BaföG-Erstantrag

Begonnen von Leeres Portemonnaie, 14. April 2024, 10:16:02

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sheherazade

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2024, 13:46:19Das Darlehen, was er von Dritten bekommen hat für seine Miete, wird abgezogen.

Von der Vorausleistung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Sheherazade am 25. April 2024, 14:47:08
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2024, 13:46:19Das Darlehen, was er von Dritten bekommen hat für seine Miete, wird abgezogen.

Von der Vorausleistung?

Ja.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Ist aber eigentlich logisch. Die Bafög-Vorausleistungen sind Ersatzzahlungen für nicht geleisteten Elternunterhalt. Dein Sohn konnte zumindest kurzzeitig seinen Bedarf mit dem Darlehen von der 3. Person anderweitig decken, so das keine Vorauszahlung bzw. nur eine geringere Vorauszahlung notwendig war.

Das Darlehen bei der 3. Person kann er leider erst zurückzahlen, wenn die Nachzahlung nach abschließender Bearbeitung erfolgt ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Sheherazade am 25. April 2024, 17:58:27Ist aber eigentlich logisch. Die Bafög-Vorausleistungen sind Ersatzzahlungen für nicht geleisteten Elternunterhalt. Dein Sohn konnte zumindest kurzzeitig seinen Bedarf mit dem Darlehen von der 3. Person anderweitig decken, so das keine Vorauszahlung bzw. nur eine geringere Vorauszahlung notwendig war.

Das Darlehen bei der 3. Person kann er leider erst zurückzahlen, wenn die Nachzahlung nach abschließender Bearbeitung erfolgt ist.

Ich habe gelesen, das Studium ist gefährdet, wenn mindest. 10€ des Elternunterhalts nicht gezahlt werden. Also hier von "nicht gefährdet" zu sprechen, ist nicht in Ordnung.

Bei Einkommen von Minijob z. B. zählt es nicht, aber beim leihen zählt es, das verstehe ich nicht. 

Das gesamte Bafög wird als Ersatzleistung gewertet, wieso nicht ein Betrag x? Fiktiv, wie auch bei anderen UH- Angelegenheiten?
Ich weiß, dass der KV keinen Unterhalt leisten muss, weil er nicht so viel verdient. Also alles in allem kann es sein, mein Kind büßt "für nichts" Geld ein. 
Das Bafög muss er doch ohnehin hälftig zurückzahlen, warum so eine Rechnung? Wenigstens kleines Bafög könnte es doch geben.

Und ich störe mich auch deshalb an dem Ausdruck: Miete weiterzahlen ... Weil es so klingt, als hätte Person 3 "einfach für ihn bezahlt". Nicht dass es dann heißt, das Geld wird auch vom normalen Bafög abgezogen, weil "gezahlt wurde".

Und: Es ist möglich, das im nächsten Zeitraum wieder nur Vorleistung  in Frage kommt, und dann ergeht nie ein "richtiger" Bescheid. Wenn immer nur Vorleistung kommt.
Dann bekommt er es nie nachgezahlt.
Und nach deren Logik war der Bedarf ja gedeckt ... 

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ottokar

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2024, 13:46:19Das Darlehen, was er von Dritten bekommen hat für seine Miete, wird abgezogen. Damit kann er doch nicht einverstanden sein?! Wie formuliert man das am Besten?
Bsp:

Widerspruch gegen die Berücksichtigung eines Darlehens beim Bafög

Anrede,

Darlehen, die mit einer Pflicht zur Rückzahlung verbunden sind, sind bei Sozialleistungen nicht als  Einkommen zu berücksichtigen (BSG, u.a. in B 14 AS 46/09 R; BVerwG, u.a. in 5 C 30.07).
Trotzdem haben Sie das Darlehen vom ... als Einkommen berücksichtig, welches der Verhinderung von Mietschulden dient, welche aufgrund der Nichtbewilligung des Bafög infolge der Weigerung des Kindsvaters bei der Mitwirkung entstanden sind.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, dieses Darlehen bei der Vorausleistung nach § 36 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes mindernd zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist der Kindsvater selbst auskunfts- und mitwirkungspflichtig (§ 47 Abs. 4 BAföG), eine Weigerung, dieser Pflicht nachzukommen kann sich nicht nachteilig auf meinen Anspruch auswirken, dafür ist § 36 BAföG gedacht.
Ihre Pflicht wiederum ist es, notfalls mittels Verwaltungszwang, die Auskunft/Mitwirkung des unwilligen Kindsvaters zu bewirken.
Ich bitte deshalb darum, die Vorausleistung ohne Berücksichtigung des o.g. Darlehens zu bewilligen.
Außerdem fordere ich die Zusendung des BAföG-Bescheides gemäß § 37 Abs. 2 VwVfG.

MfG
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Leeres Portemonnaie

Zitat von: Ottokar am 26. April 2024, 12:29:43Widerspruch

Vielen Dank.
:mail: 
Wir warten nun gespannt ...
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