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Bei unnötigen Gerichtsverfahren müssen Kläger die Kosten zahlen

Begonnen von selbiger, 17. Juni 2024, 15:22:25

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selbiger

Vielfach sind und erscheinen die Bürgergeld Gesetze ungerecht und kaum nachvollziehbar.
Wer einen Eilantrag oder Klage bei einem Sozialgereicht einreicht, sollte sich im Vorfeld anwaltschaftlich oder mindestens durch einen Hilfeverein beraten lassen, um nicht die Kosten tragen zu müssen, wenn das Gericht zur Auffassung gelangt, dass die Klage "unnötig" war.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-bei-unnoetigen-gerichtsverfahren-bleiben-die-klaeger-auf-kosten-zahlen

wer bestimmt ob die klage unötig wahr..??grundlos klagt niemand würden die ihre hausaufgaben machen.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

Zitat von: selbiger am 17. Juni 2024, 15:22:25wer bestimmt ob die klage unötig wahr..??grundlos klagt niemand würden die ihre hausaufgaben machen.. :wand:
anscheinend doch.
ZitatAuf eine Anfrage nach einem Hausbesuch durch das Jobcenter antworteten weder Bevollmächtigter noch Antragstellerin.

Der Antragsgegner wies darum den Widerspruch der Antragsgegnerin als unbegründet zurück, erklärte zugleich, den Fall erneut zu prüfen, wenn die nötigen Nachweise und Erklärungen gebracht würden.