Koop, Ärztl. Untersuchung, Schweigepflicht, Erreichbarkeit

Begonnen von Lông, 26. April 2024, 11:35:25

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Lông

Hallo alle zusammen.
Kurz vorweg.
Ende 50. Schon einige Jahre Krankgeschrieben. Beziehe Harz IV/Bürgergeld. Erwerbsminderungsrente abgelehnt da Voraussetzung nicht erfüllt. Erwerbsfähigkeit wurde nicht überprüft.

JC möchte jetzt vom Fachdienst Gesundheit die Erwerbsfähigkeit überprüfen lassen. Beim Gespräch wurde zudem ein Kooperationsplan abgeschlossen.

Ziele: Stabilisierung der Gesundheit, Beauftragung Fachdienst Gesundheit.
Aufgaben: Termin zwecks Auftragsstellung beim Jobcenter wahrnehmen.

Bezüglich der Ärztlichen Untersuchung wurde mir gesagt, man bräuchte von mir eine Vollmacht damit der Auftrag beim FD erteilt werden kann.
Zudem will man von mir eine Liste der behandelnden Ärzte, damit sie in ihrer Schweigepflichtsentbindung eingetragen werden können. Ohne das könne der Auftrag nicht erteilt werden.
Angeblich ohne eine Schweigepflichtsentbindung auch nicht.

Ich finde das alles etwas merkwürdig.
Seit wann benötigt das JC eine Vollmacht damit der Auftrag beim Fachdienst gestellt werden kann?
Und was geht dem JC an bei welchen Ärzten ich in Behandlung bin? Das ist doch nur für den Fachdienst wichtig.
Ich habe zudem hier gelesen, dass empfohlen wird eine eigene Schweigepflichtsentbindung zu nehmen und nicht die vom JC.
 
Liege ich da soweit richtig?
Ist die Schweigepflichtsentbindung hier im Forum von Ottokar noch aktuell?
Koop ist nicht zu beanstanden?

Zudem wurde mir noch eine Erreichbarkeitsverordnung ausgehändigt, die ich unterschreiben sollte. Siehe Anhang.
Ist die so korrekt

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Ottokar

Zitat von: Lông am 26. April 2024, 11:35:25Erwerbsfähigkeit wurde nicht überprüft.
Warum nicht?

Fachdienst Gesundheit? Ist das eine Optionskommune?

Das
Zitat von: Lông am 26. April 2024, 11:35:25Ziele: Stabilisierung der Gesundheit, Beauftragung Fachdienst Gesundheit. Aufgaben: Termin zwecks Auftragsstellung beim Jobcenter wahrnehmen.
gehört nicht in einen KooP. Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit ist eine in § 44a SGB II gesetzlich verankerte Pflicht des JC und die Meldepflicht eine in § 59 SGB II gesetzlich verankerte Pflicht des Leistungsbeziehers.
"Stabilisierung der Gesundheit" ist kein Plan zur Verbesserung der Teilhabe gemäß § 15 SGB II.

Das Sinnvollste wäre hier imho, bei der DRV erneut einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen und im Antrag unter:
"10.5.1 Liegt der Rentenantragstellung eine Aufforderung der Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters zugrunde?"
"Ja" anzukreuzen, dann muss aufgrund gesetzlicher Regelungen die RV deine Erwerbsfähigkeit auch dann prüfen, wenn du keinen Rentenanspruch hast.
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Fettnäpfchen

Lông

Ottokar hat ja alles beantwortet.

Ergänzend von mir; dazu:
Zitat von: Lông am 26. April 2024, 11:35:25Bezüglich der Ärztlichen Untersuchung wurde mir gesagt, man bräuchte von mir eine Vollmacht damit der Auftrag beim FD erteilt werden kann. Zudem will man von mir eine Liste der behandelnden Ärzte, damit sie in ihrer Schweigepflichtsentbindung eingetragen werden können. Ohne das könne der Auftrag nicht erteilt werden. Angeblich ohne eine Schweigepflichtsentbindung auch nicht.
Ist falsch und wenn es wie bei mir damals war versuchen die uU sogar das du vorab die Kosten übernimmst und das alles ist ein absolutes NOGO!
Die Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt ist aktuell und empfehlenswert aber unnötig wenn du es wie Ottokar vorschlägt machst.
Dabei für jeden Arzt und Institution eine eigene ausfüllen
und
dann ist die nur für den AÄD gedacht und gehört sogar in einen verschlossenen Umschlag den das JC aushändigen müsste. Da steht dann drauf Streng Vertraulich nur für den AÄD.
Nachzulesen in s. Anhang

Edit
Ach ja die OA Erklärung würde ich nicht unterschreiben da sie so oder so Gültigkeit hat ob du es weißt oder nicht.

