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Solarprämie

Begonnen von happyword21, 06. Mai 2024, 22:16:31

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happyword21

500-Euro-Solarprämie.
Davon-wird-Solar-gekauft.
Privat,oder?

happyword21

Wenn man die 500 € Solarprämie erhalten hat und nachweislich eine förderfähige BalkonAnlage gekauft hat, werden die 500 € dann vom Hartz IV abgezogen? Denn dann wäre die ja quasi sinnlos. Die Solarförderung gibt es z.B in Berlin. Ich denke mal die dürfte nicht abgezogen werden, Dennis wäre ja sonst eine Ungleichbehandlung.

Sheherazade

Ich bin nicht so drin in der Materie Solarprämie, aber in der Regel werden solche Zuschüsse erst nach dem Kauf gezahlt und sind dann nachweislich zweckgebunden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

happyword21

Nur wie verhindere ich dass dieses zweckgebundene auch nicht angerechnet wird? Kann man eigentlich irgendwo sehen was wie gebucht wurde? Also wenn man jetzt eine EWR einreicht.

Sheherazade

Ich kann dir nicht folgen, was bitte ist für dich eine EWR und was hat diese mit der Solarprämie zu tun?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Oberfrank


Vielleicht solltest du gerade bei Fragen die nicht alltäglich sind, versuchen diese etwas ausführlicher zu gestallten.
Dann kann dir evtl. auch geholfen werden.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Ottokar

Schleswig-Holstein zahlt Empfängern von Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld sogar zusätzlich 150€. Das würde keinen Sinn machen, wenn das anrechenbar wäre.
https://www.vattenfall.de/infowelt-energie/solar/balkonkraftwerk-foerderung
IMHO handelt es sich bei dem Zuschuss um Einkommen nach § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II.
Ich würde mal eine Anfrage an die zuständige Landesregierung richten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: happyword21 am 07. Mai 2024, 07:15:40werden die 500 € dann vom Hartz IV abgezogen?
Kann ich mir nicht vorstellen, hier gibt es 300 € als Zuschuss.

So eine Anlage (für Balkon) kostet mind. 600 € somit sehe ich es als Rabatt/Cashback, auf den Kaufpreis.
Wo soll das dann Einkommen sein?

Beim Kauf einer WM zahlt man auch erst den vollen Preis und manch Händler/Hersteller gibt ca. 100 € zurück, ist auch kein Einkommen.