Antragsteller komplett ignoriert

Begonnen von castagir, 15. April 2024, 10:57:46

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castagir

Ein Freund -belgischer Staatsbürger, mehr als 5 Jahre in der BRD und mehr als 3 Jahre in Lohn und Brot gewesen- hat seinen Bürgergeld-Antrag am 14.Jan 24 gestellt, der Eingang wurde bestätigt. Es kam eine Nachfrage nach fehlenden Unterlagen, die sofort nachgereicht wurden. Seither erfolgte bis heute weder eine Zahlung noch sonstige Reaktion.

Da der Gute (war ihm peinlich) bisher nichts davon gesagt hat, war ich arg erstaunt und hab ihm geraten, sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen und einen Anwalt zu suchen. Für den Beratungsschein wendet er sich noch heute ans zuständige AG.

Jetzt kommt die Suche nach einem guten, erfahrenen Anwalt im Bereich Aachen. Sollten da Erfahrungen vorliegen, würde ich mich über eine PN freuen. Danke.
 

Sheherazade

Hat er noch nicht selbst nachgefragt, eine Frist gesetzt mit Klageandrohung o. ä.? Als Soforthilfe käme hier (auch ohne Anwalt) der Antrag auf ein Eilverfahren in Frage.

Eine Untätigkeitsklage geht, glaube ich, erst nach 6 Monaten. Die Dienstaufsichtsbeschwerde befriedigt vielleicht vorübergehend den Ärger, nutzt aber so ziemlich nichts derzeit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

castagir

Zitat von: Sheherazade am 15. April 2024, 11:27:01Als Soforthilfe käme hier (auch ohne Anwalt) der Antrag auf ein Eilverfahren in Frage.
Ja und weil es im Januar schon war, die fehlenden Unterlagen zeitgleich nachgereicht wurden würde ich umgehend einen
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)stellen.

Wenn es ein Erstantrag war dann müsste das Muster angepasst werden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

castagir

Das werde ich dem guten Mann gleich entsprechend zurechtformulieren.

Ans zuständige Amtsgericht, denke ich mal oder?

Camper1961

Zitat von: castagir am 15. April 2024, 22:56:48Das werde ich dem guten Mann gleich entsprechend zurechtformulieren.

Ans zuständige Amtsgericht, denke ich mal oder?

Sozialgericht

castagir

Das angepasste Schreiben:

Sozialgericht Stadt xxx
Postfach


-Anschrift Antragsteller-


Eilantrag


Hiermit erhebe ich

Vorname Name 
Strasse, PLZ Ort, BG-Nr.

Klage gegen die

Name der Behörde, Strasse, PLZ Ort

und beantrage:

1. die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Zahlung meines/unseres Arbeitslosengeld II zu verurteilen,

2. die Beklagte zur Zahlung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser
Angelegenheit zu verurteilen.


Antragsbegründung:

Am (Datum) beantragte ich nachweislich mittels Weiterbewilligungsantrag ALG II.

Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden,
ich erhalte deshalb seit (Datum)  kein ALG II und bin deshalb vollkommen mittellos
und jeder Existenzgrundlage beraubt.

Ich kann mir weder Essen noch trinken kaufen und auch die Miete nicht bezahlen und bin nicht krankenversichert..



Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte seit  (Datum Rückfrage wegen fehlender Unterlagen) keinerlei weitere Kommunikation vorgenommen hat.


Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift




Anhang:

-Antrag auf ALG II
-Eingangsbestätigung des Antrags
-Rückfrage wegen fehlender Daten
-Antwort auf Rückfrage

castagir

Ups, nochmal korrigiert:


Eilantrag


Hiermit erhebe ich

Vorname Name 
Strasse, PLZ Ort, BG-Nr.

Klage gegen die

Name der Behörde, Strasse, PLZ Ort

und beantrage:

1. die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Zahlung meines
Arbeitslosengeld II zu verurteilen,

2. die Beklagte zur Zahlung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser
Angelegenheit zu verurteilen.


Antragsbegründung:

Am 14.02.2024 beantragte ich nachweislich per Erstantrag ALG II.

Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden,
ich erhalte deshalb seit (Datum)  kein ALG II und bin deshalb vollkommen mittellos
und jeder Existenzgrundlage beraubt.

Ich kann mir weder Essen noch trinken kaufen und auch die Miete nicht bezahlen und bin nicht krankenversichert.


Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte seit  (Datum Rückfrage wegen fehlender Unterlagen) keinerlei weitere Kommunikation vorgenommen hat.


Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Sheherazade

Ein kleiner Korrektur- bzw. Verbesserungsvorschlag (in rot)
Zitat von: castagir am 16. April 2024, 09:27:43Anhang:

-Antrag auf ALG II (Kopie)
-Eingangsbestätigung des Antrags (Kopie)
-Rückfrage wegen fehlender Daten (Kopie)
-Antwort auf Rückfrage (Kopie)
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

castagir


Sheherazade

Mich verwirrt nur, dass im Eingangsbeitrag die Antragstellung am 14. Januar erfolgt sein soll und im Schreiben dann am 14.02.2024. Was war denn davor, ALGI? Wenn ja, bis wann?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

castagir

Zitat von: castagir am 16. April 2024, 12:20:59Dankeschön! Geht jetzt raus.
Beim SG sollte man alle Kopien in doppelter Form einreichen.
Vllt geht das ja noch.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

castagir

Geht los!

Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde kam ein recht verzweifelter Anruf, daß der zuständige SB nicht mehr im Amt sei und der Neue den Job von 4 SBs machen soll. Die Akte würde sofort bearbeitet werden...

Das Rentensystem aus Belgien, das sehr komplex ist scheint auch ein Problem zu sein, Auskunft gibt es nur in Französisch.

Nicht das Problem des Antragstellers, der alle Unterlagen vollständig eingereicht hat, eine vorläufige Zahlung bis zur Klärung sollte doch gehen.

Um hier keine weitere erzögerei zu erlauben, wird dennoch der Eilantrag eingereicht.

Jetzt mal sehen....

Danke erst mal an Euch.

castagir

So, es ging jetzt weiter. Nachdem wieder wochenlang nichts getan wurde, kam auf einmal eine Nachricht, daß der gute Mann keinerlei Anspruch habe, denn sein Vermögen sei über 40.000 E.

Daß das belgische Rentensystem über staatlich garantierte Konten geht, die unkündbar sind, haben die SBs und das Gericht nicht kapiert.