Amazon VINE "Steuern auf getestete Artikel entrichten" & Was sagt das AMT?

Begonnen von cosmicffm, 28. Mai 2024, 22:45:45

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cosmicffm

Hallo,

ist jemand von euch im Amazon VINE Programm und kann mir sagen, wie das seit 2023 wegen Steuern und vor allem wegen dem AMT läuft?

Soweit mir bekannt, muss man die getesteten Artikel von Amazon in der Einkommenssteuer mitgegeben und ggfs. auch beim AMT melden, da hier ja auch Steuern zu entrichten sind und das Finanzamt dies als Einkommen zählt, wenn ich richtig informiert wurde.

Ich werde mich noch rechtlich beraten lassen, aber wie sieht das mit dem AMT für Arbeit aus? Ich bin ja dort als Selbständiger gemeldet und die behalten natürlich auch einen gewissen Anteil bei. Wie sieht das aber aus, wenn ich z.B bei Amazon VINE Waren im Wert von 10.000 € im Jahr testen würde, da würden auch Steuern von 1900 € anfallen.

Ich frage mich daher, wie das ganze beim AMT genau behandelt wird, beispielsweise das mehr Geld von der Selbständigkeit dann einbehalten wird, was natürlich nicht akzeptable wäre, weil das eine ist Hobby, dass andere Arbeit/Existenz.

Danke für euer Feedback. :-)

hotwert

Zitat von: cosmicffm am 28. Mai 2024, 22:45:45Ich werde mich noch rechtlich beraten lassen, aber wie sieht das mit dem AMT für Arbeit aus? Ich bin ja dort als Selbständiger gemeldet und die behalten natürlich auch einen gewissen Anteil bei. Wie sieht das aber aus, wenn ich z.B bei Amazon VINE Waren im Wert von 10.000 € im Jahr testen würde, da würden auch Steuern von 1900 € anfallen

Wie das Amt das sieht weiß ich nicht, aber wenn du waren im Wert von 10000€ bekommst dann hat du erstmal einen Umsatz von 10000€. Zu versteuern ist aber erst der Wert wenn der Eigentumsvorbehalt endet nach 6 Monaten, das ist das vll noch die Hälfte oder weniger. Also wirst du wir weniger Steuern zahlen. Wichtig wäre halt noch das du unter 22.000€ Umsatz bleibst, sonst musst da im nächsten Jahr Umsatzsteuer abführen es alles kompliziert r macht.

So hat mir das der SB vom Finanzamt erklärt, hab vor nen Monat mit dem telefoniert.

Inwiefern das Amt die Sachbezüge anrechnen kann ist fraglich, das man garnichts anrechnet glaub ich nicht. Vermutlich wird man den zu versteuernden Wert als Einkommen anrechnen.
Übrigens wird das mit vine kaum als Hobby durchgehen, das ist auch eine selbstständige Tätigkeit, vor allem wenn du 100 oder mehr Artikel im Jahr bestellst. (Hast du sicher wenn du von 10.000€ schreibst) Eine Gewinnerzielungsabsicht ist dabei egal, es geht allein um die Menge.

Wenn du also sowieso schon selbstständig bist, und evtl. die Kleinunternehmenregelung in Anspruch nimmst, solltest du aufpassen dass du nicht zuviel Umsatz hast. Für die Freigrenze zählt der Umsatz und nicht der Gewinn.

cosmicffm

Danke für dein Feedback, ich habe schon eine Selbständigkeit, aber ohne Kleingewerbe.

Nur sollte das eine, nicht dem anderen im Wege stehen, ich arbeite hart für meine Selbständigkeit und da sollte natürlich kein Einkommen von Amazon VINE Artikeln angerechnet werden, weil dann arbeite ich für die Katze und kann auch nichts mehr investieren um aus dem Bezug zu kommen.

Generell alles umständlich, welche unabhängige Stelle, könnte man hier fragen?

Lg

Ronald BW

Waren testen fällt sicher nicht unter Gewerbe, das ist wie Journalist.
Also wärst du da Freiberufler, ich gehe davon aus das du niemand anstellst um das zu testen,
dann wäre es wenn die Beschäftigten mehr Umsatz machen als du, Gewerbe.

hotwert

Zitat von: Ronald BW am 29. Mai 2024, 08:33:44Waren testen fällt sicher nicht unter Gewerbe, das ist wie Journalist.
Also wärst du da Freiberufler, ich gehe davon aus das du niemand anstellst um das zu testen,
dann wäre es wenn die Beschäftigten mehr Umsatz machen als du, Gewerbe.

Also der von Finanzamt meinte zu mir ich müsste ein Gewerbe anmelden und das ganze in der Einkommensteuer dann als betriebliche Einkünfte melden.
Aber da gibt's sicherlich viele Meinungen und andere SB's können das evtl anders sehen.