MfG FN
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Lông

Zitat von: Ottokar am 26. April 2024, 12:51:29Warum nicht?
Weil ich die Voraussetzungen nicht mehr erfülle. Da wurde gleich ohne weitere Untersuchung abgelehnt. Macht ja auch nicht wirklich Sinn wenn eh feststeht, dass es abgelehnt wird.

Zitat von: Ottokar am 26. April 2024, 12:51:29Fachdienst Gesundheit? Ist das eine Optionskommune?
Ja ist eine Optionskommune

Zitat von: Ottokar am 26. April 2024, 12:51:29gehört nicht in einen KooP.
Da das sowieso alles gesetzlich verankert ist, gehe ich mal davon aus, dass es wohl egal ist, dass der Koop schon erstellt wurde.
:flag:

Zitat von: Ottokar am 26. April 2024, 12:51:29bei der DRV erneut einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen
Das JC will mich unbedingt an das Sozialamt abschieben. Beim Sozialamt würde ich den Verdienst von meinen Miniaturjob (90,-/ca.6h/Monat) verlieren, was nicht so gut wäre.
Es soll ja dann noch die DRV vom JC eingeschaltet werden falls der Fachdienst eine Erwerbsminderung feststellt.
Wenn nicht, dann bleibt alles wie gehabt.
Sie sollen ruhig mal den langen Weg gehen.


Soweit richtig?
Unterschriebene Vollmacht um den Auftrag beim FD zu erteilen = Blödsinn
Liste meiner Ärzte und die Schweigepflichtsentbindung vom JC dafür nötig = Blödsinn

Also wenn obige richtig:
SchwEntb von Ottokar nehmen und in einen verschlossenen Umschlag stecken mit der Aufschrift Vertraulich, nur vom FD zu öffnen und dieses dann beim Termin im JC abgeben?
Das ist ausreichend damit das JC den Auftrag zur Überprüfung der Erwerbsfähigkeit beim FD stellen kann?


Zitat von: Fettnäpfchen am 26. April 2024, 13:39:00versuchen die uU sogar das du vorab die Kosten übernimmst
Die fingen übrigens auch damit an, dass wenn ich das alles nicht unterschreibe, ich selber die Kosten für die Untersuchung übernehmen müsste.
:wand:

Fettnäpfchen

Lông

Zitat von: Lông am 26. April 2024, 17:08:27Die fingen übrigens auch damit an, dass wenn ich das alles nicht unterschreibe, ich selber die Kosten für die Untersuchung übernehmen müsste. :wand:
Wenn du da nichts machst unterschreibst oder sonstiges kann das JC wollen und erzählen was es will. Damit kommen die nie durch. Es würde ja nicht mal etwas kosten wenn du den Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit selber stellen würdest.
Aber typisch für die eine o. andere O.-Kommune am schluß bist du beim selben was ich aber nicht wirklich glaube. Meine Plz fängt mit 876 an.

Zitat von: Lông am 26. April 2024, 17:08:27SchwEntb von Ottokar nehmen und in einen verschlossenen Umschlag stecken mit der Aufschrift Vertraulich, nur vom FD zu öffnen und dieses dann beim Termin im JC abgeben? Das ist ausreichend damit das JC den Auftrag zur Überprüfung der Erwerbsfähigkeit beim FD stellen kann?
Am besten direkt an den Amtsärztlichen Dienst schicken bzw. abgeben.
Bei so einem SB würde es mich auch nicht wundern wenn er sich die Freiheit raus nimmt den Umschlag einfach zu öffnen und seine verbotene Neugier zu befriedigen und du könntest es nicht mal beweisen.

MfG FN
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