Betriebskosten Guthaben

Begonnen von Kara Fall, 17. April 2024, 15:44:33

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TripleH

Zitat von: Kara Fall am 19. April 2024, 20:54:06so muesste doch mir keine fahrlaessigkeit vorgeworfen werden koennen,da  ich mit bzw unter zeugen diese per post versandte.

Du brauchst einen Nachweis, dass das JC die Abrechnung erhalten hat und nicht, dass du sie abgesendet hast.

Zitat von: Kara Fall am 19. April 2024, 20:54:06koennen die das echt von meinem regelsatz abziehen oder sogar in einem betrag die rueckzahlung verlangen?

Ja, natürlich. Die Direktüberweisung an den Vermieter ist trotzdem dein Bürgergeld. Und zu Unrecht gezahltes Bürgergeld ist von dir zu erstatten.

Kara Fall

Zitat von: TripleH am 19. April 2024, 21:27:41
Zitat von: Kara Fall am 19. April 2024, 20:54:06so muesste doch mir keine fahrlaessigkeit vorgeworfen werden koennen,da  ich mit bzw unter zeugen diese per post versandte.

Du brauchst einen Nachweis, dass das JC die Abrechnung erhalten hat und nicht, dass du sie abgesendet hast.

Zitat von: Kara Fall am 19. April 2024, 20:54:06koennen die das echt von meinem regelsatz abziehen oder sogar in einem betrag die rueckzahlung verlangen?

Ja, natürlich. Die Direktüberweisung an den Vermieter ist trotzdem dein Bürgergeld. Und zu Unrecht gezahltes Bürgergeld ist von dir zu erstatten.

o kuEnftig nur noch mit einschreiben?
aber wie komme ich jetzt aus diesem dilemma?
und ich dachte dass unterkunftkostenheizungskosten nur damit verrechnet werden duuerfen.
gibt es einen geheimtip zum formulieren? auch wenn durch mangende empfangsbestaetigung nun mein fall nicht rechtlich klar ist (oder doch?),so ging es all die jahre immer ohne probleme....sowohl die einreichung von unterlagen per post oder einwurf unter zeugen....
nichtsdestotrotz habe ich immernoch die hoffnung vom ermessungsspielraum der mitarbeiter und das sind ja auch "nur" menschen.
gibt es eine bestimmte formulierung,die mir weiterhelfen kann?
ich habe mir in allen jahren nie was zuschukden kommenlassen und  war und bin immer eine person,die innerhlb einen tages reagiert.
und auch wenn nicht rechtlich abgesichert,so kann ich ja nachweiswen,dass ich durch die vorgeworfene grobe fahrlaessigkeit mitwirkungspflicht keinerlei vorteil hatte und haette haben koennen....ich weiss nicht mehr weiter...,.

TripleH

Der Bescheid ist völlig korrekt. Da gibt es auch kein Ermessen, wie kommst du darauf? Die Lösung hat Ottokar schon längst geschrieben:

Zitat von: Ottokar am 19. April 2024, 15:26:51Zudem hat dann auf Vermieterseite keine Verrechnung mit dem Guthaben stattgefunden und das Guthaben besteht dort noch immer, womit der Vermieter die Pflicht hat, dir dieses auszuzahlen. Fordere den Vermieter auf, das Guthaben auszuzahlen, und erstatte den Betrag dann an das JC.

Ottokar

Zitat von: TripleH am 19. April 2024, 18:51:42Das Kind bekommt auch Bürgergeld. Man sieht im Aue, dass auch vom Kind zurück gefordert wird.
Gefunden, danke.

