Mehrbedarf wegen Übergrösse stellen!

Begonnen von Sharky, 13. April 2024, 17:14:00

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Sharky

Hallo, ich möchte beim JC einen Antrag auf Mehrbedarf wegen Kleiderübergröße stellen, und suche verzweifelt so einen Blanko Antrag als Word /PDF oder............!
In Sachen Ernährung gibt es viele im Netz, und die sind schon spezifisch ausgerichtet.

Ein einfaches Formschreiben, was generell für das Thema Mehrbedarf verwendet werden kann.
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
Intelligenten voller Zweifel sind!

TripleH

Für solche seltenen Fälle wird es auch keine Vordrucke geben. Den Antrag kannst du einfach formlos stellen. Aussicht auf Erfolg hat der wahrscheinlich aber nur, wenn die Größenzunahme nicht allmählich über längere Zeit erfolgt ist, sondern recht schnell. Das sollte ggf. mit ärztlichem Attest belegt werden.

Sharky

Zitat von: TripleH am 13. April 2024, 19:13:35Für solche seltenen Fälle wird es auch keine Vordrucke geben. Den Antrag kannst du einfach formlos stellen. Aussicht auf Erfolg hat der wahrscheinlich aber nur, wenn die Größenzunahme nicht allmählich über längere Zeit erfolgt ist, sondern recht schnell. Das sollte ggf. mit ärztlichem Attest belegt werden.

Schnelle Zunahme oder Wachstum kann ich nicht mit aufwarten. Mur ich habe mich immer schon darüber aufgeregt, das die Berechnung nach normalen Größen stattgefunden hat, wo man wirklich noch "günstig" Bekleidung bekommt allerdings wenn man zwischen 5xl bis 7xl kauft, dann muß man richtig zahlen. Denn die "Billigherrsteller" produzieren lediglich für die Masse, und der Markenherrsteller stellt auch Sondergrößen her, aber eben zu seinem Preis.

Ich bin 199 cm groß, und habe z.Z. ein Gewicht von 142 kg (keine dummen Sprüche, ich sitze nicht auf der faulen Haut. Kann gesundheitlich nicht mehr Vollzeit, aber bin immer noch zu 60% am arbeiten).

Habe schon längere Zeit im Netz gesucht, und auch mehrere Sachen gefunden, das schon ein Mehrbedarf möglich ist.

Wer Übergrößen für seine tägliche Kleidung benötigt, muss meist sehr viel mehr finanzielle Mittel hierfür aufbringen. Denn die Bekleidung ist ab einer bestimmten Größe nur in Fachgeschäften zu erwerben. Betroffene Bürgergeld Bezieher haben laut eines Urteils des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einen laufenden Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II.

Mit einem Beschluss (L 9 AS 400/19) entschied nun das Gericht, dass laufende Kosten für Bekleidung, Wäsche und Schuhe in Übergröße in Höhe von monatlich 28,36 Euro für einen Leistungsbezieher nach dem SGB II mit einer Körpergröße von 2,07 m und Schuhgröße 52 einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II auslösen.

Das Gericht entschied, dass für Bürgergeld-Beziehende, die Übergrößen benötigen, im Grundsatz ein Mehrbedarf seitens des Jobcenters zu berücksichtigen sei. Denn es sei davon auszugehen, dass die Berechungsgrundlage (EVS) für den Regelbedarf für Bekleidung statistisch nur auf Personen beruht, die keine Übergrößen bei Schuhen und Kleidung benötigen.

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Ronald BW

Ich bin nur 190 cm und da ist es schon teurer, au0erdem muss ich immer essen um ein Gewicht von 82 Kg zu halten, allerdings ist es heute so das mehr Menschen groß sind bei mir greift es also nicht mehr.
Früher waren so Zuschläge einfacher zu bekommen.
Ich würde bei einem formlosen Antrag auf die Länge setzen auf keinen Fall auf den Umfang,
grundsätzlich ist ja nicht so das jeder der gut was auf die Waage bringt auch viel isst.
Die Übergröße ergibt sich ja bei dir schon zur Genüge aus der Länge bei einem Antrag würde ich
den Umfang nicht thematisieren.
Bei breit finden sich auch mehr Klamotten als bei lang, ich habe schon mit meinen popeligen 190
massig Probleme wenn ich was kaufen will.
Was evtl. wichtig wäre Schuhgröße angeben ich rate mal 46-47 da ist es schon richtig teuer.

