem Fall aber schon, da ihr Verwandt seid.
Das sieht das BSG ausdrücklich anders:
Für die Unterhaltsvermutung in § 9 Abs 5 SGB II reicht es gerade nicht aus, wenn Verwandte oder Verschwägerte in einem Haushalt lediglich zusammen wohnen.

Zitat von: Jimmy Neutron am 02. April 2024, 10:47:49Aufregen ist aber m.E. nicht nötig
Das kann man hier ohne Informationen dazu, was das JC aus dieser Unterstellung macht, nicht beurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Jimmy Neutron

Hast Recht. Bin von den bisherigen Informationen ausgegangen. Bei der Fragestellerin fehlen aber immer wieder entscheidende Informationen.

@Bimimaus
Stelle bitte den Widerspruchsbescheid ein und schildere bitte kurz, wogegen du eigentlich Widerspruch eingelegt hast, damit da mehr Kontext zur Verfügung steht. Ging es dabei überhaupt um einen Leistungsanspruch, der abgelehnt wurde?

Quinky

Falls beide Bürgergeld beziehen, ist ob Haushaltsgemeinschaft oder nicht sowieso egal, DENN
Um die Unterstützungsvermutung nach § 9 Abs. 5 finanziell geltend zu machen ist es erforderlich, das eine Person wesentlich mehr Einkommen als die Bürgergeldgrenze hat =
doppelter Regelsatz  plus Mietanteil (der tatsächliche, nicht der angemessene) plus 5% als Altervorsorge, das wird gegenübergestellt dem ANRECHENBAREN Einkommen.
Erst dann ist eine teilweise Anrechnung überhaupt möglich!
Ohne jetzt über die Einkommen Bescheid zu wissen, ist eine Aussage über eine eventuelle Anrechnung nicht möglich.
Bevor jedoch ein Widerspruch gestellt wird sollte erst festgestellt werden, ob eine HHG überhaupt Nachteile ergeben kann!

Ernie

Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 02. April 2024, 10:42:47Behaupten kann das JC viel, es ist hier aber in der Beweispflicht: https://openjur.de/u/170387.html
Da hier nichts dazu steht, welche Folgen diese Behautung des JC hat, kann ich nicht beurteilen, ob gegen den Widerspruchsbescheid Klage erhoben werden sollte.

Danke erst jetzt das Urteil gesehen .
Ja es wird Klage erhoben ...

Jimmy Neutron

Um welche Situation genau geht es denn?

Bimimaus5421

Zitat von: Jimmy Neutron am 02. April 2024, 11:54:17Um welche Situation genau geht es denn?
Betriebskosten Erstattung

Jimmy Neutron

Ja, und welche Rolle spielt dabei die Haushaltsgemeinschaft?

Bimimaus5421

Zitat von: Jimmy Neutron am 02. April 2024, 15:18:06Ja, und welche Rolle spielt dabei die Haushaltsgemeinschaft?

Das weiß ich nicht .
Das Jobcenter behauptet das wir Haushaltsgemeinschaft sind .Irgendeinen Müll zur Ablehnung müssen sie ja reinschreiben genauso wie ich neuerdings einen Sohn habe 🙈