Vater und Sohn in Untermiete

Begonnen von SohnSohn, 03. Juni 2024, 10:23:20

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SohnSohn

Hallo!

ein, von seiner Frau getrennt lebender Vater, wohnt in Untermiete. Der Sohn, 17, möchte von der Mutter zum Vater ziehen. Es gibt derzeit die Möglichkeit, dass für den Sohn ein Zimmer in der Wohnung, in der der Vater als Untermieter wohnt, anzumieten. Das Jobcenter stimmt einem Umzug des Sohnes nicht zu mit folgender Begründung:

"wir bleiben bei unserer Entscheidung, dass wir keine Zusicherung abgeben werden.

Nach unserer Ansicht liegt hier kein Zuzug in einen gemeinsamen Haushalt mit dem Vater vor, da dieser ein eigenes Untermietzimmer mit Vertrag angemietet hat und Angelo ebenso einen eigenen Mietvertrag für eine Untermietzimmer inkl. Kaution abschließen muss. Es liegt somit ein eigenes Mietverhältnis im Sinne des § 22 SGB II bei Angelo vor, deren Anmietung nicht zugesichert wird. Es ist dann rechtlich auch nicht möglich eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft von Angelo mit dem Vater zu begründen, da zwei getrennte Mietverhältnisse bestehen.

Mit freundlichen Grüßen"

Da der Sohn noch nicht volljährig und somit noch nicht voll geschäftsfähig ist, würde der Vater das Zimmer für den Sohn mieten.

Hat jemand Erfahrungen mit einer gleichen oder ähnlichen Konstellation oder eine Einschätzung hierzu?

Gruß und Dank für eure Arbeit, die mir oft hilft, fundiert argumentieren zu können!

SohnSohn

Sheherazade

Und warum macht der Vater mit seinem Vermieter nicht einen um das Zimmer für den Sohn erweiterten neuen Mietvertrag (also Änderungskündigung und neuen Mietvertrag)?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

SohnSohn

Danke, guter Hinweis, in diese Richtung habe ich auch schon gedacht. Vor ich aber nun dem Jobcenter schreibe, wollte ich mir noch Anregungen von euch einholen.

Sheherazade

Anregung wofür? Das Jobcenter kann einem separaten Untermietverhältnis für den minderjährigen Sohn nicht zustimmen, also auch nicht die Kosten dafür übernehmen. Es bleibt nur der Weg über einen um ein Zimmer erweiterten Untermietvertrag für den Vater.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Fettnäpfchen

Zitat von: SohnSohn am 03. Juni 2024, 10:23:20ein, von seiner Frau getrennt lebender Vater, wohnt in Untermiete. Der Sohn, 17, möchte von der Mutter zum Vater ziehen. Es gibt derzeit die Möglichkeit, dass für den Sohn ein Zimmer in der Wohnung, in der der Vater als Untermieter wohnt, anzumieten. Das Jobcenter stimmt einem Umzug des Sohnes nicht zu mit folgender Begründung: "wir bleiben bei unserer Entscheidung, dass wir keine Zusicherung abgeben werden.
Das Schreiben müsste man komplett lesen können.
So einfach kann ein Minderjähriger nicht umziehen zumindest nicht wenn er zu einer BG gehört.
Und Eltern sind ja bis 25J unterhaltspflichtig da wird es mit Untermiete beim Vater der selber ein Untermietverhältnis hat schon seltsam im Sinne des SGB 2

MfG FN
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