WBA / Nach über 3 Wochen noch keinen Bescheid erhalten

Begonnen von Single-Man, 23. April 2024, 17:52:56

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Single-Man

Hallo, wenn ich nach 24 Tagen noch keinen Bescheid auf meinen WBA habe, soll ich noch warten oder eine Anfrage stellen? Ich bin etwas unsicher, wie, also in welcher Form ich anfragen bzw. nachfragen sollte.
Vielen Dank im Voraus für eure hilfreichen Kommentare  :smile:

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Single-Man

Vielen Dank Sheherazade,
also, mein derzeitiger Bescheid geht noch bis einschließlich Mai, also für Mai erhalte ich noch aktuelle Leistungen. So gesehen ist der WBA gestellt für bzw. ab Juni.

Sensoriker

Dann ist noch genügend Zeit.
Ich reiche meine frühestens 3 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ein. Das ist in der Regel völlig ausreichend.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Single-Man

vielen Dank, Sensoriker  :smile:
ich dachte bisher immer, der WBA muss 4 - 8 Wochen vor Ablauf eingereicht werden.

Sensoriker

Noch vergessen dazu zu schreiben.

Das setzt voraus, dass alle geforderten Unterlagen vollständig und keine Nachfragen(Forderungen) nötig sind.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Zitat von: Single-Man am 23. April 2024, 18:33:13also, mein derzeitiger Bescheid geht noch bis einschließlich Mai, also für Mai erhalte ich noch aktuelle Leistungen. So gesehen ist der WBA gestellt für bzw. ab Juni.
Dann hat der noch keinen Bearbeitungsvorrang.
Wenn du bis 10. Mai keinen Bescheid hast, würde ich mal höflich nachfragen.
Hast du bis Ende Mai keinen Bescheid und auch keine Zahlung für Juni, kannst du am bzw. ab 1. Juni beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes zu verurteilen.
Begründung: Das JC hat über den am ... gestellten Antrag ohne Grund bislang nicht entschieden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Single-Man

Zitat von: Sensoriker am 24. April 2024, 07:57:47Noch vergessen dazu zu schreiben.

Das setzt voraus, dass alle geforderten Unterlagen vollständig und keine Nachfragen(Forderungen) nötig sind.

Danke, Sensoriker, in diesem Falle, also falls ich etwas vergessen hätte, müsste das JC mich doch sicherlich anschreiben, dass was fehlt, oder?

Kopfbahnhof

Zitat von: Single-Man am 24. April 2024, 01:03:42ich dachte bisher immer, der WBA muss 4 - 8 Wochen vor Ablauf eingereicht werden.
Das ist auch zu empfehlen, aber mind. 6 Wochen vor Ablauf, sollten es sein.
3 Wochen davor finde ich zu kurzfristig, ist schon manchen auf die Füße gefallen.

Hier kommt der WBA vom JC auch schon ca. 7 Wochen vorher, per Post.

talokatel823

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2024, 15:45:19
Zitat von: Single-Man am 24. April 2024, 01:03:42ich dachte bisher immer, der WBA muss 4 - 8 Wochen vor Ablauf eingereicht werden.
Das ist auch zu empfehlen, aber mind. 6 Wochen vor Ablauf, sollten es sein.
3 Wochen davor finde ich zu kurzfristig, ist schon manchen auf die Füße gefallen.

Hier kommt der WBA vom JC auch schon ca. 7 Wochen vorher, per Post.
Meiner Erfahrung nach ist das Problem bei zu früher Antragstellung aber, dass die die Kontoauszüge der letzten 3 Monate des Bewilligungszeitraumes haben wollen.
Wenn man dann - wie ich - 4 Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraumes den WBA hinschickt (was echt nicht zu früh ist), fehlt denen genau der letzte Monat und diesen verlangen sie dann noch, bevor irgendwas passiert. D.h. man schickt denen dann mehr als nur 3 Monate. Im letzten Monat KÖNNTE ja noch irgendwas Verdächtiges auf dem Konto passieren.  :lachen:
Man sollte natürlich immer damit rechnen, dass immer wieder neue (teils haarsträubende) Forderungen kommen und die Entscheidung über den Antrag künstlich hinausgezögert wird. Muss ich auch grade wieder erleben. :wand:

Kopfbahnhof

Zitat von: talokatel823 am 25. April 2024, 16:02:15Meiner Erfahrung nach ist das Problem bei zu früher Antragstellung aber
Ich sehe da kein Problem.

Es heißt die letzten 3 Monate (bei und 5 Wochen) bis zu dem Tag, wo der WBA eingereicht wird.

Dann müssten ja alle noch einen Kontoauszug nachreichen, macht ja keinen wirklichen Sinn.
Dann würde ja der erste Monat nie pünktlich auf dem Konto sein können.

Kenne ich auch nicht, dass ein JC die noch nachgefordert hat.

talokatel823

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2024, 16:12:03Kenne ich auch nicht, dass ein JC die noch nachgefordert hat.
So war es bisher immer bei mir.  :weisnich:
Von mir wurde Januar, Februar, März eingereicht, wenn mein WBA Anfang April raus ging. Aber es wurde noch von April gefordert und betont, dass nur ab Februar nötig ist. Darauf antwortete ich, dass ich Kontoauszüge nicht aus der Zukunft herbeizaubern kann und habe denen zähneknirschend noch den halben April nachgereicht, damit Ruhe ist.

Sensoriker

Zitat von: Single-Man am 25. April 2024, 06:40:17also falls ich etwas vergessen hätte, müsste das JC mich doch sicherlich anschreiben, dass was fehlt, oder?

Sicherlich. Die melden sich dann bei dir.

Lass dich nicht von einigen Posts hier verrückt machen. Es gibt nun mal auch User die schlechte Erfahrungen mit dem JC gemacht haben. Das ist, aber nicht die Regel. Wenn es überall so schlecht wäre, würde das Forum hier wegen der zig tausend Anfragen zusammenbrechen.

Ich habe bislang immer in der ersten Woche des letzten Monats der Bewilligung den WBA mit allen geforderten Unterlagen eingereicht. Kontoauszüge immer den aktuellen + die letzten 3 Monate davor.
Es gab nie Probleme. Spätestens nach 2 Wochen lag der neue Bescheid im Briefkasten.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sensoriker am 26. April 2024, 11:59:10Lass dich nicht von einigen Posts hier verrückt machen.
Es gibt genug JC, die schaffen es eben nicht, innerhalb der 3 Wochen.

Warum wohl senden sogar die JC den WBA oft deutlich früher zu?

Es ist kein Fehler, diesen ca. 6 Wochen vorher einzureichen.  (hier wird es sogar verlangt)