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Kabel TV ab 1.7.2024 JC fordert Mietbescheinigung Mitwirkungspflicht

Begonnen von Sonnenschein, 01. Mai 2024, 12:29:15

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Sonnenschein

Hallo in die Runde,
durch den Wegfall der Kabel TV Gebühren als Betriebskosten verringert sich meine Miete um 15,36 € monatlich.
Das Jobcenter wurde darüber informiert, dass sich die KdU ab dem 1.7.2024 ändern werden. Die Zusammensetzung der Miete wurde zudem aufgelistet.
Daraufhin folgte die Aufforderung zur Vorlage  einer Mietbescheinigung im Rahmen der Mitwirkungspflicht mit sehr kurzer Fristsetzung.
Der Vermieter hat mir zwischenzeitlich - per Email - kurz mitgeteilt, dass er mit der geminderten Zahlung der Miete einverstanden ist.
Wie seht ihr das?
Bin ich verpflichtet eine Mietbescheinigung vom Vermieter ausfüllen zu lassen?
Die Notwendigkeit der Aufforderung sehe ich nicht, da alle Informationen vorliegen.
Die letzte Nebenkostenabrechnung -2022- liegt dem Jobcenter auch vor.
Meine Angaben sind somit von Amtswegen überprüfbar und wie der Kürzungsbetrag ermittelt wurde
 ( Jahresbetrag geteilt durch 12 Monate) stand in meiner Veränderungsanzeige.
Wie kann ich mich dagegen wehren?
Freue mich auf eure Antworten.

180

Hallo,
einfach dem JC mitteilen, dass es keinen Grund gibt eine Vermieterbescheinigung ausfüllen zu lassen, weil alle relevanten Informationen vorliegen. Und der Bundesdatenschutzbeauftragte das so sieht.
Falls das JC es anders sieht, möge es dir doch bitte den exakten Paragraphen im SGB nennen und mitteilen, weshalb es von der Meinung des Bundesdatenschutzbeauftragten in deinem Fall abweichen möchte, obwohl alle Daten vorliegen.

Bimimaus5421

Das Problem mit der Vermieterbescheinigung hatte ich auch .
Schreibe dem Jc steht bereits  alles in den Akten mit verweis auf die Akte .
SB darf die Akte zur Hand nehmen .Man muss deren Job erklären ..
Natürlich kannst du den Bundesdatenschutz dies mitteilen ,nur leider sitzen dort mitlerweile Leute die nicht einmal wissen wollen was deren Kollegen entschieden haben , nähmlich das sie keine Mieterbescheinigung einfordern dürfen .
Auf der Seite des bfdi Mieterbescheinigung Jc suchen B 14 As 65/11

Kopfbahnhof

Zitat von: Sonnenschein am 01. Mai 2024, 12:29:15dass er mit der geminderten Zahlung der Miete einverstanden ist. Wie seht ihr das?
Also habt ihr den VM darum gebeten? (sollte man nicht machen)
Besser wäre, die Miete unverändert weiter laufen zu lassen.

Zitat von: Sonnenschein am 01. Mai 2024, 12:29:15Wie kann ich mich dagegen wehren?
Den VM fragen, ob der die Miete unverändert lässt, die meisten machen das.
Bei uns sind die TV-Gebühren (10 €) seit Januar raus, die Miete wurde nicht verändert.

Dann hat das JC gleich die Fr...e zu halten.
Vermieterbescheinigung zu verlangen ist totaler Quatsch!

Chefkoch

Ist der Vermieter überhaupt dazu verpflichtet, dieses Quatsch aus zu füllen. Es gibt Vermieter die sich weigern und auf den Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung verweisen, weil da alles wichtige drin steht
Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

Kopfbahnhof

Zitat von: Chefkoch am 01. Mai 2024, 17:07:55Ist der Vermieter überhaupt dazu verpflichtet, dieses Quatsch aus zu füllen.
Ist er nicht.