Betriebskosten Guthaben

Begonnen von Kara Fall, 17. April 2024, 15:44:33

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Kara Fall


Ich wohne seit 12 Jahren in meiner Wohnung und Guthaben der Betriebskostenabrechnung wurde stets mit der Miete verrechnet.ferner wird Miete direkt vom Jobcenter an die Wohnungsgesellschaft gezahlt seit 12 Jahren.

Nun ist es plötzlich so,dass das Jobcenter von mir die Rückzahlung des Guthabens fordert,obwohl ich extra nochmal von der gewobag bestätigen ließ,dass KEINE Gutschrift oder Auszahlung an mich erfolgte und dass das Guthaben dem Mieterkonto angerechnet wird und mit der Miete verrechnet werden kann.alle Nachweise,mieterkontoauszug und die nochmal extra Bestätigung wies ich stets innerhalb weniger Tage dem Job Center nach .

Ist es rechtens dass die nun dieses Guthaben,was nie an mich geflossen ist sondern dem Mietkonto gutschreiben wurde,mir plötzlich vom Regelsatz abgezogen werden soll?

Die ganzen Jahre davor würde auch immer direkt zwischen Jobcenter und gewobag verrechnet.


Kopfbahnhof

Zitat von: Kara Fall am 17. April 2024, 15:44:33KEINE Gutschrift oder Auszahlung an mich erfolgte und dass das Guthaben dem Mieterkonto angerechnet wird und mit der Miete verrechnet werden kann
Wenn das JC dadurch auch entsprechend weniger Miete an den VM gezahlt hat, dann kann es kein Guthaben von dir haben wollen.

Haben sie allerdings weiter die volle Miete übernommen, ohne der Kürzung des Guthabens, kann es tatsächlich so sein.
Müsste dann mit dem VM geklärt werden, wo das Guthaben ist.

Aber laut Mieterkonto wurde ja verrechnet, somit musst du auch nichts Nachzahlen.

Ottokar

Ein Betriebskostenguthaben mindert im Monat nach der Gutschrift die Kosten für Unterkunft und Heizung. Das JC zahlt hier dann entsprechend weniger an den Vermieter.
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Kara Fall

Also verstehe ich es richtig dass es nicht rechtens ist,das vom Regelsatz abziehen zu wollen?
Sorry wenn etwas begriffsstutzig bin.

Ottokar

Zitat von: Kara Fall am 17. April 2024, 18:44:19Also verstehe ich es richtig dass es nicht rechtens ist,das vom Regelsatz abziehen zu wollen?
Ja.
Kannst du den Bescheid mal scannen/abfotografieren und hier anonymisiert als Beitragsanhang einstellen?
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TripleH

Ich schätze mal, der TE meint die Aufrechnung der zu erstattenden Leistungen.

Kara Fall

Zitat von: Ottokar am 17. April 2024, 18:54:52
Zitat von: Kara Fall am 17. April 2024, 18:44:19Also verstehe ich es richtig dass es nicht rechtens ist,das vom Regelsatz abziehen zu wollen?
Ja.
Kannst du den Bescheid mal scannen/abfotografieren und hier anonymisiert als Beitragsanhang einstellen?


Ottokar

Die Betriebskostengutschrift beträgt 456,89€, die Hälfte davon, 228,44€, wurde bei deinen KdUH im Dezember 2023 berücksichtigt, sodass du statt 366,50€ nur 138,06€ Mietkosten vom JC erhalten hast. Damit wurde der auf dich entfallende Anteil des Guthabens beim Vermieter aufgezehrt.
Warum bei dir nur 1/2 der Betriebskostengutschrift berücksichtigt wurde, kann ich so nicht erkennen, vermutlich wohnst du mit einer weiteren Person zusammen, die aber nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft gehört.
Falls du weitere Infos benötigst, bitte mal den Bescheid komplett fotografieren, also ohne das links, rechts, unten oder oben Text fehlt.
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Kara Fall

Zitat von: Ottokar am 18. April 2024, 13:40:03Die Betriebskostengutschrift beträgt 456,89€, die Hälfte davon, 228,44€, wurde bei deinen KdUH im Dezember 2023 berücksichtigt, sodass du statt 366,50€ nur 138,06€ Mietkosten vom JC erhalten hast. Damit wurde der auf dich entfallende Anteil des Guthabens beim Vermieter aufgezehrt.
Warum bei dir nur 1/2 der Betriebskostengutschrift berücksichtigt wurde, kann ich so nicht erkennen, vermutlich wohnst du mit einer weiteren Person zusammen, die aber nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft gehört.
Falls du weitere Infos benötigst, bitte mal den Bescheid komplett fotografieren, also ohne das links, rechts, unten oder oben Text fehlt.
Zitat von: Ottokar am 18. April 2024, 13:40:03Die Betriebskostengutschrift beträgt 456,89€, die Hälfte davon, 228,44€, wurde bei deinen KdUH im Dezember 2023 berücksichtigt, sodass du statt 366,50€ nur 138,06€ Mietkosten vom JC erhalten hast. Damit wurde der auf dich entfallende Anteil des Guthabens beim Vermieter aufgezehrt.
Warum bei dir nur 1/2 der Betriebskostengutschrift berücksichtigt wurde, kann ich so nicht erkennen, vermutlich wohnst du mit einer weiteren Person zusammen, die aber nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft gehört.
Falls du weitere Infos benötigst, bitte mal den Bescheid komplett fotografieren, also ohne das links, rechts, unten oder oben Text fehlt.


Ich wohne mit meiner 14 jährigen Tochter zusammen.
Habe ein altes kaputtes Handy und kein wilan zuhause.bwkomm die Bilder nicht besser hin.
Fakt:es wurde alles fristgerecht nachgewiesen und nicht ausgezahlt und nachgewiesen dass Guthaben dem Mietkonto GUTgereechnet und verrechnet werden kann mit der Miete.

Ich hab in meiner Verzweiflung im Widerspruch ans jc von vorgestern geschrieben dass ich zum Sozialgericht gehe.hab ich den Mund zu voll genommen?
Weitere Frage
Entweder rechtens oder nicht wenn Frist eingehalten und Mitwirkung
Incl Nachweise dass keine Auszahlung an mich .
Verstehe ich was falsch?
V.a. da gesagt wird dass meinem. Minderjährigen Kind mit  anzurechnen ist.
Aber wenn dann beißen oder nicht ? Also Kind und ich ?
Und ich bin Vorsteher Bedarfsgemeinschaft und selbst wenn die vom Regelsatz abziehen wollen täten, dürfen sie das doch nur von meinem und nicht incl Kind oder?

Sorry meine Tastatur ist kput6

Ottokar

Den Bildausschnitt etwas größer wählen kann man auch bei einem alten Handy.

Deine Tochter erhält kein Bürgergeld?
Wovon lebt deine Tochter dann?

Wie ich bereits mehrfach schrieb, zieht das JC nichts von deinem Regelsatz ab, was man auch ganz genau auf der 2. Kopie sehen kann.
Das JC verrechnet deinen Anteil am Guthaben auf deinem Mieterkonto mit den dir zustehenden Kosten für Unterkunft und Heizung und zahlt dir bzw. dem Vermieter entsprechend weniger. Das ist zulässig und wird generell so gemacht.
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Kara Fall

Zitat von: Ottokar am 19. April 2024, 10:20:16Den Bildausschnitt etwas größer wählen kann man auch bei einem alten Handy.

Deine Tochter erhält kein Bürgergeld?
Wovon lebt deine Tochter dann?

Wie ich bereits mehrfach schrieb, zieht das JC nichts von deinem Regelsatz ab, was man auch ganz genau auf der 2. Kopie sehen kann.
Das JC verrechnet deinen Anteil am Guthaben auf deinem Mieterkonto mit den dir zustehenden Kosten für Unterkunft und Heizung und zahlt dir bzw. dem Vermieter entsprechend weniger. Das ist zulässig und wird generell so gemacht.

Ich würde nun heute aufgefordert in ncl Kontonummer,das in einer Summe zu überweisen.....

Ottokar

Deshalb ist es so wichtig, dass man alles lesen kann, sonst kann man hier nur sinnlos herumraten.
Wenn du hilfreiche Antworten haben willst, musst du nunmal hier alle Fakten liefern. Oder du gehst zu einem Anwalt.

Wurde für Dezember 2023, wo das Guthaben berücksichtigt wurde, die vollen Kosten für Unterkunft und Heizung an den Vermieter gezahlt?
Dann hast du für Dezember 2023 zu Unrecht zuviel Leistung erhalten, die du erstatten musst.
Zudem hat dann auf Vermieterseite keine Verrechnung mit dem Guthaben stattgefunden und das Guthaben besteht dort noch immer, womit der Vermieter die Pflicht hat, dir dieses auszuzahlen.
Fordere den Vermieter auf, das Guthaben auszuzahlen, und erstatte den Betrag dann an das JC.
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TripleH

Zitat von: Ottokar am 19. April 2024, 10:20:16Deine Tochter erhält kein Bürgergeld? Wovon lebt deine Tochter dann?

Das Kind bekommt auch Bürgergeld. Man sieht im Aue, dass auch vom Kind zurück gefordert wird.

Ansonsten sehe ich auch keine Fehler.
Wobei der Begründung des Jobcenters zu entnehmen ist, dass die Aussage

Zitat von: Kara Fall am 18. April 2024, 22:11:25Fakt:es wurde alles fristgerecht nachgewiesen

nicht stimmt, wenn die Abrechnung von November 23 erst im Februar 24 eingereicht wurde. Wäre es gleich geschehen, hätte das Jobcenter das Guthaben mit der Mietzahlung Dezember verrechnet und dem Vermieter weniger überwiesen und alles wäre gut.

So droht jetzt sogar noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Sensoriker

Soweit man erkennen kann wurden also bei dir die Hälfte und bei der Tochter die Hälfte des Guthabens verrechnet.
Soweit richtig.