TripleH

Zitat von: Sharky am 13. April 2024, 19:49:52Habe schon längere Zeit im Netz gesucht, und auch mehrere Sachen gefunden, das schon ein Mehrbedarf möglich ist.

Und du lebst im Zuständigkeitsbereich des 9. Senats des LSG Berlin-Brandenburg? Denn das LSG Hamburg z. B. sieht es wieder anders:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/213118

ZitatSoweit das Sozialgericht einen Mehrbedarf wegen der Anschaffung von Schuhen in Übergröße abgelehnt hat, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Sozialgericht zutreffend begründet 

Ebenso das LSG Sachsen:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/199041

ZitatDer Kauf von Schuhen in Übergröße 50 H ist nicht unabweisbar bzw. erheblich im Sinne von § 21 Abs. 6 Satz 1 und 2 SGB II, da die konkreten monatlichen Mehraufwendungen die "Geringfügigkeitsgrenze" nicht überschreiten und die entstehenden Kosten aus Einsparungen des Regelbedarfs gedeckt werden können.


Sharky

Hallo, zuerst einmal Danke für eure hilfreichen Antworten! Habe mal einen Mehrbedarf für das JC formuliert (auch mit Hilfe aus dem Netz). Würde gern eure Meinungen hören, ob man diesen Schrieb mal so probieren kann, oder man etwas ändern sollte.

aufgrund meiner Körpergröße von 199 cm, und einer Schuhgröße von 47 möchte ich auf diesem Wege ein Mehrbedarf geltend machen!

Ich bin nun einmal größer, als die Durchschnittsbevölkerung, und habe es besonders schwer, Bekleidung und Schuhe in normalen Geschäften zu kaufen. In der Regel muss ich auf Fachgeschäfte ausweichen. Allerdings sind dort auch die Preise viel höher, als in regulären Bekleidungsgeschäften.

Es ist so, dass die Berechungsgrundlage (EVS) für den Regelbedarf für Bekleidung statistisch nur auf Personen beruht, die keine Übergrößen bei Schuhen und Kleidung benötigen.
Der Mehrbedarf weicht im Vergleich zu dem im Regelsatz berücksichtigten Bedarf nach oben im erheblichen Maße ab, und dieser Mehrbedarf kann nicht durch Einsparungen bei anderen Positionen im Regelbedarf ausgeglichen werden.

Man kann den Übergrößenbedarf auch als eine abweichende Regelleistungserhöhung nach § 27a Abs. 4 SGB XII sehen!

Aus diesen oben aufgeführten Gründen stelle ich diesen Mehrbedarfsantrag!
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
Intelligenten voller Zweifel sind!

Ronald BW

So würde ich das schreiben:

Hiermit beantrage ich Mehrbedarf

Ich bin 199 cm lang und habe Schuhgröße 47

Anders als die Durchschnittsbevölkerung habe ich es besonders schwer, Bekleidung und Schuhe in normalen Geschäften zu finden. In der Regel bin ich gezwungen Fachgeschäfte aufzusuchen.

Ich berufe mich einmal auf  § 27a Abs. 4 SGB XII und ganz besonders auf Ihre Lebenserfahrung.
Sie dürfen mir glauben das ich lange versucht habe ohne Mehrbedarf auszukommen.
Auch wegen allgemein gestiegener Preise ist mir das nicht mehr möglich.
In Erwartung eines positiven Bescheides

mfg usw


Sharky

Zitat von: Ronald BW am 14. April 2024, 17:50:15So würde ich das schreiben:

Hiermit beantrage ich Mehrbedarf

Ich bin 199 cm lang und habe Schuhgröße 47

Anders als die Durchschnittsbevölkerung habe ich es besonders schwer, Bekleidung und Schuhe in normalen Geschäften zu finden. In der Regel bin ich gezwungen Fachgeschäfte aufzusuchen.

Ich berufe mich einmal auf  § 27a Abs. 4 SGB XII und ganz besonders auf Ihre Lebenserfahrung.
Sie dürfen mir glauben das ich lange versucht habe ohne Mehrbedarf auszukommen.
Auch wegen allgemein gestiegener Preise ist mir das nicht mehr möglich.
In Erwartung eines positiven Bescheides

mfg usw


Danke, das ist brilliant geschrieben und formuliert, und ich werde es auch so benutzen.
Ehrlich richtig klasse.
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
Intelligenten voller Zweifel sind!