Meldedaten Kindsvater

Begonnen von WerWieWas, 18. April 2024, 12:31:21

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WerWieWas

Ein freundliches Hallo in die Runde :flag: ,

das Jobcenter überraschte mich vor kurzem mit einer Einladung. Am Telefon konnten Sie mir nicht sagen worum es geht. Angeblich weil sie mich am Telefon nicht identifizieren können. Wenn ich in der Hotline anrufe, können die das doch auch...warum hier also nicht?  :coffee:

Zum Termin vor Ort warteten zwei Sachbearbeiter von Außendienst, die ich bisher nicht kannte. Sie sagten der Kindsvater sei noch bei mir gemeldet (ist er lange nicht mehr) und er hätte an meine Anschrift auch noch Post bekommen. Sie wären auch Vor Ort gewesen und würden jetzt gerne die Wohnung besichtigen. Ich habe vom Hausrecht gebrauch gemacht und abgelehnt.
Ich habe angeboten die Meldebescheinigung zu schicken. Ich frage mich, woher sie die falschen Meldedaten haben :scratch: . Und Post vom Amt hat er auch nicht dort hin bekommen, sondern an seine neue Adresse :scratch: . Sein Name steht noch an der Klingel, weil die Hausverwaltung das nicht geändert hat.
Ich komme mir etwas veräppelt vor.
Und gibt es jetzt weitere Konsequenzen, da ich die Besichtigung abgelehnt habe? Kennt sich da wer aus?

Vielen Dank für die Antwort. :sehrgut:

Ottokar

Wenn der Kindsvater tatsächlich noch bei dir gemeldet ist, ist das sein Problem. Informiere die Meldebehörde darüber, das und wann er ausgezogen ist.
Die Feststellung der korrekten Meldeadresse gehört nicht zum Aufgabenbereich des JC.
Allerdings sieht es schon etwas blöd aus, wenn an Klingel und Briefkasten noch der Name steht. Du solltest dringend darauf bestehen, dass das umgehend geändert wird. Wenn du es nicht selbst ändern kannst, überklebe das solange, bis der Vermieter es geändert hat.

Hattest du für den Hausbesuch eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen? Wenn ja: was stand da drin?
Der Außendienst muss sich ausweisen und dir den Prüfauftrag sowie das im Anschluss angefertigte Prüfprotokoll vorzeigen. Hat er das getan?
Was stand da drin?
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


WerWieWas

Er ist schon lange nicht mehr bei mir gemeldet. Eine Meldescheinigung von ihm für die neue Addresse habe ich und hatte angeboten sie dem JC zukommen zu lassen. Hab ich aber noch nicht gemacht. Ich finde den Vorgang so merwürdig. Ist das ein Standard Vorgehen?

Auf der Einladung steht "zur Klärung leistungsrechtlicher Fragen nach dem SGBII" ich solle 1-1,5 Stunden Zeit mitbringen.
Wenn ich der Einladung nicht Folge leiste wird das BG um 10% gekürzt.

Ich habe keine explizite Aufforderung zur Mitwirkung bekommen (oder ich verstehe die Frage nicht).
Der Außendienst hat sich ausgewiesen. Einen Prüfauftrag habe ich nicht gesehen und auch kein Protokoll bekommen.

WerWieWas

Sollte ich diesen Prüfauftrag und das Protokoll nachfordern? Und dann erst die Meldebescheinigung vorlegen? Oder einfach garnichts tun und abwarten? :scratch: Wenn es keinen konkreten Hinweis zu meiner Frage geben kann, dann weiß vielleicht jemensch wo ich nachlesen kann, was gut sein könnte?

Sheherazade

Zitat von: WerWieWas am 22. April 2024, 05:23:03Sollte ich diesen Prüfauftrag und das Protokoll nachfordern?

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat der Hausbesuch nicht statt gefunden, richtig? Dann kann es zumindest kein Protokoll davon geben. Ob dir der Prüfauftrag, den man sich an der eigenen Wohnungstür zeigen lässt, jetzt irgendwie weiter hilft, kann ich nicht sagen.

ZitatUnd dann erst die Meldebescheinigung vorlegen?

Gib denen die Meldebescheinigung, wenn du sie ohnehin schon hast und warte ab. Und mach auf jeden Fall erstmal die Klingel und den Briefkasten "sauber".
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: WerWieWas am 19. April 2024, 11:00:23Auf der Einladung steht "zur Klärung leistungsrechtlicher Fragen nach dem SGBII" ich solle 1-1,5 Stunden Zeit mitbringen.
Welcher Einladung?
Bislang ging es nur um einen Hausbesuch.