Als ich sagte dass ich so mit 100 Artikeln rechne im Jahr, meinte er dass das auf jedenfall eine gewerbliche Einkunft ist und in dem Umfang unmöglich als privat oder Hobby gesehen werden kann. Selbst wenn ich nur 5€ Artikel bestelle und 500€ Umsatz habe, eine Gewinnerzielungsabsicht muss ich nicht haben um gewerblich tätig zu sein. Allein die Menge und der Umgang sei ausschlaggebend ob man privat oder gewerblich handelt.

Und seine interpretation war eben das man für eine gewerbliche Tätigkeit auch ein Gewerbe anmelden muss.

Ronald BW

Dann solltest du auf jeden Fall auch die Folgekosten des Gewerbes berücksichtigen.
IHK, Berufsgenossenschaft usw.
Bei Freiberufler ist das ja billiger zu haben.

cosmicffm

Als Freiberufler musst du ja auch ein Gewerbe haben, also umständlich viel Arbeit für nichts und wieder nichts... Willkommen in Deutschland, wo man ein Gewerbe aufmachen muss, um Artikel als Hobby zu testen.  :wand:

hotwert

Zitat von: Ronald BW am 29. Mai 2024, 13:24:36Dann solltest du auf jeden Fall auch die Folgekosten des Gewerbes berücksichtigen.
IHK, Berufsgenossenschaft usw.
Bei Freiberufler ist das ja billiger zu haben.

Ich hab ja schon ein Gewerbe als Hausmeisterservice, da gibt's keine Folgekosten. IHK/HWK braucht man nicht und Berufsgenossenschaft auch nicht. Vorausgesetzt man bietet nur anmeldefreie Tätigkeiten an für die man nicht in der Handwerksrolle stehen muss.

Für Amazon vine wird das wohl auch so sein, da kommen keine Folgekosten.

Nichtsdestotrotz ist es Arbeitsaufwand den man hat.

Ronald BW

Das hat nichts mit anmelde-freien Tätigkeiten zu tun.
Was du immer darfst ist Urgewerbe.
Ob du bei der IHK zahlst ist Umsatz-abhängig, Mitglied bist du immer.
BG brauchst du bei Unfall im Betriebsmodus.
Wie lange machst du das schon?
Im Normalfall wenn du nicht gerade ab vom Schuss bist müsstest du beim einem Hausmeisterservice
Arbeit haben das es nicht mehr zu schaffen ist.
Viel Zeit für ein Hobby ist da eher nicht.

hotwert

Zitat von: Ronald BW am 30. Mai 2024, 05:54:19Im Normalfall wenn du nicht gerade ab vom Schuss bist müsstest du beim einem Hausmeisterservice Arbeit haben das es nicht mehr zu schaffen ist. Viel Zeit für ein Hobby ist da eher nicht.

Ich bin nicht der TE, ich habe auch mit vine kein Problem. 😀 Mein Gewerbe besteht schon viele Jahre.

Mitglied in der HWK bin ich, aber eben kein Zahlungspflichtiges. Ich bekam am Anfang einen Zettel wo ich meine Tätigkeit aufschreiben musste, was ich anbiete. Daraufhin wurde bestimmt das ich keine Beiträge zahlen muss, ich darf aber weder Malern, noch Boden legen, keinen Garten anlegen usw. Ich mach nur Gartenarbeit, Umzüge, Wohnungsauflösungen.
Nach einem Umsatz oder erwartenden Umsatz hat man nie gefragt.
Im Brief steht nur für meine Tätigkeit besteht keine Eintragungspflicht in die Handwerksrolle.

Auch bei der BG musste ich irgendwas ausfüllen, aber ich hab ja keine Mitarbeiter und bin alleine nicht beitragspflichtig.
Das hat schon alles seine Richtigkeit, ich hab damals auch mit den entsprechenden Stellen telefoniert und mich erkundigt.

Ich schreib das ja nur weil du von Folgekosten eines Gewerbes geschrieben hast, und die fallen wenn man nur so "hilfsarbeiten" anbietet eben nicht an.



Ronald BW


Wolverine36

Hatte da nicht schon mal wer des wegen eine Frage.Es haldelt sich doch um Testprodukte oder bin ich fallsch.
Die meistens gar nicht viel Wert sind oder um Verbrauchsgüter.Vor allem darf es nicht weiter verkauft werden.

Sachwerte sind schon seit dem 01.08.2016 im SGB II kein Einkommen mehr.
Sie wären als Vermögen zu berücksichtigen, sofern sie einen messbaren Wert haben.
Das Ganze muss nicht mitgeteilt werden, solange dabei der Vermögensfreibetrag nicht überschritten wird.Das war von Ottokar der Beitrag. :bye: