Sind Geldleistungen aus Garantie oder Gewährleistung Einkommen oder Vermögen?

Begonnen von Enomine, 16. April 2024, 19:46:20

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Enomine



Hallo,

Person A bestelle einen teuren PC von mehreren tausend Euro und bezahlt diesen. A wird arbeitslos und beantragt Bürgergeld. Nach dem Antragsdatum erhält A eine Rückerstattung des Kaufbetrages des PCs (Fall 1: bewusstest Rücksenden im 14-tägigen Rückgaberecht; Fall 2: Garantie oder Gewährleistungsanspruch wegen Defekt; Fall 3: Beschädigung des Pakets durch das Transportunternehmen; Fall 4: Verlust des Pakets durch das Transportunternehmen).

Wird das Geld als Einkommen oder als Vermögen angerechnet?

Bitte möglichst anhand Gesetze oder anhand "Fachliche Weisungen zum SGB II" argumentieren und entsprechende Paragraphen oder Seitenzahl angeben.

Fachliche Weisungen zum SGB II: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-p11-11b-sgb-ii-stand-01072023_ba044381.pdf

Danke - Enomine

Sheherazade

Zitat von: Enomine am 16. April 2024, 19:46:20Wird das Geld als Einkommen oder als Vermögen angerechnet?

Die Kaufpreiserstattung (egal aus welchem Grund) wird dem Vermögen zugeordnet, vorausgesetzt, die vorherige Zahlung des Kaufpreises kann nachgewiesen werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Wolverine36

 :lachen: Seid wann das wenn ich was kaufe und der Artikel geht in der Garantiezeit kaputt und es kann weder Repariet noch ein Ersatz Artikel beschafft werden und ich den Kaufpreiss zurück erhalte oder ich was kaufe und schicke es immer halb von 14 tage zurück und bekomme das Geld wieder falls schon bezahlt.Was ist da drannn Vermögen?Meisten steht dann bei der Rückerstattung wofür das ist im Kontoauszug.Oder mann bekommt einen Brief oder ne E-Mail wo es dann mitgeteilt wird das der gezahlte Betrag zurück Überwiesen wird.Allso sowas hatte ich noch nie. :lachen:

Enomine

@Sheherazade Hast du Anhaltspunkte im Gesetz, die das untermauern? Denn sofern ich das Gesetz richtig verstanden habe, ist es ja so formuliert "Alles ist Einkommen außer a, b, c" und nicht "Es wird von keinem Einkommen ausgegangen außer in den Fällen x, y, z".
Das heißt ich interpretiere das Gesetz so, dass wenn mein Geld, was ich bekomme nicht auf der Ausnahmeliste steht, dann wird es als Einkommen angerechnet. Rückerstattungen von Kaufpreisen steht nicht in der Ausnahmeliste. Macht aber rein naiv-logisch keinen Sinn, dass das Geld dann "weg" wäre.

@Wolverine36 Es wäre ganz nett, wenn du versuchen würdest deine Gedanken in nachvollziehbareren Sätzen mit Punkt und Komma und passender Grammatik und allen nötigen Worten niederschreibst.
Du gehst also davon aus, dass es als Einkommen angerechnet würde? Oder ist das auch ein Formulierungsfehler von dir?

Danke - Enomine

Sheherazade

Im Grunde eine einfache Interpretation: Alles, was du aus dem Regelsatz (oder vor Bürgergeldbezug aus deinem Einkommen) bezahlt hast (z. B. Haushaltsstrom, Einkäufe, Versicherungsbeiträge, Mitgliedsbeiträge etc.) und dann wegen Rücktritt, Umtausch, Kündigung, Jahresabrechnung oder was auch immer, während des Bürgergeldbezuges erstattet bekommst, wird deinem Vermögen zugerechnet, weil es kein Einkommen ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Einkommen i.S.d. §§ 11 ff SGB II kann man erst erzielen, wenn man sich im Leistungsbezug befindet, da man sich zuvor nicht in einem Rechtsverhältnis mit dem JC befindet und das SGB II deshalb nicht auf einen angewendet werden kann.
Alles was man zuvor erhalten ist, ist deshalb Vermögen, so auch die ständige Rechtsprechung des BSG dazu.
Aufgrund der monatlichen Betrachtungsweise von Einkommen wird dieses im Folgemonat zu Vermögen - sofern das SGB II nichts Anderes regelt (vgl. Verteilung einer einmaligen Einnahme nach § 11 Abs. 3 SGB II).
Kauf und Verkauf sind Vermögensumwandlungen (Bargeld > Sachwert, Sachwert > Bargeld) und im SGB II ohne Bedeutung, solange dabei kein Gewinn erzielt oder der Vermögensfreibetrag überschritten wird.

Wenn du also vor dem Leistungsbezug von deinem Vermögen einen PC gekauft hast, diesen nach Beginn des Leistungsbezuges zurückgegeben und den Kaufbetrag erstattet bekommen hast, sind das Vermögensumwandlungen.
Gewinn kann dabei nicht erzielt werden und solange durch die Rückerstattung des Kaufbetrages das Gesamtvermögen nicht den Vermögensfreibetrag überschreitet, geht das Ganze das JC auch nichts an.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Wolverine36

 :lachen:Ich meinte damit es ist weder Einkommen noch Vermögen.Man hat es vom eigenen Geld bezahlt und bekommt es im Falle einer Garantieleistung oder Rücksendung erstattet.Man bekommt das gezahlte Geld was ich für den Artikel ja bezahlt habe zurück.Man hat ja deswegen nicht mehr Geld weil man es ja vorher ausgegeben hat.Es wird kein Gewinn oder ein Vermögen erzielt damit.Pfandgeld ist ja auch kein Vermögen oder Einkommen,mann hat das wieder bekommen was man dafür bezahlt hat.Sorry aber ich schreibe so wie mir das gerade in den Kopf geht. :lachen:

hotwert

Wenn du 0,75 Cent Pfand bekommst gehört das zu deinem Vermögen und nicht zum Einkommen.
Wenn es dir "gerade anders durch den Kopf geht" ändert das nichts an der Rechtslage.

Sensoriker

Zitat von: Wolverine36 am 18. April 2024, 21:23:13Sorry aber ich schreibe so wie mir das gerade in den Kopf geht

Vielleicht solltest du ein paar Sachen lieber drin behalten.  :smile:

Wenn ich einkaufe erfolgt die Bezahlung, von dem Geld was in meinem Besitz befindet. Ergo meinem Vermögen.
Davon bezahle ich auch das Pfand. Bringe ich die Pfandflaschen wieder zurück, bekomme ich das Geld wieder was ich vorher dafür bezahlt habe.
Ich bekomme also mein Vermögen zurück.
Und genauso verhält es sich in diesen Fall mit dem PC.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Zitat von: hotwert am 19. April 2024, 06:46:53Wenn du 0,75 Cent Pfand bekommst gehört das zu deinem Vermögen und nicht zum Einkommen.
Wenn die 0,75 Cent Pfand nicht von zuvor selbst gekaufen, sondern von gefunden Pfandflaschen stammt, ist es Einkommen.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.