Hzg Kosten Nachzahlung + Rentner

Begonnen von TG, 03. April 2024, 05:51:15

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TG

Moin,
ein Rentner bekommte eine Heizkosten Nachzahlung von 900€ und kann das nicht bezahlen. Gibt es eine Chance bei Rente + Wohngeld, für den Zahlungsmonat ergänzend SGB XII Leistungen zu beziehen? Wenn ja, gibt es dafür ein Formular? Würde das als Darlehen laufen? Es gibt keinerlei Vermögen und auch keinen Bankkredit.

Rotti

Zitat von: TG am 03. April 2024, 05:51:15ein Rentner bekommte eine Heizkosten Nachzahlung von 900€ und kann das nicht bezahlen. Gibt es eine Chance bei Rente + Wohngeld, für den Zahlungsmonat ergänzend SGB XII Leistungen zu beziehen?
nein
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Sheherazade

Zitat von: TG am 03. April 2024, 05:51:15ein Rentner bekommte eine Heizkosten Nachzahlung von 900€ und kann das nicht bezahlen.

Die meisten Energieversorger lassen sich auf eine Ratenzahlungsvereinbarung ein.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Kopfbahnhof

Zitat von: TG am 03. April 2024, 05:51:15Gibt es eine Chance bei Rente + Wohngeld, für den Zahlungsmonat ergänzend SGB XII Leistungen zu beziehen?
Man sollte es zumindest versuchen.

Weil man ja genau für diesen Monat, schon Anspruch haben dürfte.

Genau weiß ich es jetzt nicht, Antrag entweder beim Sozialamt oder über einen Heizkostenzuschuss beim Wohngeldamt.

Ottokar

Zitat von: TG am 03. April 2024, 05:51:15Gibt es eine Chance bei Rente + Wohngeld, für den Zahlungsmonat ergänzend SGB XII Leistungen zu beziehen?
Natürlich kannst du für den Monat, in welchem die Heizkosten fällig werden, beim Sozialamt Grundsicherung beantragen.
Alternativ vorstellbar ist auch eine Beihilfe nach § 73 SGB XII in Höhe des ungedeckten Bedarfes.

Lies dazu ma hier: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2022/zum-uebernahmeanspruch-auf-heizkosten-und-betriebskostenjahresabrechnungen-fuer-sgb-ii-sgb-xii-asylblg-beziehende-und-nicht-leistungsbeziehende/
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