Zitat von: WerWieWas am 22. April 2024, 05:23:03Sollte ich diesen Prüfauftrag und das Protokoll nachfordern?
Nein. Das du beides nicht erhalten hast, könnte sich noch als nützlich erweisen.

Zitat von: Sheherazade am 22. April 2024, 09:28:32Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat der Hausbesuch nicht statt gefunden, richtig? Dann kann es zumindest kein Protokoll davon geben.
Natürlich gibt es ein Protokoll. Da müsste hier sinngemäß drin stehen, dass der Zutritt zur Wohnung verweigert wurde.
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WerWieWas

Vielen Dank für eure Antworten :smile:

Zitat von: Ottokar am 22. April 2024, 13:44:26
Zitat von: WerWieWas am 19. April 2024, 11:00:23Auf der Einladung steht "zur Klärung leistungsrechtlicher Fragen nach dem SGBII" ich solle 1-1,5 Stunden Zeit mitbringen.
Welcher Einladung?
Bislang ging es nur um einen Hausbesuch.

Damit meine ich das Schreiben, das ich erhalten habe. Ich bekam ein Schreiben, in dem ich zu einem Termin "eingeladen" wurde mit der Begründung "zur Klärung leistungsrechtlicher Fragen". Sollte ich nicht erscheinen folgen 10% Kürzungen.

Zitat von: Sheherazade am 22. April 2024, 09:28:32Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat der Hausbesuch nicht statt gefunden, richtig?

Sie standen wohl auch schon bei mir an der Tür und haben mich dort nicht angetroffen. Vielleicht auch daher die Einladung ins JC?

Ich habe keine Unterlagen vorgelegt bekommen. Die Ausweise haben sie mir gezeigt und mich darüber informiert, dass ich von meinem Hausrecht gebrauch machen kann.

In dem Protokoll müsste dann ja auch drin stehen, dass ich angeboten habe die Meldebescheindigun nach zu liefern. Daher ist es auch gut, die abzugeben?.


Zitat von: Ottokar am 22. April 2024, 13:44:26Nein. Das du beides nicht erhalten hast, könnte sich noch als nützlich erweisen.

Was könnte denn noch da auf mich zukommen? :schock:


Ottokar

Du hast also nach dem verweigerten Hausbesuch eine Meldeaufforderung erhalten?
Dann gehe dort nicht allein hin, sondern nimm einen Beistand mit, und stelle dich darauf ein, dass die versuchen werden, dich weichzukochen, in die Irre zu führen, unter Druck zu setzen, mit Leistungsentzug drohen und alles tun werden, um dir eine VuE/BG mit dem Ex zu unterstellen.

Nimm die Um-/Abmeldebescheinigung deines Ex mit als Beweis, dass der sich umgemeldet hat und die anderstlautenden Aussagen des JC gelogen sind.
Wenn wegen der Beschriftung von Klingel und Briefkasten gefragt wird, erkläre, dass der Vermieter dafür zuständig ist.
Sollte behauptet werden, dass Post für den Ex bei dir zugestellt wurde, bestreite das. Wer so etwas ohne Beweis behauptet, der lügt.
Zu mehr würde ich mich im Gespräch nicht äußern, denn alles was deinen Ex betrifft ist für das Rechtsverhältnis zwischen dir und dem JC unrelevant.

Um sich an-/umzumelden, benötigt man eine Wohnungsgeberbescheinigung.
Für den unwarscheinlichen Fall, dass dein Ex eine solche gefälscht und sich erneut unter deiner Adresse angemeldet hat, was das JC hier durch einen aktuellen Melderegisterauszug beweisen müsste, solltest du den Vermieter und die Meldebehörde informieren.
Aber auch ein Verstoß deines Ex gegen das Melderecht begründet keinen Hausbesuch des JC bei dir.
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WerWieWas

Zitat von: Ottokar am 23. April 2024, 10:26:21Du hast also nach dem verweigerten Hausbesuch eine Meldeaufforderung erhalten?
Ich habe dieses Schreiben unerwartet erhalten. Dann bin ich ohne eine Vorahnung dort hin gegangen. Ich habe versucht im Vorfeld am Telefon zu klären worum es geht. Das konnte mir die Sachbearbeiterin, die den Brief ausgegeben hat, nicht sagen, da sie mich angeblich am Telefon nicht identifizieren kann.
Vor Ort im JC bin ich vom Außendienst überrascht und mit den Beauptungen konfrontiert worden. Dann habe ich den Hausbesuch verweigert.

Zitat von: Ottokar am 23. April 2024, 10:26:21stelle dich darauf ein, dass die versuchen werden, dich weichzukochen, in die Irre zu führen, unter Druck zu setzen, mit Leistungsentzug drohen und alles tun werden,
!Irre!
Den Eindruck hatte ich an anderer Stelle auch schon.

