Termin Krankschreibung

Begonnen von Kara Fall, 16. Mai 2024, 17:24:41

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ijctsh

Zitat von: jens123 am 17. Mai 2024, 20:32:50"Wegeunfähigkeitsbescheinigung"
Was soll das denn sein.
Wenn ich nen Job habe und krank geschrieben bin
bin ich krank, egal was ich habe. Dann muß ich nicht zur Arbeit erscheinen.
Das sollte doch auch für den Jobcenterkunden zutreffen oder etwa nich?


Rotti

Zitat von: ijctsh am 18. Mai 2024, 15:19:34Dann muß ich nicht zur Arbeit erscheinen. Das sollte doch auch für den Jobcenterkunden zutreffen oder etwa nich?
Da gibt es aber schon einen Unterschied, Einkaufen ist erlaubt, wenn man von der Arbeit krankgeschrieben ist so lange einer mit gebrochenen Bein keine Fitnesskurse besucht.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

ijctsh

Na sicher ist es erlaubt, sich selbst zu versorgen. Deswegen muß ich aber doch nicht beim Jobcenter antanzen, wenn ich krank geschrieben bin.


Yggdrasil

Zitat von: Hary am 18. Mai 2024, 10:02:37Das ist falsch
Nein, deine Antwort ist falsch und das was du daraus herleitest stimmt nicht mit der Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes überein.
Zitat von: Hary am 18. Mai 2024, 10:02:37Ob du Termine wahrnehmen kannst hängt im Zweifel von der Art der Erkrankung ab. Wenn du einen gebrochenen Arm hast, dann kannst du durchaus einige Wochen nicht in deinen handwerklichen Beruf arbeiten. Es hindert dich aber nicht daran erinnern Termin auf einer Behörde wahrzunehmen.
Es besteht keinerlei rechtliche Pflicht, dem JC die Art der Erkrankung mitzuteilen. Eine AUB ist grundsätzlich ein wichtiger Grund, nicht zum Meldetermin zu erscheinen. Ausnahmen von diesem Grundsatz liegen lediglich dann vor, wenn es zu einer Häufung einzelner Krankschreibungen von kurzer Dauer immer genau zum Meldetermin kommt. Hier kann das JC durchaus ein qualifiziertes Attest verlangen. Der ÄD ist was anderes, hierzu komme ich jetzt.
Zitat von: jens123 am 17. Mai 2024, 20:32:50Wenn du fortwährend, ohne Unterbrechung, AU bist, kann das JC dir gar nichts. Du musst grundsätzlich auch keine Termine bei JC, ärztlichen Dienst usw. wahrnehmen.
Sehr wohl muss beim ÄD erschienen werden. Ich habe einen solchen Fall selbst begleitet wo ein Erwerbsloser meinte, mit der Begründung AUB nicht beim ÄD anzutanzen. Die kompletten Leistungen wurden eingestellt, übrigens später vom Sozialgericht bestätigt. Du verbreitest Falschinformationen und das ist gefährlich.

Zitat von: jens123 am 17. Mai 2024, 20:32:50Ausnahme: Du wurdest ausdrücklich (!) aufgefordert eine sogenannte "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" beizubringen, wenn du aufgrund AU nicht erscheinst
Unsinn. Siehe mein Beitrag weiter oben: Bei dauerhaft AU geschriebenen ist eine separate Attestierung rechtswidrig. Um den ÄD kommt man weder mit AUB noch gesondertem Attest herum.

Zitat von: jens123 am 17. Mai 2024, 20:32:50Diese gilt dann, solange die AU andauert
Falsch.
Zitat von: jens123 am 17. Mai 2024, 20:32:50Eine Sanktion wäre rechtwidrig.
Falsch!

Es ist erschreckend, was hier in so kurzer Zeit für eine Masse an Fehlinformation auftaucht.

Zitat von: Penny am 17. Mai 2024, 21:45:32
Zitat von: jens123 am 17. Mai 2024, 20:32:50"Wegeunfähigkeitsbescheinigung"

Komisch das mein Hausarzt die Phantasiebescheinigung garnicht kennt  :lachen:
Auch hier gehts weiter mit Unfug: Selbstverständlich weiß jeder seriöse Arzt, was damit gemeint ist. Für den Kappes, dass es das angeblich nicht gibt, haben JC-Kunden schon mehrmals vor Gericht aufs Fell bekommen.

Ich hoffe ich habe alles korrigiert, was den eigentlichen Fall hier angeht: Aufgrund bestehender AUB muss zum fraglichen Termin nicht erschienen werden. Es sollte schriftlich nachweisbar beim JC mit Verweis auf die AUB abgesagt werden. Das ist es und sonst gar nichts.

Schöne Pfingsten!

Chefkoch

Das nennt sich Reiseunfähigkeitsbescheinigung. Ein Arzt ist aber nicht verpflichtet, sowas aus zu stellen. Da es keine Kassenleistung ist, müsste man diesen Quatsch auch selber bezahlen. Das wüsste ich aber...
Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

Zatoo

Zitat von: OLD-MAN am 17. Mai 2024, 08:28:25Mal generell eine Antwort zum Thema Krankschreibung ./. JC Einladung

Arbeitsunfähigkeit heißt ja nicht gleich, gar nichts mehr können. Arbeiten = nein, Besuch oder Termn beim JC = m.E. ja!

