Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?

Begonnen von Maunzi, 06. Mai 2024, 10:45:32

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Sheherazade

Zitat von: Maunzi am 07. Mai 2024, 20:00:22PS eben ist es beim Essen eines Milchbrötchens wieder abgegangen, aber nur teilweise, scheint zerbrochen zu sein. Ich fühle mich ziemlich verarscht von den Zahnärzten.

Nicht verallgemeinern, nur weil dein behandelnder Zahnarzt schlechte Arbeit leistet.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

peter_m

Zitat von: Maunzi am 07. Mai 2024, 20:00:22PS eben ist es beim Essen eines Milchbrötchens wieder abgegangen, aber nur teilweise, scheint zerbrochen zu sein. Ich fühle mich ziemlich verarscht von den Zahnärzten.

Auf einem einfachen Plastikprovisorium sollte man nach Möglichkeit gar nicht kauen.
Wenn man mit dem Provisorium genauso isst wie mit den richtigen Zähnen, hält es genau eine Mahlzeit.



Maunzi

War nicht gegen alle Zahnärzte gerichtet, eher gegen den behandelnden bzw auch gegen den Notfallzahnarzt da beide es offenbar nicht geschaft haben, dass das Teil mal länger als ein paar Tage durchält.

@peter_m Das hat der Zahnarzt auf Nachfrage nicht gesagt, nur harte Dinge zB Brotkanten, Steak oder so sollen vermieden werden. Ansonsten lässt es sich leider schwer vermeiden zu kauen, da auf beiden Seiten je ein Bereich mit einem Provisorium bedacht wurde bis das finale Werk dann eingesetzt wird.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Kopfbahnhof

Zitat von: Maunzi am 07. Mai 2024, 20:00:22Auf welcher Grundlage wäre er zahlungspflichtig?

Sollte er absolut schlechte Arbeit abgeliefert haben.

Wenn so ein Provisorium schon nach einem Tag rausfliegt, ist es schon seltsam.

Maunzi

Nur müssten wir das vermutlich nachweisen und dann auch noch mit exakt dem Zahnarzt anlegen, der die nächsten zwei Jahre für die Behandlung nicht gewechselt werden kann (Gewährleistung für das finale Stück liegt laut Krankenkasse ausnahmslos bei diesem Zahnarzt), denke das wäre keine gute Idee?

Aber da hier niemand was zum Thema Sozialamt und Erstattungsantrag wusste, nehme ich an das Thema ist gegessen, da wir wohl keine Erstattung erhalten werden.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Sheherazade

Zitat von: Maunzi am 10. Mai 2024, 17:31:44Aber da hier niemand was zum Thema Sozialamt und Erstattungsantrag wusste, nehme ich an das Thema ist gegessen, da wir wohl keine Erstattung erhalten werden.

Wie ich schon zu Anfang schrieb: Versuche es beim Sozialamt, aber versprich dir nicht zuviel davon.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

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Farin Urlaub

Maunzi

Würde ich ja - wenn ich wüsste wie ich das machen soll? Formloser Antrag? Begründung? Bin da ohne Paragraphen irgendwie unsicher
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

TripleH

Eigentlich kannst du dir das Schenken. Das Sozialamt wird nichts bezahlen. Das ist dort auch nicht anders als bei Bürgergeld. Für Krankenkosten sind die Krankenkassen zuständig und es gibt keine darüber hinaus gehenden Leistungen für Sozialleistungsempfänger.

Sensoriker

Ich würde immer noch empfehlen Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen.
Notfall, heftige Schmerzen, Essen/trinken unmöglich, Gefahr Verursachung weiterer Schäden da vorbereiteten Zähne ungeschützt.
Zähne die als Halterungspunkt dienen werden für gewöhnlich soweit abgeschliffen, dass nur noch ein kleiner (manchmal spitzer) Stumpen verbleibt. Verletzungsgefahr?!

Meiner Erfahrung nach lehnen KK erstmal ab. Bei einem Widerspruch wird dann doch übernommen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Maunzi

@TripleH das habe ich befürchtet.

@Sensoriker ich werde es mal versuchen, vielleicht haben wir ja Glück und sie übernehmen es doch noch. Wobei die ja nichtmal anzweifeln, dass es ein Notfall ist. Es geht ja darum, dass alle Leistungen bezüglich dieses einen Punktes bereits abgegolten sind mit der pauschalen Zahlung an den behandelnden Zahnarzt.

Und ja, die sind zu minimalen Stümpfen runtergeschliffen und tun sehr stark weh wenn sie frei liegen und man da irgendwas ran kommen lässt (teils reicht da Luft um Schmerzen zu verursachen)-
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)