Also, dann schicke ich die Meldebescheinigung und hoffe auf Ruhe.

Fettnäpfchen

WerWieWas

Zitat von: WerWieWas am 23. April 2024, 14:11:56Also, dann schicke ich die Meldebescheinigung und hoffe auf Ruhe.
Warum denn das? Der Termin steht und wenn du nicht hingehst hast du das nächste Problem
und aus Erfahrung kommt so ein Tip
Zitat von: Ottokar am 23. April 2024, 10:26:21Nimm die Um-/Abmeldebescheinigung deines Ex mit als Beweis, dass der sich umgemeldet hat und die anderstlautenden Aussagen des JC gelogen sind.
nicht grundlos und es stecken Erfahrungswerte dahinter.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. April 2024, 15:50:06Der Termin steht und wenn du nicht hingehst hast du das nächste Problem

Welcher Termin? Der Termin beim Jobcenter (bei dem die Außendienstmitarbeiter auf die TE gewartet haben) war schon. Sie wartet jetzt im Prinzip nur auf die Folgen ihrer Ablehnung des sofortigen Hausbesuchs an dem Tag. Es spricht also nichts dagegen, die bereits vorliegende Meldebescheinigung in Kopie beim Jobcenter einzureichen.
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Fettnäpfchen

Sheherazade

Zitat von: Sheherazade am 23. April 2024, 15:59:00Welcher Termin? Der Termin beim Jobcenter (bei dem die Außendienstmitarbeiter auf die TE gewartet haben) war schon.
Nun da dachte ich an den Termin:
Zitat von: WerWieWas am 23. April 2024, 09:54:19Sie standen wohl auch schon bei mir an der Tür und haben mich dort nicht angetroffen. Vielleicht auch daher die Einladung ins JC?
aber beim nachlesen ist mir aufgefallen dass du Recht haben wirst und das mit dem Termin in der Vergangenheit liegt.
Die Beiträge sind wohl für mein Verständnis zu durcheinander gewürfelt aufgelistet gewesen.

MfG FN
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WerWieWas

Zitat von: Sheherazade am 23. April 2024, 15:59:00Welcher Termin? Der Termin beim Jobcenter (bei dem die Außendienstmitarbeiter auf die TE gewartet haben) war schon. Sie wartet jetzt im Prinzip nur auf die Folgen ihrer Ablehnung des sofortigen Hausbesuchs an dem Tag.

Genau. Es war in etwa so: (vermutlich) Außendienst steht bei mir an der Haustür und trifft mich nicht an -> (sicher) Ich bekomme per Post die Aufforderung mich im JC zu zeigen -> dort wartet Außendienst -> dort im JC lehne ich Hausbesuch ab.

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. April 2024, 15:50:06es stecken Erfahrungswerte dahinter.
Vielen Dank fürs teilen  :sehrgut: auch wenn es ein Missverständis war.

:sehrgut: Vielen Dank auch an Ottokar und Sheherazade :sehrgut:

Ottokar

Die haben dich also unter Vortäuschung falscher Tatsachen eingeladen und von dir dann im JC verlangt, dass du den Außendienst zu dir nach Hause begleitest und rein lässt.
Ganz schön hinterhältig und natürlich in der Form überhaupt nicht zulässig. Das erfüllt vielmehr den Tatbestand der Nötigung.
So einen Fall hatten wir hier im Forum schon mal vor einigen Jahren, das hatte damals Folgen für die Beteiligten beim JC.
§ 59 SGB II ermöglicht es nicht, die sog. Meldepflicht auf einen Hausbesuch zu erweitern, oder darauf anzuwenden. Vielmehr muss hier stattdessen vor dem Hausbesuch eine Aufforderung zur Mitwirkung ergehen mit entsprechender Begründung und Rechtsfolgenbelehrung, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen, für den Hausbesuch und bei - wegen Verweigerung desselben eintretender - Nichtaufklärung eine Leistungseinstellung.

Zitat von: WerWieWas am 23. April 2024, 14:11:56Also, dann schicke ich die Meldebescheinigung und hoffe auf Ruhe.
NEIN!
Abwarten was kommt und dann erst reagieren.
Das man dir im JC den Prüfauftrag nicht gezeigt und dich auch nicht über ev. Rechtsfolgen belehrt hat, wäre hilfreich für den Fall dass das JC nun versucht, deine Leistung zu mindern oder einzustellen.

Alternativ könntest du aber auch sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Nötigung und Missbrauch der Meldepflicht machen.
Darin könnte man auch mitteilen, dass der vom Außendienst lediglich mündlich mitgeteilte Grund nachweislich falsch ist und als Beweis eine Kopie der Meldebescheinigung mitsenden.
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