ich bin mit dem KO-Plan nicht einverstanden

Begonnen von kiba, 04. Juni 2024, 14:03:46

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

kiba

Hallo zusammen,

Meine IFK hat mir heute einen KO-Plan überreicht der mir einfach nicht gefällt.
Leider fehlte mir die spontane Schlagfertigkeit zur Gegenargumentation.

Im Ko-plan steht u.a. ich werde mich telefonisch beim Bewerbungszentrum melden, um einen Ersttermin zu vereinbaren.

Das Jobcenter unterstützt mich durch: die Leistungen, die Beratung und die Maßnahmen.
Das ist ja sensationell.

Anbei ein Informationsblatt über die Teilnahme in welchem anfangs steht:

Im Kooperationsplan wurde festgehalten, dass Sie an der Massnahme teilnehmen möchten.
Nee, möchte ich nicht, aber muss ich das?

Wäre es vlt besser ohne einen Anruf erstmal abzuwarten ob eine Zuweisung kommt?

Was meint Ihr?




anne

Zitat von: kiba am 04. Juni 2024, 14:03:46Nee, möchte ich nicht, aber muss ich das?
Du solltest nochmal das Gespräch mit deiner IFK suchen und ihr genau das mitteilen, was du an dem Kooperationsplan bemängelst. Möglichst mit Alternativen, die angenehmer für dich sind.

Ist die IFK nicht Kooperationsbereit, gibt es da so ein eigenartiges Schlichtungsverfahren...

Zitat von: kiba am 04. Juni 2024, 14:03:46Wäre es vlt besser ohne einen Anruf erstmal abzuwarten ob eine Zuweisung kommt?
Dann würde vllt. eine Aufforderung zur Mitwirkung inklusive RfB kommen.

Den flyer kennst du bestimmt schon ...https://www.arbeitsagentur.de/datei/flyer-kooperationsplan_ba044371.pdf

kiba

@anne ok, danke.

Aufforderung zur Mitwirkung, weil ich dazu ja eh verpflichtet bin.
Der KO-Plan impliziert ja verlogenerweise mein Einverständnis.

Eine Zuweisung entspräche einem VA, der widerspruchsfähig wäre?

Es geht mir doch nur darum:
Ich hab jetzt 61 Sommer erleben dürfen, schreibe meine monatlichen Bewerbungen
und habe bis jetzt keinen Erfolg damit gehabt.

Bewerberpool in ZA ist doch das Geschäftsmodell der Bewerbungsmassnahmenträger.

Aber danke für das Stichwort Mitwirkungspflicht, hat mir geholfen.

 

Fettnäpfchen

kiba

Zitat von: anne am 04. Juni 2024, 15:44:50Du solltest nochmal das Gespräch mit deiner IFK suchen und ihr genau das mitteilen, was du an dem Kooperationsplan bemängelst. Möglichst mit Alternativen, die angenehmer für dich sind.
Genau
möglichst auf alles telefonische verzichten da man den Gesprächsinhalt nicht nachweisen kann.
Und ob diese Maßnahme für dich passt muss die SB normalerweise auf Grund deiner Akte schon vorab herausgefunden haben. Das gehört zu Ihrem Job.

Zitat von: kiba am 04. Juni 2024, 14:03:46Im Kooperationsplan wurde festgehalten, dass Sie an der Massnahme teilnehmen möchten. Nee, möchte ich nicht, aber muss ich das?
Eine Maßnahme gehört extra zugewiesen und sollte mindestens
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? beinhalten.
Dann weiß man auch ob diese Maßnahme abgelehnt werden kann.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

kiba

 habe gerade erst gesehen, dass im KOOP plan auch noch steht, dass
 ich den Termin bei der Vermittlungsoffensive wahrnehme.

 Da gibts ein extra Team im Jobcenter wie ich herausgefunden habe.
 
 insgesamt schockiert mich die verschärfte Hinterhältigkeit, mit der
 den Menschen im neuen Bürgergeld dreist auf Augenhöhe ins Gesicht gelogen wird.
 
 Zu einem Gespräch mit diesen .... seh ich mich grad schlicht ausserstande.


Fettnäpfchen

kiba

Zitat von: kiba am 05. Juni 2024, 21:24:26ich den Termin bei der Vermittlungsoffensive wahrnehme. Da gibts ein extra Team im Jobcenter wie ich herausgefunden habe.
Liest sich für mich wie eine Sammelveranstaltung eines Maßnahme Anbieters.
Ob es für Maßnahmen ein extra Team gibt kann ich mir nicht vorstellen. Für schwer oder schlecht vermittelbare Leistungsempfänger gibt es so etwas.

Solange du nichts unterschreibst kann dir auch nichts passieren. Da der Termin im JC stattfindet ist es sogar rechtens und wenn du mit den entsprechenden § eingeladen wurdest solltest du auch hingehen.
Da dann die Anwesenheit bestätigen lassen (evtl selber einen Zweizeiler vorbereiten und mitnehmen und darauf bestehen!),
die Fahrtkostenerstattung auch gleich beantragen
und einfach nichts unterschreiben
und alles zur Prüfung mitnehmen.

Zitat von: kiba am 05. Juni 2024, 21:24:26insgesamt schockiert mich die verschärfte Hinterhältigkeit, mit der den Menschen im neuen Bürgergeld dreist auf Augenhöhe ins Gesicht gelogen wird.
Da hat sich so gut wie nichts geändert. JC die vorher schon unterirdisch waren behalten diesen Kurs weiter.
Ansonsten ist bis auf wenige Ausnahmen ja nichts geändert worden.
Von Hartz 4 halt auf Bürgergeld weil man sich davon eine Verbesserung erhofft hat oder dem Bürger vermitteln wollte das sich die JC ja so viel Mühe geben und es eine super Gesetzesänderung war/ist. Da frage ich mich nur warum jetzt schon wieder über eine Namensänderung von diversen Politkern phantasiert wird.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

kiba

Es gibt tatsächlich 3 Mitarbeiter in der Vermittlungsoffensive des JC.

Zusätzlich soll ich in das Bewerbunggedöns.

Die IFK hat das garnicht kommuniziert, deshalb bin ich so misstrauisch jetzt.


Fettnäpfchen

kiba

Zitat von: kiba am 06. Juni 2024, 16:37:02Zusätzlich soll ich in das Bewerbunggedöns.
Wenn du was schriftliche hast mit dem man was anfangen kann dann stell das doch mal ein.
Also z.B. erwähnte Maßnahmenzuweisung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

kiba

mich wundert, dass scheinbar niemand sonst Unstimmigkeiten mit Vermittlungsoffensive, KOOP Plan
usw. hat.

Immerhin wird bei der VO auch mit Förderung der Arbeitgeber gearbeitet.
Irgendwie höre und sehe ich dazu sehr wenig Erfahrungsberichte im Netz

Fettnäpfchen

kiba

Zitat von: kiba am 06. Juni 2024, 21:06:57mich wundert, dass scheinbar niemand sonst Unstimmigkeiten mit Vermittlungsoffensive, KOOP Plan usw. hat.
Vllt sind die eLB (also unsereins) in der Zwischenzeit vermehrter der Meinung dass das JC schon Recht haben wird. Ist ja schließlich ein Amt. Die werden das schon richtig machen...
oder Obrigkeitshörigkeit
oder Desinteresse
oder ......

Ansonsten sehe ich ja nicht das es eine wirkliche Verbesserung gegenüber dem umbenannten Hartz 4 gegeben hat und daher damit zu tun hat.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

new

Zitat von: kiba am 06. Juni 2024, 21:06:57mich wundert, dass scheinbar niemand sonst Unstimmigkeiten mit Vermittlungsoffensive, KOOP Plan usw. hat.
hallo kiba
was ist unter einer Vermittlungsoffensive zu verstehen. Bedienen sich alle Jobcenter dieser Maßnahme?
Ich weiß nicht ob es normal ist aber, ich habe keinen Kooperationsplan mit meinem Jobcenter. Grüsse

Yasha

Zitat von: new am 08. Juni 2024, 13:58:27was ist unter einer Vermittlungsoffensive zu verstehen. Bedienen sich alle Jobcenter dieser Maßnahme?

Sehr wahrscheinlich das aus der folgenden Verlinkung. Ist nichts anderes als die temporäre Ausweitung des Job Turbo für Geflüchtete auf alle Arbeitslose, in ausgewählten kommunalen Jobcentern in NRW..

https://www.mags.nrw/fachkraefteoffensive-vermittlungsoffensive

Fettnäpfchen

 :ironie:

Wenn ich sowas schon lese:
ZitatDenn es ist die originäre Aufgabe der Jobcenter, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen und sie in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Eine Vielzahl von Instrumenten steht ihnen dafür zur Verfügung. Ziel ist es, Menschen schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ein Abrutschen in die Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
und was ist mit der Tatsache das ja nicht mal das Arbeitsamt einem ALG 2 Empfänger einen VV schicken darf.....usw usf
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

new

Hier https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2023/turbo-zur-arbeitsmarktintegration.html steht unter anderem

Dafür werden branchenspezifische ,,Matching-Aktionen" mit der Wirtschaft und Bildungspartnern ausgebaut, wie z. B. Jobmessen.

Sobald kiba in die Joboffensive aufgenommen wurde, wird kiba sicherlich in Beschlag genommen. Mich würde das total überfordern.

kiba

kinners,

nachdem ich die Lage jetzt so vollumfänglich erfasst habe fühl ich mich komplett erschlagen.
ich bleib erstmal passiv.
Die werden sich ja melden und ich werde berichten.