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Skurrile Rückforderung 2014??

Begonnen von sam84, 13. April 2024, 20:24:07

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sam84

Hallo Ich hatte eine Forderung 2014 wegen Darlehn von 391 Regelbedarf und 443 Bedarf Wohnung Heizung Angeblich genommen.

Ich habe Nach anraten von der Inkasso den Bescheid Angefordert.
Meine Frage ist jetzt da steht drin ich hätte der Sacharbeiterin gesagt ich bekäme ALG1 beziehen würde???

Nichts schriftliches oder sonstiges was von mir???
Das wäre die Erklärung ,laut dem Mitarbeiter!!

Kann ich was dagegen machen?


mfg
Sam84



Sheherazade

Zitat von: sam84 am 13. April 2024, 20:24:07Kann ich was dagegen machen?

Wogegen? Das da steht, du hättest 2014 ALGI bezogen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Du hast also 2014 für einen Monat ALG II als Darlehen erhalten mit der Begründung, dass Anspruch auf ALG I bestände.
Gegen den Darlehensbescheid und die Rückforderung kann man nicht mehr mit Rechtsmitteln vorgehen.
Eine Forderung aus 2014 ist jedoch mittlerweile verjährt, sofern nach Erlass des Darlehens- oder, sofern dieser keine Rückforderung beinhaltete, Rückforderungsbescheides kein weiterer Bescheid zur Hemmung der Verjährung nach § 52 SGB X erlassen wurde.
D.h. wenn es außer dem Darlehensbescheid in der Sache keinen weiteren Verwaltungsakt vom JC gibt (Mahnungen sind keine VA), kannst du beim Inkasso gegen die Forderung Einrede wegen Verjährung erheben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.