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Vermieter überweist Guthaben aus Betriebskosten an JC?

Begonnen von kollner38, 05. Juni 2024, 17:56:57

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kollner38

Laut jährlicher Betriebskostenabrechnung hat ein Mieter ein Guthaben. Das JC überweist die monatlichen Mietkosten an den Vermieter. Ist es richtig, wenn der Vermieter das Guthaben nicht auf das Konto des Mieters überweist, sondern an das JC?

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Juni 2024, 15:35:48Dann wird das vom JC mit den laufenden Kosten der Unterkunft verrechnet
ja eiin seriöser Vermieter setzt die Nebenkosten rauf oder runter nach der Betriebskostenrechnung so hat am dann im nächsten Jahr keine Horror Nachzahlungen und muss sich dem JC erklären ruhig etwas höher ansetzen lassen und mit dem VM sprechen JC zahlt wenns angemessen bleibt.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Fettnäpfchen

kollner38

Zitat von: kollner38 am 05. Juni 2024, 17:56:57Ist es richtig, wenn der Vermieter das Guthaben nicht auf das Konto des Mieters überweist, sondern an das JC?
Eigentlich nicht, aber vermutlich kommt es darauf an was vertraglich zwischen JC und dem Kunden, nicht dem Vermieter,  schriftlich festgehalten wurde.

Ich würde so einer Regelung sowieso widersprechen.
Aber ich kann mit meinem Geld soweit umgehen das keine Mietschulden entstehen, was ja der einzige Grund ist warum ein JC die KdUH an den VM überweisen darf.

MfG FN
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Hamburger 171189

 :smile:
Ich würde das so lassen,

es gibt sonst bloss ständig Schreiberei und verdacht
vom JC

Gruss aus Hamburg

malsumis

Selbstverständlich ist das falsch. Der Gläubiger des Guthabens ist der Mieter und nicht das JC.
Der Vermieter hat den Mietvertrag mit dem Mieter abgeschlossen, nicht mit dem JC.

Sheherazade

Zitat von: kollner38 am 05. Juni 2024, 17:56:57Das JC überweist die monatlichen Mietkosten an den Vermieter.

Dafür müsste eine Abtretungserklärung existieren.

ZitatIst es richtig, wenn der Vermieter das Guthaben nicht auf das Konto des Mieters überweist, sondern an das JC?

Nur, wenn das auch so in der vom Leistungsempfänger unterschriebenen Abtretungserklärung so festgehalten wurde (was eher ungewöhnlich wäre), anderenfalls ist das Vorgehen des Vermieters falsch.
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DerGreif

Hatte der Vermieter überhaupt ein Kassenzeichen? Wahrscheinlich nicht. Jetzt hängt das Guthaben irgendwo im Nirwana und kann nicht zugeordnet