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Nachweis Einreichung Bürgergeldanstrag ausreichend?

Begonnen von PaulNRW, 25. November 2024, 18:57:45

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PaulNRW

#15
Mist!

Ich hatte heute vor Ort mein "Antragberatungsgespräch", wo letzte Fragen zu meinem Bürgergeldantrag geklärt wurden.

Jetzt habe ich bemerkt, dass das JC meine Einladung zu diesem Gespräch behalten hat. Ich musste sie vorzeigen, zusammen mit meinem Pass, um mich zu legitimieren.

Ich habe sie nicht zurück erhalten, doch genau in der Einladung steht, dass man meinen Bürgergeldantrag Ende November erhalten hat und das Gespräch heute, im Dezember war. Das Schreiben beweist also, dass mir Bürgergeld für November und Dezember zustünde, wenn darüber beschieden wird.

Den JC-Umschlag der Einladung für heute habe ich aber noch mit Poststempel, ebenso Kopien vom Bürgergeldantrag mit Datum im November.

Ist es schon mal vorgekommen, dass das JC behaupten kann, dass mein Antrag erst vom Dezember war und nicht vom November? Immerhin fehlt mir jetzt die Bestätigung, dass das JC meinen Antrag im November erhalten hat. Ich habe nur den Umschlag dazu mit Novemberdatum, wie auch die Sendungsverfolgung vom Einschreiben, siehe oben. Aber eben nicht mehr die Einladung mit "Wir haben Ihr Anstragbegehren vom XY am XY. November 2024 erhalten".

Na mal abwarten. Ich will nicht gleich den Teufel an die Wand malen oder dem JC Hinderlistigkeit unterstellen.

Danke.

Hartzfrei

Du kannst auch einfach mal bei der JC-Hotline anrufen und nachfragen, ob dein Antrag eingegangen ist. Da die Hotlinemitarbeiter nicht vom lokalen JC sind, haben die normalerweise keinen Grund, dich anzulügen. Ansonsten schicke einfach ein FAX mit der Aufforderung, dir bis zum ... (Frist setzen) zu bestätigen, ob ein Antrag eingegangen ist.

Fettnäpfchen

PaulNRW

Zitat von: PaulNRW am 06. Dezember 2024, 22:45:05Ich habe sie nicht zurück erhalten,
Dann machst du in Zukunft von allem Kopien und die Originale egal was gibt man nicht aus der Hand.
Wobei manche Versicherungsverträge ihr Original zum Zwecke der Auszahlung verlangen und bei einer Sterbeurkunde braucht man in zwei/drei Fällen auch das Original.

Zitat von: PaulNRW am 06. Dezember 2024, 22:45:05Den JC-Umschlag der Einladung für heute habe ich aber noch mit Poststempel, ebenso Kopien vom Bürgergeldantrag mit Datum im November.
Das reicht in der Regel.

und ansonsten geht es um Widerspruch und evtl in Folge um das Klageverfahren und aller spätestens verlangt man da Akteneinsicht oder geht sogar den Weg über den Datenschutzbeauftragten und /oder die Akteneinsicht darüber.

Zitat von: PaulNRW am 06. Dezember 2024, 22:45:05Ist es schon mal vorgekommen, dass das JC behaupten kann, dass mein Antrag erst vom Dezember war und nicht vom November?
Ja das  kommt immer wieder mal vor.

MfG FN
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PaulNRW

Ok, danke.

Na mal sehen. Ich weiß ja nicht ob die Assistenz, die mit mir das Gespräch führte, absichtlich die Einladung einbehalten hatte oder einfach vergessen hatte, sie mir zurückzugeben, sie wirkte etwas "durcheinander". Und ich weiß auch nicht, ob die dann gleich auf den Gedanken kommt, mir mit der Einladung in der Hand eins auszuwischen und mal schnell ein paar Zahlen im System abzuändern.

Bisher alles Mutmaßungen und Panikmache. ;-) Also wie immer: Das Beste hoffen und mit dem Schlimmsten rechnen. ;-)