Erzwungenes Darlehen

Begonnen von Maximus, 03. April 2024, 22:49:59

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Maximus

Ich wurde ab 1. April Rentner. Anfang März hatte ich noch Bürgergeld bis Ende März bekommen. Ich habe allerdings zu meiner Rente eine Aufstockung beantragt. Es wurde alles bewilligt. Soweit so gut.

Da jetzt aber die Rentenkasse erst Ende April die Rente bezahlt und ich bis Ende April keine Kohle habe, wurde mir ein Darlehen für die Zeit vom 1. April bis Ende des Monats vorgeschlagen. Das habe ich natürlich angenommen, was ich allerdings monatlich mit 28,15 € zurückzahlen muß.

Jetzt kommt aber mein aber. Muß ich als ehemaliger Bürgergeldbezieher ein Darlehen annehmen, wenn ich doch vorher Bürgergeld bezog ? Man hätte das Bürgergeld doch nur einen Monat weiter bezahlen müssen, somit wäre alles klar gewesen. Statt dessen hat man mir ein Darlehen nahegelegt.

Wie seht ihr das ?

Etwas Positives sollte ich allerdings nicht verschweigen. Ich habe ein Darlehen in Höhe von  605,05 bekommen, brauche allerdings nur 281,50 € zurück zahlen.

Hamburger 171189

Übergangsgeld...

Ich bin seit kurzen Mitglieg beim SoVD,
das ginbt es auch rechtliche Auskunft, zur Not
klagen die auch gegen das Jobcenter

Maximus

Hallo,

SoVD sagt mir jetzt gar nichts. Ist irgend ein sozialer Dienst, schätze ich mal. Was kostet denn die Mitgleidschaft ?

Wenn ich allerdings Mitglied werden sollte, dann werden die nicht gegen ein altes Vergehen vom Jobcenter klagen wollen, sondern nur gegen solche, die in der Zukunft passieren. Das ist eine Vorgehensweise, die jede Krankenversicherung oder Rechtschutzversicherung so macht.

Ottokar

Der Anspruch auf Leistungen des SGB II entfällt mit Erreichen der Altersgrenze bzw. Bezug der Altersrente, das JC darf dann nicht weiter zahlen.

2003 hat die damalige Rot-Grüne Bundesregierung aufgrund hoher Staatschulden und leerer Sozialkassen die Auszahlung der Rente vom Anfang auf das Ende des Monats verschoben.
Daraus das bei der Grundsicherung die erst am Monatsende zufließende Rente bereits am Monatsanfang als Einkommen berücksichtigt wird, ergibt sich im ersten Rentenmonat eine Bedarfsdeckungslücke in Höhe der Rente.
Kommt man aus einer aktiven Beschäftigung, fließt im ersten Rentenmonat die letzte Lohnzahlung zu, mit der man den Bedarf decken kann.
Alle Anderen benötigen entweder ausreichend Vermögen, oder müssen beim Grundsicherungsträger ein Darlehen zur Überbrückung der Bedarfsdeckungslücke beantragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Maximus

Ohh, jemand mit spezifischen Kenntnissen. Arbeitest Du in dem Bereich ?

Als, wenn ich mir den Text so anschaue, dann habe ich ja keine Chancen dagegen anzugehen ?

Ergo muß ich wohl die Kröte schlucken. Ist allerdings nur eine viertel Kröte, da ich ja auch einen Vorteil davon habe, indem ich weniger zurückzahlen muß.

Kopfbahnhof

Zitat von: Maximus am 03. April 2024, 22:49:59Jetzt kommt aber mein aber. Muß ich als ehemaliger Bürgergeldbezieher ein Darlehen annehmen, wenn ich doch vorher Bürgergeld bezog ?
Mus man nicht, aber im Notfall die einzige Möglichkeit der Überbrückung.

Jimmy Neutron

Zitat von: Maximus am 04. April 2024, 10:36:35Als, wenn ich mir den Text so anschaue, dann habe ich ja keine Chancen dagegen anzugehen ?
Inwieweit bist du denn durch das Vorgehen beschwert bzw. haste Nachteile?

Maximus

ZitatInwieweit bist du denn durch das Vorgehen beschwert bzw. haste Nachteile?


In dem mir jeden Monat 28,15 € abgezogen werden.
Hätte man mir einen Monat weiteres Bürgergeld bezahlt, wäre eine Darlehensaufnahme gar nicht notwendig gewesen.

Sophiagirl

Zitat von: Maximus am 04. April 2024, 22:47:25In dem mir jeden Monat 28,15 € abgezogen werden.
Hätte man mir einen Monat weiteres Bürgergeld bezahlt, wäre eine Darlehensaufnahme gar nicht notwendig gewesen.

Also dann hättest du aber das Bürgergeld zurück zahlen müssen.

Das bleibt gehupft wie gesprungen.

Beschwert wärst du immer.

Maximus

Aber wieso ? Ich habe doch vorher auch Bürgergeld bekommen.  Einen Monat länger, daß wärs doch schon gewesen oder eben die Rente am Anfang des Monats auszahlen und nicht am Ende. So wird halt ein Mittelloser zu einem Darlehen genötigt, die er monatlich abstottern muß.

Birgit63

Die Rente ist für April, da sie rückwirkend gezahlt wird. Bürgergeld wird im Voraus gezahlt. D. h. du hättest im April Rente plus volles Bürgergeld. Dir steht aber nur eine Aufstockung zu und nicht das komplette Bürgergeld. Von daher ist das mit dem Darlehen korrekt.

turbulent

Noch eine Person, die sich wünscht, ALG2/Bürgergeld würde erst am Ende des Monats ausgezahlt werden...

Maximus

Zitat von: Birgit63 am 08. April 2024, 06:51:21Die Rente ist für April, da sie rückwirkend gezahlt wird. Bürgergeld wird im Voraus gezahlt. D. h. du hättest im April Rente plus volles Bürgergeld. Dir steht aber nur eine Aufstockung zu und nicht das komplette Bürgergeld. Von daher ist das mit dem Darlehen korrekt.

Es muß doch aber möglich sein, nahtlos diese Gelder auszuzahlen, damit man einen Mittellosen nicht zu einem Darlehen nötigen muß. Das Problem liegt alleine bei der Rente, da sie erst am Monatsende ausgezahlt wird.

Wir fliegen zum Mond und wieder zurück und unsere Behörden sind noch nicht mal in der Lage passgenau Gelder auszuzahlen, ohne daß man einen armen Bürger zu einem Darlehen überreden muß.

Bundspecht

Zitat von: Maximus am 08. April 2024, 09:39:27damit man einen Mittellosen nicht zu einem Darlehen nötigen muß.

Wir bzw. meine Frau hatte nun im März das selbe Problem. Allerdings bekommt meine Frau eine Arbeitsmarktrente , und ist daher "noch" beim JC.

Das JC hatte die letzte Zahlung für meine Frau eben im Februar getätigt. Auch wir mussten ein Darlehn über 300€ aufnehmen. Das JC wie auch dem Rententräger ist es schlich egal wie man den "Monat" überbrückt.

O-Ton JC "man hätte sich ja immer ein wenig zurück legen können".

Das Darlehn ist aber immer noch besser als zu Hungern !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Maximus

ZitatDas Darlehn ist aber immer noch besser als zu Hungern !


Damit hast du natürlich recht. Und die Rückzahlung ist ja auch geringer als das eigentliche Darlehen. Trotz alledem finde ich es von unserer Sozialregierung unsozial, daß man Bürger zu einem Darlehen nötigt.