Anrechnung Entgelt / Freibetrag

Begonnen von Lindalin, 06. Mai 2024, 09:03:46

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Lindalin

Hallo Zusammen,

habe am 15. April mit einer Tätigkeit in TZ angefangen und möchte nun fragen, ob der Freibetrag für Monat April auch zur Häfte berechnet wird.

(Der Freibetrag den ich laut Sachbearbeiterin im Allgemeinen behalten darf, sind 348 EUR).

Grüße!

Sheherazade

Hast du den Lohn für die Zeit vom 15.-30.04. denn auch noch im April erhalten?

Einkommen und Freibeträge werden immer für den ganzen Monat berechnet, in dem man im Leistungsbezug war und in dem das Einkommen zufließt.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Lindalin

Zitat von: Sheherazade am 06. Mai 2024, 09:12:59Hast du den Lohn für die Zeit vom 15.-30.04. denn auch noch im April erhalten?

Einkommen und Freibeträge werden immer für den ganzen Monat berechnet, in dem man im Leistungsbezug war und in dem das Einkommen zufließt.

Ich habe das Einkommen noch im April erhalten, genau.

Also das heißt, dass ich von den fast 570 EUR Netto nur ca. 230 EUR zurückbezahlen muss?
Das wäre super.

Sheherazade

Zitat von: Lindalin am 06. Mai 2024, 09:15:11Also das heißt, dass ich von den fast 570 EUR Netto nur ca. 230 EUR zurückbezahlen muss?

Wenn die Freibetragsberechnung der Sachbearbeiterin richtig ist, ja.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

OLD-MAN

Freibeträge: vom Bruttolohn berechnet, vom Nettolohn abzugsfähig

0 - 100 € Verdienst = 100,- € Grundfreibetrag
101 - 520 € Verdienst = 20% Freibetrag
521 - 1000 € Verdienst = 30% Freibetrag

Lindalin

Super, danke!
Dann hat sich die Frage hiermit erledigt.