Wenn du, aber eine vernünftige Antwort auf deine Fragen haben möchtest, solltest du dir wenigstens die Mühe machen alles komplett leserlich zu Fotografieren und hier (natürlich geschwärzt) einzustellen.
So ist das nur ein rumgerate.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Kara Fall

Zitat von: TripleH am 19. April 2024, 18:51:42
Zitat von: Ottokar am 19. April 2024, 10:20:16Deine Tochter erhält kein Bürgergeld? Wovon lebt deine Tochter dann?

Das Kind bekommt auch Bürgergeld. Man sieht im Aue, dass auch vom Kind zurück gefordert wird.

Ansonsten sehe ich auch keine Fehler.
Wobei der Begründung des Jobcenters zu entnehmen ist, dass die Aussage

Zitat von: Kara Fall am 18. April 2024, 22:11:25Fakt:es wurde alles fristgerecht nachgewiesen

nicht stimmt, wenn die Abrechnung von November 23 erst im Februar 24 eingereicht wurde. Wäre es gleich geschehen, hätte das Jobcenter das Guthaben mit der Mietzahlung Dezember verrechnet und dem Vermieter weniger überwiesen und alles wäre gut.

So droht jetzt sogar noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.



also es fand eine sozusagen direkte ueberzahlung an die gewobag/vermieter statt,da die leistung angeiesen war fuer unterkunft und heizung,bevor der nachweis da war,dass es eine gutschrift auf dem mieterkonto gab.
die betriebskostenabrechnung reichte ich umgehend nach erhalt beim jobcenter einleider nicht per eonschreiben,aber mit bei nachfragen mit benannten zeugen,dass per post versandt wurde.
das jobcenter fragte  dann schriftlich nach der betriebskostenabrechnung,welche ich dann erneut (eingang bestaetigt und antwiort darauf erhalten) innerhalb einen tages ein-bzw nachreichte.daraufhin kam die frage,wohin das guthaben der betriebskostenabrechnung geflossen sei.daraufhin schickte ich den mietkontoauszug innerhalb einen tages mit dem hinweis,keine auszahlung erhalten zu haben.gleichzeitig uebersandte ich den nachweis des schreibens an die gewobag/den vermieter mit,dass ich klar formuliert fuer das jobcenter mitgeteilt bekommen muss,wohin die gutschrift geflossen ist,was dann innerhalb weniger tage klar formuliert von der gewobag beantwortet wurde,dass das guthaben auf dem mieterkonto ist und keine auszahlung erfolgte und mit kommender miete verrechnet werden kann.auch dieses schreiben reichte ich innerhalb eines tges dem jobcenter nach.
dadurch,dass die zahlung fuer unterkunft und heizung fuer den kommenden monat nach offizieller ausfertigung der betriebskostenabrechnung schon vom jobcenter an die gewobag angewiesen worden war,konnte nicht eine wie vorgesehene im kommenden monat erfolgende anrechnung mit so einem guthaben erfolgen und es fand eine ueberzahlung statt.

bei damaliger wohnungsanmiete ueber das geschuetzte marktsegment vor zwoelf jahren unterschrieb ich eine grundsaetzliche abtretungserklaerung bzw erklaerung bezueglich direkter zahlungsabwicklungen zwischen amt und vermieter.

auch wenn es nun eine ueberzahlung aus eben erwaehnten gruenden gab,so sind doch kosten fuer unterkunft und heizung auch bei derartigen gutschriften  mit der miete zu verrechnen.

dadurch,dass diese nicht wie geplant im kommenden monat erfolgen konnte,ergab sich ja die gutschrift auf dem mieterkonto.
auch wenn das jobcenter nun behauptet,diese ueberzahlung sei entstanden,da die betriebskostenabrechnung nicht rechtzeitig eingereicht worden sei,so muesste doch mir keine fahrlaessigkeit vorgeworfen werden koennen,da  ich mit bzw unter zeugen diese per post versandte.und ich bin meiner mitwirkungspflicht meines erachtens doch mehr als nachgekommen,da  ich bereits beim ersten anschreiben innerhalb spaetestens von zwei tagen reagiert hatte,was ja das jobcenter auch bestaetigt.
nun nochmal anders formuliert meine frage (sorry der lange text aber bin grad so verunsichert und habe echte aengste):
also die rueckerstattung ist ja logischerweise rechtens,aber doch nicht durch mein verwchulden verursacht worden.
auch wenn durch so eine ueberchneidung die ueberzahlung kam,so kann ich doch darauf hinweisen,dass es stets eine direktabrechnung gab in allen zwoelf jahren und ich keinerlei  vorteile haette,sowas nicht rechtzeitig mitzuteilen.
muss das jobcenter auf meinen antrag eingehen,dass die gutschrift wie sonst all die jahre gehabt mit der  miete direkt verrechnet wird,oder koennen die das echt von meinem regelsatz abziehen oder sogar in einem betrag die rueckzahlung verlangen?