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Für Arbeitslose gelten andere Kriterien bei der Krankschreibung?

Begonnen von Mutz, 16. April 2024, 18:04:56

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Mutz

Ich bin seit über zwei Jahren immer wieder für längere Zeit krank geschrieben. Immer, wenn die Krankschreibung auslief, versuchte mich meine AV in einen Ein-Euro-Job zu drängen. Dazu kam es aber bisher nicht, weil ich dann erneut krankgeschrieben wurde. Im Moment bin ich krank geschrieben und war heute bei meiner Hausärztin, um die Verlängerung abzuholen. Es handelt sich um eine Gemeinschaftspraxis mit zwei Ärztinnen. Meine ist derzeit in Urlaub, so musste ich heute zur anderen. Ich muss dazu sagen, ich bin wirklich nicht arbeitsfähig! Schlimm ist, dass bisher noch keine Ursache gefunden wurde. Ich renne von Facharzt zu Facharzt und keiner kommt dahinter! Die Ärztin vorhin meinte, ich sei schließlich arbeitslos und da gelten andere Kriterien. Sie dürfe eigentlich nur krank schreiben, wenn der Patient weniger als zwei Stunden einen Telefonhörer in der Hand halten kann. Ich war baff und sagte erst mal gar nichts dazu, weil ich auch nicht weiß, ob das stimmt. Deshalb meine Frage: Ist da wirklich etwas dran? 

Sheherazade

Den Arzt geht dein Status (Arbeitnehmer oder Arbeitsloser) rein gar nichts an. Wenn du arbeitsunfähig bist, muss man dir die AU geben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mutz

So sehe ich das eigentlich auch! Die wissen das auch nur, weil es Anfragen zu einem ärztlichen Gutachten    gab.

Ronald BW

Hier geht es um Quote so und soviel werden krankgeschrieben, werden es mehr wird nachgefragt.

Chefkoch

"Sie dürfe eigentlich nur krank schreiben, wenn der Patient weniger als zwei Stunden einen Telefonhörer in der Hand halten kann"

Das kann man mit einem gebrochenen Bein auch. Arbeiten stelle ich mir damit schwierig vor
Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

Sensoriker

Zitat von: Mutz am 16. April 2024, 18:04:56Sie dürfe eigentlich nur krank schreiben, wenn der Patient weniger als zwei Stunden einen Telefonhörer in der Hand halten kann.
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
Dann mal auf zur Arbeit
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

jens123

Da ist die Medizinerin falsch informiert oder hat einer Bürgergeldbezieher-Allergie. Von solchen Behandlern muss man sich fernhalten.

Geregelt ist das in "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie)"

Dort steht nichts von einem Telefonhörer oder zwei Stunden:

"...(3a)  Erwerbsfähige  Leistungsberechtigte,  die  Leistungen  zur  Sicherung  des Lebensunterhalts  nach  dem  SGB  II  (Grundsicherung  für  Arbeitsuchende  –  ,,Hartz  IV") beantragt haben oder beziehen, sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt, nicht in der Lage  sind,  mindestens  drei  Stunden  täglich  zu arbeiten  oder  an  einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. ...

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3374/AU-RL_2023-12-07_iK-2024-02-21.pdf


Fettnäpfchen

Mutz

Zitat von: Mutz am 16. April 2024, 18:04:56versuchte mich meine AV in einen Ein-Euro-Job zu drängen.
Wenn es dann mal wieder soweit ist melde dich hier wieder denn so leicht geht das nicht einen 1.-Job muss "überflüssig" sein denn er darf keinen regulären Job ersetzen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Mutz am 16. April 2024, 18:04:56Die Ärztin vorhin meinte, ich sei schließlich arbeitslos und da gelten andere Kriterien.
Zitat von: Mutz am 16. April 2024, 18:04:56Deshalb meine Frage: Ist da wirklich etwas dran?

Dazu nur eins, die Ärztin spinnt total!

Zitat von: Mutz am 16. April 2024, 18:04:56Sie dürfe eigentlich nur krank schreiben, wenn der Patient weniger als zwei Stunden einen Telefonhörer in der Hand halten kann
Dann sollte sie sich wohl einen anderen Job suchen.

Entweder man ist krank oder eben nicht völlig, egal ob AN oder irgendwas anderes.

Ottokar

Zitat von: Mutz am 16. April 2024, 18:04:56Die Ärztin vorhin meinte, ich sei schließlich arbeitslos und da gelten andere Kriterien. Sie dürfe eigentlich nur krank schreiben, wenn der Patient weniger als zwei Stunden einen Telefonhörer in der Hand halten kann.
Beide Aussagen sind blanker Unfug.
Hier die aktuelle Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: https://www.g-ba.de/richtlinien/2/

Hast du eine AU erhalten?
Wenn nicht, beschwere dich umgehend bei deiner Krankenversicherung, der zuständigen KV und der Landesärztekammer über diese Ärztin.
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Mutz

Sie war dann doch so gnädig und hat mich weiter krank geschrieben.

Kopfbahnhof

Zitat von: Mutz am 18. April 2024, 14:55:30war dann doch so gnädig
Mit der "Gnade" hat es so gar nichts zu tun.

Wenn man AU ist, ist das so, jeder Arzt muss das Akzeptieren.

Außer bei offensichtlichen Patienten, welche gern mal der Simulationssucht verfallen  :grins: