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Sparen im Bürgergeldbezug

Begonnen von Hecht28, 29. März 2024, 17:08:19

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Kopfbahnhof

Zitat von: ijctsh am 02. April 2024, 17:00:09Dann darf ich als Bürgergeldempfänger ein Sparbuch haben?
Du kannst alles haben, Sparbuch, Festgeld, Aktien, Kopfkissen usw.

Fettnäpfchen

Rotti

Zitat von: Rotti am 02. April 2024, 16:44:10hab keine 40.000 € da muss ich noch weiter sparen. Mit soviel Geld könnte ich mir eine Ich AG aufbauen im Garten und Landschaftsbau Maler geht ja nicht ohne Meisterbrief.
Natürlich geht Maler ohne Meisterbrief. Da darfst du halt keine Lehrlinge ausbilden.
Guck mal in die Handwerksrolle und da war es § 8 oder § 9 das weiß ich nicht mehr genau, ist ja auch schon wieder gute 15 Jahre her.
Die Voraussetzungen darin musst du natürlich erfüllen sollte aber machbar sein. Wie viel Jahre du als Maler gearbeitet hast wäre das eine und noch irgendeine Kleinigkeit.
Nachweisen musst du dann lediglich noch das du die "Bürosachen" also Rechnungsstellung und Führung kannst das allerdings mit "Zertifikat" aber das geht sogar über Abendschule dauert etwa ein halbes o. ein ganzes Jahr und kann sogar falls der Betrieb schon läuft nachgereicht werden.

Hätte es sogar selber gemacht aber "nie wieder selbstständig in D" habe ich mir damals geschworen und dann habe ich es meinem Kollegen empfohlen. Seit ca. 2013 hat er die Firma vom AG übernommen und arbeitet jetzt noch selbstständig.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2024, 16:08:05Natürlich geht Maler ohne Meisterbrief. Da darfst du halt keine Lehrlinge ausbilden
hat sich aber geändert warum man aber als Fliesenleger das darf ist mir echt ein Rätsel
Nachdem durch die Handwerksnovelle im Jahr 2004 53 Handwerksberufe von der Meisterpflicht freigestellt worden waren, wurde 2020 die Meisterpflicht für 14 Gewerke wieder eingeführt: darunter auch Fliesen-, Platten- und Mosaikleger. https://www.gruenderkueche.de/fachartikel/selbststaendig-machen-als/fliesenleger-selbststaendig/

Selbstständig als Maler ohne Meisterbrief - Geht das? Grundsätzlich ist die Selbstständigkeit als Maler ohne Meister leider nicht möglich. Da das Malen und Lackieren ein zulassungspflichtiges Handwerk ist, ist der Meisterbrief für die Existenzgründung als Maler in der Regel ein Muss.
https://debitoor.de/blog/selbststaendig-als-maler
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2024, 16:08:05Seit ca. 2013 hat er die Firma vom AG übernommen und arbeitet jetzt noch selbstständig.
eine Sondergenehmigung von der Handwerkskammer gab es ja schon immer wenn ein Geselle die Berufserfahrungen hat und lange im Beruf.

ijctsh

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. April 2024, 17:18:53Du kannst alles haben, Sparbuch
Die Jobcenterfrau hat mir damals gesagt, die Zinsen würden (sollte ich denn ein Sparbuch haben) als Einkommen angerechnet werden.

Fettnäpfchen

Rotti

Zitat von: Rotti am 03. April 2024, 16:29:06eine Sondergenehmigung von der Handwerkskammer gab es ja schon immer wenn ein Geselle die Berufserfahrungen hat und lange im Beruf.
ändert nichts an der Möglichkeit auch
Zitat von: Rotti am 02. April 2024, 16:44:10Maler geht ja nicht ohne Meisterbrief.
ohne Meisterbrief.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2024, 16:08:05Die Voraussetzungen darin musst du natürlich erfüllen sollte aber machbar sein. Wie viel Jahre du als Maler gearbeitet hast wäre das eine und noch irgendeine Kleinigkeit.
aber anscheinend erfüllst du die Voraussetzungen nicht.
Wer weiß am Schluss hast du das ja nicht mal gelernt oder lange genug im Beruf gearbeitet oder.......
Ich kenne einige die es nicht gelernt haben und das merkt man dann an den Gesprächen oder wenn man eine gemachte Arbeit fachmännisch anschaut.

ijctsh
Zitat von: ijctsh am 04. April 2024, 17:28:33Die Jobcenterfrau hat mir damals gesagt, die Zinsen würden (sollte ich denn ein Sparbuch haben) als Einkommen angerechnet werden.
Das hat sich geändert und wer weiß ob es damals schon gestimmt hat weil erzählen tun die einem gerne irgendwas.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

ijctsh

Hier https://www.gruenderkueche.de/fachartikel/selbststaendig-machen-als/gruenden-im-handwerk-teil-1-selbstaendig-machen-als-maler/
wegen der Selbstständigkeit

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. April 2024, 17:36:25weil erzählen tun die einem gerne irgendwas.
Ich habe da auch schon schlechte Erfahrungen gemacht. Damals, als ich das Jobcenter noch für seriös gehalten habe.

Kopfbahnhof

Zitat von: ijctsh am 04. April 2024, 17:28:33Die Jobcenterfrau hat mir damals gesagt
Bla Bla Bla vom JC.

Zitat von: ijctsh am 04. April 2024, 17:28:33Zinsen würden (sollte ich denn ein Sparbuch haben) als Einkommen angerechnet werden
100 € im Jahr sind an Zinsen frei, erst darüber werden sie zu Einkommen.

ijctsh

Zitat von: Kopfbahnhof am 05. April 2024, 20:48:31100 € im Jahr sind an Zinsen frei, erst darüber werden sie zu Einkommen.
Ja danke, gut zu wissen. Soviel bekomme ich sowieso nicht zusammen.

Hary

Zitat von: Rotti am 03. April 2024, 16:29:06hat sich aber geändert warum man aber als Fliesenleger das darf ist mir echt ein Rätsel Nachdem durch die Handwerksnovelle im Jahr 2004 53 Handwerksberufe von der Meisterpflicht freigestellt worden waren, wurde 2020 die Meisterpflicht für 14 Gewerke wieder eingeführt: darunter auch Fliesen-, Platten- und Mosaikleger.
Das mit der Meisterpflicht ist ohnehin oft nicht nachvollziehbar. Klar bei einigen Tätigkeiten kann man schon nachvollziehen, warum man spezielle Fähigkeiten braucht, aber ob jemand der seinen Meister vor 30 Jahren mal gemacht hat wirklich im Vergleich zu einem vor wenigen Jahren ausgebildeten Facharbeiter wirklich aktuelleres wissen hat ist zumindest fraglich.

Wie war das, einen Rolladen darf man ohne weiteres einbauen, um die Schnur zum auf und zu machen anzubringen muss man aber Meister sein? Das verstehe wer will 🙈

Kopfbahnhof

Zitat von: ijctsh am 07. April 2024, 16:36:04Soviel bekomme ich sowieso nicht zusammen.
Dann ist es erst recht nur hohles Bla Bla von der.

Bleibst du darunter wird nichts Angerechnet, nur im WBA muss man die Zinsen mit angeben.