Einstiegsgeld oder Überbrückungshilfe?

Begonnen von TG, 05. Mai 2024, 09:29:19

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TG

Hallo,
was ist der Unterschied zwischen Einstiegsgeld und Überbrückungshilfe?

Eine alleinerziehende Mutter beginnt ab 15. Mai eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit der sie aus BG Leistungen rausfallen wird.
Der 1. Lohn wird am 15. Juni gezahlt. Hat sie Anspruch auf Einstiegshilfe? Wie wird diese berechnet? Muß das Geld zurück gezahlt werden?

Sheherazade

ZitatDas Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.

Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.

Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent des Regelsatzes des Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.

Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:

    Langzeitarbeitslose,
    Alleinerziehende,
    Migrantinnen und Migranten,
    Ältere,
    gesundheitlich Beeinträchtigte,
    Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften.

Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Quelle und mehr Infos

Die Überbrückungshilfe ist ein Darlehen bis zur 1. Lohnzahlung, also etwas völlig anderes.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

TG