WG und Bürgergeld

Begonnen von moma, 23. Mai 2024, 19:29:05

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

moma

Moin in die Runde,

nach langem nur Mitlesen brauche ich jetzt auch mal euren Rat:
Wir wohnen zu dritt in einer WG (m/m/w), wobei der Mitbewohner zugleich Hauptmieter ist und meine Mitbewohnerin und ich jeweils Untermieter mit eigenem Untermietsvertrag und sonst alles reine Wohngemeinschaft.
Der Mitbewohner hat es nun "geschafft" ins Bürgergeld zu rutschen (Gründe sind erstmal egal) und wir 2 Anderen (beide Vollzeit erwerbstätig) haben nun jeweils eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen mit der Bitte um Angaben zu:
1. persönlichem Verhältnis zum Antragssteller (vermutete Einstehensgemeinschaft lässt grüßen  :grins: )
2. Offenlegung der jeweiligen Einkommen

und falls 1./2. nicht zutreffen sollte:
3. Offenlegung des Mietverhältnisses /-anteils an den Wohnkosten

Im Grunde würde ich ja sagen: Brief in die Rundablage und fertig.

Oder wäre es besser, zumindest einen Zweizeiler zu schreiben im Sinne von: Geht euch nix an, nur Untermietsverhältnis?  Weil letztendlich, die Angaben zum Mietsverhältnis muss der Mitbewohner ja eh machen. :scratch:



turbulent

Euer Mitmieter hat dem JC also Eure Namen schon gegeben. (Wart Ihr damit einverstanden?) Noch was?
Womit (mit welchen Paragrafen) wurde die Mitwirkungsaufforderung begründet? Was blüht, wenn Ihr nicht "mitwirkt"?

Leeres Portemonnaie

Anteil Wohnkosten würde ich schon einreichen, damit der Anteil des Hauptmieters ordentlich berechnet werden kann und nicht unnötig alles verzögert wird.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Birgit63

Euer Einkommen braucht ihr nicht offenlegen. Das geht dem JC nichts an. Ihr seid eine WG, da wirtschaftet jeder für sich alleine. Und was die Miete betrifft, muss es eigentlich nur der Hauptmieter tun. Der muss die Miete und Nebenkosten mitteilen, damit das JC die Miete berechnen kann. Du als Untermieterin musst überhaupt nichts offenlegen.

turbulent

Zitat von: Birgit63 am 24. Mai 2024, 06:35:49damit das JC die Miete berechnen kann
Die Miete wird ausgehandelt zwischen den Vetragsparteien, Mieterin und Vermieterin. Das JC berechnet keine Miete.
Was meintest Du?

Fettnäpfchen

moma


Zitat von: moma am 23. Mai 2024, 19:29:051. persönlichem Verhältnis zum Antragssteller (vermutete Einstehensgemeinschaft lässt grüßen :grins: ) 2. Offenlegung der jeweiligen Einkommen und falls 1./2. nicht zutreffen sollte: 3. Offenlegung des Mietverhältnisses /-anteils an den Wohnkosten
Kann man das mal in anonymisiert lesen? Das Datum sollte stehen bleiben.
Ansonsten lest euch mal den Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGBdurch.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: moma am 23. Mai 2024, 19:29:05Oder wäre es besser, zumindest einen Zweizeiler zu schreiben im Sinne von: Geht euch nix an, nur Untermietsverhältnis? Weil letztendlich, die Angaben zum Mietsverhältnis muss der Mitbewohner ja eh machen. :scratch:
wenn da kein Verwandschaftsverhältnis besteht kann eure Wg auch nicht angezweifelt werden und man muss auch keine Antwort dem JC geben wenn ihr nicht auf Bürgergeld angewiesen seit.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

moma

Moin,

also:

ZitatEuer Mitmieter hat dem JC also Eure Namen schon gegeben. (Wart Ihr damit einverstanden?) Noch was?
Womit (mit welchen Paragrafen) wurde die Mitwirkungsaufforderung begründet? Was blüht, wenn Ihr nicht "mitwirkt"?
Unsere Daten sind wohl aus Versehen ans Jobcenter geraten, da der Mitbewohner seinen Mietvertrag und unsere Untermietsverträge zusammen eingereicht hat zum Nachweis seiner Unterkunftskosten (also im Prinzip richtig, aber irgendwie dumm da nix zu schwärzen, aber nun eben nicht rückgängig zu machen. Und ihm da jetzt einen Strick draus zu drehen bringt mehr Mühe als Nutzen).
In unsere Richtung gibt es keine Androhung von Zwangsmaßnahmen (wie auch), nur die Androhung, dass dem Antragssteller die Leistung versagt werden könnte und wir dann dadurch verpflichtet sind, zu seinem Unterhalt beizutragen. Lediglich eine Belehrung, dass wir im Falle von Falschangaben eine Ordnungswidrigkeit begehen und mit einem Bußgeld belegt werden können stand noch im Kleingedruckten.

ZitatKann man das mal in anonymisiert lesen? Das Datum sollte stehen bleiben.
Hab das Schreiben gestern mit auf Arbeit genommen und da in der Schublade liegengelassen, klappt also erst am Montag  :scratch:
ZitatAnsonsten lest euch mal den Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGBdurch.
Gerade getan :)
ZitatEuer Einkommen braucht ihr nicht offenlegen. Das geht dem JC nichts an. Ihr seid eine WG, da wirtschaftet jeder für sich alleine. Und was die Miete betrifft, muss es eigentlich nur der Hauptmieter tun. Der muss die Miete und Nebenkosten mitteilen, damit das JC die Miete berechnen kann. Du als Untermieterin musst überhaupt nichts offenlegen.
Soweit auch mein/unser Gedanke.

Die Idee ist jetzt, mit Verweis auf die ja nun eh schon vorliegenden Untermietsverträge eine VuE für jetzt und in Zukunft klar zu verneinen und außerdem die Löschung der persönlichen Daten nachweislich zu fordern. Werde mal jeweils für mich und die Mitbewohnerin ein Schreiben basteln (und ggf. zum Querlesen einstellen). Kopie vom Jobcenterschreiben lade ich Montag hoch^^


Rotti

Zitat von: moma am 25. Mai 2024, 16:43:16In unsere Richtung gibt es keine Androhung von Zwangsmaßnahmen (wie auch), nur die Androhung, dass dem Antragssteller die Leistung versagt werden könnte und wir dann dadurch verpflichtet sind, zu seinem Unterhalt beizutragen. Lediglich eine Belehrung, dass wir im Falle von Falschangaben eine Ordnungswidrigkeit begehen und mit einem Bußgeld belegt werden können stand noch im Kleingedruckten
ja wie denn auch sie forschen erst nach ob da nicht doch vielleicht eine Unterstützung gibt.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Fettnäpfchen

moma

Zitat von: moma am 25. Mai 2024, 16:43:16Hab das Schreiben gestern mit auf Arbeit genommen und da in der Schublade liegengelassen, klappt also erst am Montag :scratch:
Alles klar.

Zitat von: moma am 25. Mai 2024, 16:43:16also im Prinzip richtig, aber irgendwie dumm da nix zu schwärzen, aber nun eben nicht rückgängig zu machen. Und ihm da jetzt einen Strick draus zu drehen bringt mehr Mühe als Nutzen).
Wenn man das nicht so eng sieht macht es ja nichts.
Mich würde es nicht stören allerdings bin ich im Leistungsbezug.