Zitat von: Kara Fall am 19. April 2024, 20:54:06bei damaliger wohnungsanmiete ueber das geschuetzte marktsegment vor zwoelf jahren unterschrieb ich eine grundsaetzliche abtretungserklaerung bzw erklaerung bezueglich direkter zahlungsabwicklungen zwischen amt und vermieter.
Diese kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Ich verstehe das Problem nicht.
Da das JC die Kosten für Unterkunft und Heizung für Dezember 2023 bereits gezahlt hatte, konnte eine Verrechnung mit dem Guthaben nicht erfolgen.
Da dir für Dezember 2023 aber eine in Höhe des Guthabens geringere Leistung für die Kosten für Unterkunft und Heizung zustand, muss das JC die zuviel gezahlte Leistung zurückfordern.
Das tut es hiermit.
Du hast im November 2023 eine Betriebskostengutschrift erhalten. Dieses Guthaben besteht noch immer und muss vom Vermieter ausgezahlt werden.
Also fordere vom Vermieter schriftlich die Auszahlung des Guthabens i.H.v. 456,89€ und setze dazu eine Frist von einer Woche. Nach Erhalt überweist du den Betrag wie gefordert an das JC.

Sollte sich der Vermieter weigern das Guthaben auszuzahlen, dann
1. teile dem JC das mit und beantrage dort die Aussetzung der Vollziehung der Forderung,
2. beantrage beim Amtsgericht Beratungskostenhilfe und
3. suche mit der Bewilligung der Beratungskostenhilfe einen Anwalt für Mietrecht auf und beauftrage diesen, die Auszahlung des Guthabens zu erwirken.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


TripleH

Eigentlich könnte sie den Anspruch gegen den Vermieter auch ans Jobcenter abtreten und die können sich das Geld vom Vermieter holen oder dann das Guthaben einfach mit der nächsten Überweisung an den Vermieter verrechnen.

Kopfbahnhof

Ich sehe hier erst mal beim VM kein Verschulden, wenn dann bei @Klara Fall.

Zitat von: Kara Fall am 19. April 2024, 21:42:10und ich dachte dass unterkunftkostenheizungskosten nur damit verrechnet werden duuerfen.
Keine Ahnung, was du gedacht hast, aber es ist daneben gegangen.

Zitat von: Kara Fall am 19. April 2024, 21:42:10die hoffnung vom ermessungsspielraum der mitarbeiter und das sind ja auch "nur" menschen
Wo soll der hier sein, es gibt Schlicht keinen.

Zitat von: Kara Fall am 19. April 2024, 21:42:10ich weiss nicht mehr weiter...,
Ist doch einfach, Kontakt mit dem JC aufnehmen und alles schildern.
Kontakt mit dem VM aufnehmen und Rückzahlung des Guthabens fordern.

Ottokar

Zitat von: TripleH am 20. April 2024, 13:50:21Eigentlich könnte sie den Anspruch gegen den Vermieter auch ans Jobcenter abtreten und die können sich das Geld vom Vermieter holen oder dann das Guthaben einfach mit der nächsten Überweisung an den Vermieter verrechnen.
Das wäre auch eine mögliche Lösung, sollte der Vermieter die Auszahlung verweigern, setzt aber voraus, dass das JC damit einverstanden ist.

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2024, 16:41:31Ich sehe hier erst mal beim VM kein Verschulden
Es steht nicht im Ermessen des VM, ob er ein Betriebskostenguthaben an den Mieter auszahlt, oder auf dem Mieterkonto stehen lässt, damit der Mieter es mit der Mietzahlung verrechnen kann.
Das Recht zur Aufrechnung steht allein dem Mieter zu, nur dieser entscheidet darüber, ob er das überhaupt will.
Etwas Anderes gilt nur dann, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde, aber auch dann kann der Mieter stattdessen die Auszahlung des Guthabens fordern.

Das Betriebskostenguthaben aus einer Vorauszahlung (§ 556 BGB) ist Vermögen des Mieters (§ 818 BGB), es wird mit der Betriebskostenabrechnung fällig. Der Vermieter kommt von gesetzeswegen 30 Tage nach Zugang der Abrechnung beim Mieter in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB).
D.h. der Vermieter hätte hier das Guthaben spätestens im Januar 2024 dem Mieter auszahlen müssen. Da er das nicht tat, kann der Mieter für jeden Monat Verzögerung Verzugszinsen geltend machen, beginnend mit Januar.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 21. April 2024, 10:31:27der Vermieter hätte hier das Guthaben spätestens im Januar 2024 dem Mieter auszahlen müssen.
Fragt sich nur, warum er es nicht ausgezahlt hat.

Genaues darüber kann nur @Klar Fall wissen.