Mann und Frau leben getrennt, Bürgergeld gekürzt

Begonnen von teamlead, 10. Juni 2024, 16:58:58

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Sheherazade

Zitat von: teamlead am 12. Juni 2024, 10:42:05Das ist die Hauptfrage. Wie kriege ich das JC dazu das zu akzeptieren?

Gar nicht solange ihr in einer Wohnung lebt. Und auch nach der räumlichen Trennung ist sie dir im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu Unterhalt verpflichtet.

Zitat von: teamlead am 12. Juni 2024, 10:42:05Dazu kommt, dass meine Frau sich weigert den Mietanteil zu zahlen
Na super, das ist aber ein Problem, dass ihr unter euch ausmachen müsst.

Was ich zudem nicht verstehe: Deine Frau ist seit 01.06. anspruchsberechtigt für die Regelaltersrente. In der Regel beantragt man die Rente so frühzeitig, dass man sie auch ab dem Stichtag erhält. Sie hatte Ende Mai noch nicht mal einen Rentenbescheid?
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Ich komme auf ca 510€ für Miete, nicht 430€, die ihr zusammen bekommt. Ohne Mehrbedarf Warmwasseraufbereitung.
Deine Frau muss die Hälfte Miete bezahlen, ob sie will oder nicht, da hat das JC schon richtig gerechnet. Auch wenn ihr keine BG mehr seid.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Quinky

Da ihr keine BG seid, ist der Bewilligungsbescheid falsch, DENN:
für beide muß!!! der Regelbedarf von 563€ gewährt werden, auch wenn ihr in einer Wohnung lebt.
Daher ist Dein Bedarf 57€ zu niedrig UND der Übertrag der Rente Deiner Frau ist zusätzlich ebenfalls 57€ kleiner, da bei ihr auch mit falschem Regelbedarf gerechnet wurde um einen Übertrag zu ermitteln.
Das Deine Frau im Rahmen ihrer Möglichkeiten dir Unterhalt gewähren muss, hat "Sheherazadeh" schon geschrieben.
Ebenfalls hat Deine Frau die Hälfte der Mietkosten zu zahlen, ob sie will oder nicht.

Ernie

Sheherazade

Zitat von: Quinky am 12. Juni 2024, 12:01:46Da ihr keine BG seid, ist der Bewilligungsbescheid falsch

Im Bescheid steht aber, dass die beiden bis zur endgültigen Klärung noch eine BG sind.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Quinky

"Sheherazadeh"
es steht im Bescheid, da hast Du recht, trotzdem falsch. 2 Menschen die sich trennen sind keine BG!
Hier versucht ein Jobcenter zuerst zu betrügen. Das eine Nachzahlung eventuell erfolgt hat nichts damit zu tun, das zuerst das Existenzminimum, was gesetzlich garantiert ist, NICHT gezahlt wird!
Das Jobcenter ist verpflichtet bei Bekanntwerden von Tatsachen diese zu berücksichtigen.

Ernie


Sheherazade

Zitat von: Quinky am 12. Juni 2024, 14:18:542 Menschen die sich trennen sind keine BG!

Tja, das Argument funzt wahrscheinlich nur bei nicht verheirateten Paaren im Leistungsbezug und in einer gemeinsamen Wohnung lebend.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Man kann auch in der ehelichen Wohnung getrennt leben. Soweit das nachgewiesen wird, und dazu sollte die Bestätigung der Anwältin reichen, ist der TE eine eigene BG und die Bewilligung falsch. Warum das JC allerdings noch zweifelt, weiß niemand. Es kann ja auch dafür gute Gründe geben.

teamlead

#22
Der Teamleiter ist das Problem. Der macht bei allem was geht Probleme und versucht es endlos rauszuziehen. Bei einem Bedarf der als lebenslang bestätigt wurde, wollte er jedes Jahr eine neue Bescheinigung vom Arzt haben. Er hat alles was er braucht. Wie gesagt, eidesstattliche Versicherung, Schreiben vom Anwalt usw..

Bezogen auf die anderen Beiträge sehe ich das genauso, dass die Zahlen an sich falsch sind. Die Frage die sich mir  unter anderem stellt, in wie weit er sich einer Amtspflichtsverletzung schuldig macht. Meiner bescheidenen Meinung nach ja. Das JC hat eindeutige Regeln wie eine BG definiert wird. Treffen diese nicht mehr zu, dann ist es per Definition des JC halt keine BG. Wenn er meint, das meine Nochehefrau Unterhaltspflichtig ist, dann muss er das sagen und die Unterlagen anfordern. Aber all das macht er eben nicht. Er spielt einfach auf Zeit.

Und um die Frage nach der Rente zu bearbeiten. Die Rente wird immer am Ende des Monats, also Ende Juni gezahlt. Da kann man den Antrag so früh stellen wie man will. Das ist ja auch so eine Sache. Meiner Meinung nach hätte das jobcenter mir die Differenz von meiner Frau zahlen müssen und diese dann bei meiner Frau am Monatsende holen müssen. Nur so macht es Sinn. So stehe ich jetzt eben da wie es ist. Darum würde mich die Frage nach der Amtspflichtverletzung interessieren. Dann kann ich ihm nämlich die entstehenden Kosten aufs Auge drücken. Jede Abbuchung die zurück geht, kostet mich mindestens 1,55 Euro.

Interessanterweise war die eigentliche Sachbearbeiterin der gleichen Meinung wie ich. Auch das wir keine BG sind.