Zitat von: moma am 25. Mai 2024, 16:43:16dass dem Antragssteller die Leistung versagt werden könnte und wir dann dadurch verpflichtet sind, zu seinem Unterhalt beizutragen.
Was für eine Falschaussage!
Steht das auch in dem Schreiben?
Die Leistung kann auch normalerweise nicht versagt werden, wenn dann erst wenn das JC eindeutig beweisen kann das eine VuE besteht. Bis dahin muss das JC leisten wenn auch nur z.B. als vorläufiger Bescheid.
Und in der Konstellation
Zitat von: moma am 23. Mai 2024, 19:29:05Wir wohnen zu dritt in einer WG (m/m/w), wobei der Mitbewohner zugleich Hauptmieter ist und meine Mitbewohnerin und ich jeweils Untermieter mit eigenem Untermietsvertrag
überhaupt von einer VuE auszugehen zeugt schon von Dreistigkeit und oder Unvermögen.

Zitat von: moma am 25. Mai 2024, 16:43:16Lediglich eine Belehrung, dass wir im Falle von Falschangaben eine Ordnungswidrigkeit begehen und mit einem Bußgeld belegt werden können stand noch im Kleingedruckten.
und wieder halbgares vom SB. Ihr müsst nach BSG Rechtsprechung gehen. > Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben
ist jetzt aber nicht so wichtig.

Zitat von: moma am 25. Mai 2024, 16:43:16mit Verweis auf die ja nun eh schon vorliegenden Untermietsverträge eine VuE für jetzt und in Zukunft klar zu verneinen und außerdem die Löschung der persönlichen Daten nachweislich zu fordern.
Die U.- MV waren ja für den jetzigen Nachweis das euer VM eine WG hat und das kann man am besten mit einem U.-MV.
Die Löschung könnt ihr versuchen wird aber sicher abgelehnt weil das JC diese Stammdaten ja für jeden WBA wieder braucht. Evtl klappt es wegen dem das eure Namen nicht geschwärzt sind.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

moma

Moin in die Runde,

ein kurzes Lebenszeichen: Ich hatte leider eine persönliche Krise zu bewältigen, daher kam von meiner Seite nichts mehr zum Thread.

Inzwischen hat sich dahingehend sowieso alles geklärt, indem die WG sich getrennt hat - wir haben zu  zweit neugegründet und den betreffenden Mitbewohner sich selbst überlassen, da noch andere unschöne Dinge vorgefallen sind bzw. gesagt wurden. Da sich dies dann mit der Aufforderung seitens JC überschnitt, haben wir überhaupt nicht darauf reagiert. :weisnich:

Danke für die Antworten - das Thema kann also geschlossen werden^^  :smile:

Taxima

Dadurch, dass der Hauptmieter ins Bürgergeld gerutscht ist, wird einer von euch vielleicht der neue Hauptmieter werden müssen. Grundsätzlich können Bürgergeldempfänger keine Hauptmieter sein (außer alle WG Mitbewohner sind Bürgergeldempfänger). Weil es halt auch sein kann, dass man schnell in eine finanzielle Schieflage kommen kann, wenn der Untermieter mal nicht zahlt.(allgemein gesagt). Das Jobcenter möchte den Leistungsbezieher auch schützen. Macht ja auch Sinn.

Wenn jeder für seine Versorgung selbst aufkommt, musst du da nichts offen legen.
Einfach einen Zweizeiler verfassen, dass du bestätigst, dass es so ist. Und für weitere Klärung bist du offen...
Und der dritte Punkt müsste ja im Mietvertrag drin stehen. Wenn sie den nicht haben oder ihr keinen habt, würde ich alle relevanten Punkte nochmal schriftlich festhalten und denen dann zusenden. Und der Frage nachgehen, ob ein Hauptmieter auch Bürgergeldempfänger sein kann. Man kann ja einfach mal die Service Nummer des Jobcenters anrufen und es als allgemeine Frage stellen.

Sheherazade

@Taxima: Es ist immer hilfreich, auf das Datum der Threaderstellung zu achten UND wenigstens noch den letzten Beitrag zu lesen bevor man antwortet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Taxima

@Sheherazade bist du Moderator?

Und ja, den hatte ich übersehen.

turbulent

Zitat von: Taxima am 09. Februar 2025, 20:55:24bist du Moderator?
Hätte der Hinweis dann mehr oder weniger Gewicht?