Warum? Na ja, weil eben auch Einkaufen geht, Freunde / Verwandte besuchen, hier im Forum tätig sein usw.usf.

Nur ein Gespräch (ob tel. oder persönlich) ist nicht möglich?

Ich habe für solche Handlung kein Verständnis!
Das ist Unfug. Wenn man krankgeschrieben ist, dann muss man nicht hin, ist ein wichtiger Grund.
Das Jobcenter verlangt meistens eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung (heißt das so?)
Dürfen sie eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen?

Fettnäpfchen

Zatoo

Zitat von: Zatoo am 18. Mai 2024, 21:58:55Dürfen sie eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen?
Nicht wenn es pauschal zu jeder Einladung gefordert wird. Was zu tun ist hat Ottokar ausführlich vorgeschlagen.
s. Anhang

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

ijctsh

Ich kann das nicht aufrufen Fettnäpfchen
oh, geht doch
brauchte nur nen anderes Programm

jens123

Zitat von: Penny am 17. Mai 2024, 21:45:32
Zitat von: jens123 am 17. Mai 2024, 20:32:50"Wegeunfähigkeitsbescheinigung"
Komisch das mein Hausarzt die Phantasiebescheinigung garnicht kennt  :lachen:
Ja, die Erfahrungen machen viele. Trotzdem wird sie gefordert, auf Grundlage dieses Urteils:
https://openjur.de/u/169776.html

"...Jedenfalls nach vorheriger Aufforderung kann von der leistungsberechtigten Person auch ein ärztliches Attest für die Unmöglichkeit des Erscheinens zu einem Meldetermin verlangt werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 9.11.2010 - Az. B 4 AS 27/10 R - juris Rn. 32).
Die Kosten für die Ausstellung des Attestes können in angemessenem Umfang übernommen werden. Dies sind die nach Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehenen Gebühren für eine kurze Bescheinigung, und zwar in Höhe des bei Privatrechnungen üblichen 2,3fachen Satzes, das sind derzeit 5,36 EUR. Höhere Kosten werden nicht übernommen."
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-32_ba023755.pdf

Zitat von: Yggdrasil am 18. Mai 2024, 15:46:58Sehr wohl muss beim ÄD erschienen werden. Ich habe einen solchen Fall selbst begleitet wo ein Erwerbsloser meinte, mit der Begründung AUB nicht beim ÄD anzutanzen. Die kompletten Leistungen wurden eingestellt, übrigens später vom Sozialgericht bestätigt. Du verbreitest Falschinformationen und das ist gefährlich.
Ich verbreite keine Falschinformation. Eine AU gilt nicht nur als wichtiger Grund für das Fernbleiben von der Arbeitsvermittlung, sondern grundsätzlich auch für Vorsprachen beim Ärztlichen und Psychologischen Dienst. Hierzu kommt, dass während der AU durch diese drei Stellen faktisch garnichts geklärt werden kann, da der Zustand nach AU immer abzuwarten bleibt.

Zitat von: Yggdrasil am 18. Mai 2024, 15:46:58
Zitat von: jens123 am 17. Mai 2024, 20:32:50Diese gilt dann, solange die AU andauert
Falsch.
Zitat von: jens123 am 17. Mai 2024, 20:32:50Eine Sanktion wäre rechtwidrig.
Falsch!
Richtig!
Ein Ärztliches Attest (hier "Wegeunfähigkeit") gilt immer auf Dauer gilt, und zwar für den Zeitraum, für den Zweck fortbesteht. Das ist in dem Falle die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Zitat von: Yggdrasil am 18. Mai 2024, 15:46:58Ich hoffe ich habe alles korrigiert, was den eigentlichen Fall hier angeht: Aufgrund bestehender AUB muss zum fraglichen Termin nicht erschienen werden. Es sollte schriftlich nachweisbar beim JC mit Verweis auf die AUB abgesagt werden. Das ist es und sonst gar nichts.
Wunschdenken. Befasse die mit der Rechtspraxis der JC und der Realität. Was du schreibst, ergibt keine Sinn, s. o.!

Zitat von: Chefkoch am 18. Mai 2024, 21:35:46Das nennt sich Reiseunfähigkeitsbescheinigung. Ein Arzt ist aber nicht verpflichtet, sowas aus zu stellen. Da es keine Kassenleistung ist, müsste man diesen Quatsch auch selber bezahlen. Das wüsste ich aber...
Die Begrifflichkeit ist irrelevant, weil die Worte alle Phantasiegebilde der Jobcenter sind, die im medizinischen Sinne nicht existieren. Eine rechtliche Grauzone; die JC sind ja zu feige wenigstens ein entsprechendes Formular bereitzustellen, das dem Arzt vorgelegt werden kann. Ein Arzt ist nie "verpflichtet" ein Attest auszustellen. Das fette Honorar (5,36€) wird vom JC übernommen.

Ronald BW

Das fette Honorar ist angemessen eher zu niedrig ich würde 20,00 für realistischer halten.
Hier muss vom Gesamtumsatz der Praxis pro Stunde ausgegangen werden,
x3 für private Sonder-Leistungen.

Außerdem würden die JC bei 20,00 Euro den Blödsinn sein lassen.