Mindestabstand zur Grundsicherung nicht gewahrt

Begonnen von Rotti, 08. Mai 2024, 21:06:58

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Quinky

Alter Gaul,
in der heutigen Zeit kann man bei einer Familie NICHT von einem Alleinverdiener ausgehen. Um eine Vergleichbarkeit zu schaffen, ist bei einer Nicht-Bürgergeld-Familie und einer Bürgergeld-Familie von ZWEI!!! Vollzeitverdienern auszugehen!
warum?
Bei einer Bürgergeld-Familie MÜSSEN BEIDE sehen, das sie einer Arbeit nachgehen, andernfalls werden sie bestraft (§ 31 SGBII). Somit muss bei einer Nicht-Bürgergeld-Familie auch das Einkommen von 2 Verdienern gegenübergestellt werden.
2 Beamte verdienen wesentlich mehr als 2 Bürgergeldempfänger!!!
Immer wieder wird ein Alleinverdiener herangezogen, was seit Jahrzehnten nicht mehr der Realität entspricht.
Daher hinkt die Behauptung mit dem Mindestabstand gigantisch!!!

Ernie

AlterGaul

Zitat von: Quinky am 10. Mai 2024, 12:38:59Alter Gaul,
in der heutigen Zeit kann man bei einer Familie NICHT von einem Alleinverdiener ausgehen. Um eine Vergleichbarkeit zu schaffen, ist bei einer Nicht-Bürgergeld-Familie und einer Bürgergeld-Familie von ZWEI!!! Vollzeitverdienern auszugehen!
warum?
Bei einer Bürgergeld-Familie MÜSSEN BEIDE sehen, das sie einer Arbeit nachgehen, andernfalls werden sie bestraft (§ 31 SGBII). Somit muss bei einer Nicht-Bürgergeld-Familie auch das Einkommen von 2 Verdienern gegenübergestellt werden.
2 Beamte verdienen wesentlich mehr als 2 Bürgergeldempfänger!!!
Immer wieder wird ein Alleinverdiener herangezogen, was seit Jahrzehnten nicht mehr der Realität entspricht.
Daher hinkt die Behauptung mit dem Mindestabstand gigantisch!!!

Ernie
Das sieht das BVerfG aber anders. Dieses geht ganz klar davon aus.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

selbiger

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Quinky

Alter Gaul,
dann sind ALLE Jobs, die mit Mindestlohn ausgeschrieben sind, verfassungswidrig! Sie halten das Abstandsgebot nicht ein!
Damit das funktioniert, müßte der Mindestlohn 20-25€/Stunde betragen.
d.h. Millionen Jobs sind verfassungswidrig (die Entlohnung). Das nur auf die Beamtenbesoldung zu beziehen, ist einfach lächerlich.

AlterGaul

Seit wann gibt es bei einem Arbeitsvertrag ein Abstandsgebot? Das gab es nicht und wird es auch nicht geben. Vermische kein Arbeitsrecht mit Beamtenrecht.
Wie willst du denn bei Arbeitsverträgen das Abstandsgebot definieren? Im Bereich der Beamten hat das BVerfG dieses bereits getan.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson