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Krankmeldungen und Vermittlung während Bearbeitung des Gutachtens

Begonnen von XABiLiTYx, 18. Mai 2024, 21:03:31

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peter_m

Zitat von: XABiLiTYx am 04. Juni 2024, 10:21:20Normalerweise müsste Ruhe sein zumindest in der Zeit wo man vom ÄD als arbeitsunfähig eingestuft wurde.

Genauso war es ja scheinbar auch.
Allerdings sind die 6 Monate der Einstufung vorbei.
Da es aktuell keine Einstufung der Arbeitsunfähigkeit vom ÄD gibt, gilt die Pflicht zur Vorlage einer AU.
Dass die Arbeitsfähigkeit gerade ermittelt wird, bedeutet nicht Arbeitsunfähigkeit.
Damit gilt weiterhin die Pflicht zur Vorlage einer AU.
Für eine Ausnahme von dieser Meldepflicht bedürfte es eines Paragraphen. Den gibt es aber nicht, deshalb können die Sachbearbeiter auch keinen benennen.


Ottokar

Der Inhalt des in Beitrag #11 geposteten alten Beitrages von mir aus 2017 gilt aufgrund zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen schon seit 01.07.2023 nicht mehr.

Die Pflicht zur Krankmeldungen nach § 56 SGB II hat rechtlich mit der Vermittlung nichts zu tun.
Solange das JC einen nicht von dieser Pflicht befreit, besteht sie fort.
Die Nichtvorlage einer AU kann jedoch nicht sanktioniert werden.
Unabhängig davon darf das JC erst vermitteln, wenn gesundheitliche Fragen zu Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit vom äD oder der RV geklärt sind.

Konkret heißt das hier, dass das JC zwar aktuell AUs fordern kann, deren Nichtvorlage aber nicht sanktionieren darf.
Und bevor der äD keine Aussage über die Erwerbsfähigkeit getroffen hat, darf das JC auch nicht vermitteln.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


hotwert

Sozusagen darf das Jobcentern eine AU fordern, kann aber nichts machen wenn man keine vorlegt.

Ich würde dann einfach keine vorlegen und mir nichts von denen erzählen lassen.

Sheherazade

Keine  AU = arbeitsfähig ist bestimmt ein super Kriterium für den ÄD.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

In Fällen, in denen die selbe Krankheit, welche für die - ungeklärte - teilweise oder volle Erwerbsminderung ursächlich ist, auch für die Arbeitsunfähigkeit ursächlich ist, sollte man immer auf einer AU bestehen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Ottokar

 :danke: für das beantworten der Unklarheiten!

und dass:
Zitat von: Ottokar am 04. Juni 2024, 14:06:56Der Inhalt des in Beitrag #11 geposteten alten Beitrages von mir aus 2017 gilt aufgrund zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen schon seit 01.07.2023 nicht mehr.
habe ich umgehend aus meiner Liste gelöscht!

XABiLiTYx
Bitte den oberen jetzt nicht mehr gültigen Beitrag keine Beachtung schenken.
Dafür hast du jetzt eine gute Info zu deiner Nachfrage von Ottokar bekommen.

MfG FN
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