Stattdessen sollte die bewährte Sozialhilfe wiedereingeführt werden

Begonnen von Zatoo, 16. Juni 2024, 09:15:16

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Kopfbahnhof

Zitat von: TripleH am 19. Juni 2024, 18:50:51Natürlich gab es die.
Allerdings nur in der Sozialhilfe, nicht beim ALG II.

Zitat von: TripleH am 19. Juni 2024, 18:50:51galt bereits seit 1999 die Zuflusstheorie

Schon, aber es wurde vom AG eben "passend" gemacht und hat beim AA auch keinen gejuckt.
Wäre eh schlecht nachweisbar gewesen.
Diese Regelung und ebenso die max. Stunden pro Woche waren so was von Praxis untauglich.

Zitat von: TripleH am 19. Juni 2024, 22:12:55Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung oder mit Entgeltvariante, die im Übrigen voll sozialversicherungspflichtig war, so dass der Betreffende nach einem Jahr wieder ALG Anspruch hatte.

Gab es beim AA nicht, sondern erst mit Hartz IV und bei der Entgeltvariante hatte man keinen Anspruch auf ALG, weil man gar nicht erst in die Versicherung einzahlen durfte.
Ansonsten war es aber Sozialversicherungspflichtig.

Scheinbar verwechselst du hier Arbeitslosenhilfe mit Sozialhilfe.

TripleH

Zitat von: selbiger am 20. Juni 2024, 06:59:22gesagt..was in hamburg los war muss nicht im osten genauso gewesen sein..

Mein Sozialamt war im Osten und wir hatten auch HzA Maßnahmen, sowohl mit Mehraufwandsentschädigung als auch in der Entgeltvariante.

Zitat von: selbiger am 20. Juni 2024, 16:16:20Nur, weil Du dort beschäftigt warst, sprichst Du ihnen ihr Wissen bzw ihre Erfahrung also ab.

Wenn behauptet wird "das gab es im BSHG nicht", obwohl es das sehr wohl gab, dann spreche ich ihnen das Wissen ab, korrekt.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Juni 2024, 11:38:30Ja, die ABM waren sozialversicherungspflichtig.


ABM waren nicht in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Die Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante im BSHG sehr wohl.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Juni 2024, 11:38:30Deine Antwort #5 habe ich so interpretiert, dass es die (1€-Jobs) von den Sozialämtern gab,

Genau das war der Fall. "Hilfe zur Arbeit" nach dem BSHG.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Juni 2024, 11:38:30Fakt ist, was unschwer nachzulesen ist, nicht nur bei wiki & Co, das die sogenannten 1€- Jobs bundesweit erst mit Einführung des ALGII entstanden sind!

Das ist und bleibt trotzdem falsch. Und selbst bei Wikipedia steht es doch:

ZitatDer Mehraufwand wird unter Rückgriff auf die langjährige Verwaltungspraxis zu § 19 BSHG (frühere Sozialhilfe)[4] mit mindestens 1,00 Euro pro Stunde entschädigt.


https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgelegenheit_mit_Mehraufwandsentsch%C3%A4digung#:~:text=Der%20Mehraufwand%20wird%20unter%20R%C3%BCckgriff,zu%20den%20Arbeiten%20rechtswidrig%20war.


Es ist nunmal so, dass man aus diesen alten Zeiten auch kaum noch was findet, das Internet steckte in den Kinderschuhen. Aber, wer will, findet auch. Z. B.:

ZitatTarifliche Bezahlung statt Arbeitsdienst!

,,Wir, das Netzwerk hessischer Erwerbsloseninitiativen, lehnen sogenannte "Hilfe zur Arbeit" Maßnahmen (HzA) nach Bundessozialhilfegesetz (BShG) §19, Abs.2 (Variante 2) und nach BShG § 20 grundsätzlich ab. Ebenso lehnen wir die im neuen Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II § 16) vorgesehene Fortschreibung und Verschärfung dieser Maßnahmen ab, denn die sogenannten "Arbeitsgelegenheiten" bedeuten nichts anderes als moderne Arbeitsdienste...." Protestbrief vom Netzwerk Hess. Erwerbslosen- initiativen und ver.di Landeserwerbslosenausschuss Hessen pdf-Datei Aus dem Text: ,,...Wen man aus den Reihen der Kommunalpolitik oder Beschäftigungsträger auch fragt, offiziell wird die Vorbereitung des neuen Arbeitsdienstes bestritten - und dann doch durchgeführt. Ohne jedes schlechtes Gewissen werden diese Maßnahmen als notwendige "sozialpädagogische" Schritte verteidigt. In dieser Situation müssen die Gewerkschaften eine klare Position beziehen und diese sog. "Hilfe zur Arbeit" konsequent bekämpfen!" - Zitat des Tages 23.9.04!

https://archiv.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/niedriglohn.html

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 20. Juni 2024, 11:38:30Hier im Osten, wo alle noch für irgendwas, was Arbeit hieß, dankbar hinterhergelaufen sind, ist mir niemand bekannt, der so eine "Entschädigung" erhalten hat. Dennoch hieß es auch dort nicht 1€- Job.

1,30 Euro/h haben wir hier (Kommune in Thüringen) zuletzt als Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Und 1-Euro-Job ist schlicht sowieso nur eine umgangssprachliche Bezeichnung. Es geht darum, dass das BSHG was Pflichten und Sanktionen anging, auch nicht besser war.





 

 

Leeres Portemonnaie

Zitat von: TripleH am 20. Juni 2024, 20:37:441,30 Euro/h haben wir hier
 

Wir hier nicht.

Ich muss nicht im Internet suchen, ich habe die Gesetzbücher und Leitfaden zu ALGII noch im Regal stehen, die ich zu Beginn von Hartz gekauft habe. Da lese ich nicht nur Abschnitte, die mir gnädig gezeigt werden in den Weiten des www.
Aber gut, Du denkst, Du hast Recht, und ich hab' meine Ruhe.

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Rotti

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 19. Juni 2024, 19:22:58ABM gab es vorher schon. Die 1€-Jobs wurden zu Hartz 2005 eingeführt. Im Westen 2€, im Osten 1€. Wer Glück hatte, 1,50€. Diese waren aber anfangs schnell vergriffen. Da konnte man sich noch selbst drauf bewerben
das waren bestimmt harte Zeiten wo auch kein Mindestlohn gab da sehnte sich aber noch keiner ins ALG II zu fallen weils vielleicht das Hartz.info noch nicht gab. :grins:

TripleH

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juni 2024, 13:04:03ich habe die Gesetzbücher und Leitfaden zu ALGII

Siehste, bei mir stehen noch der Leitfaden der AG TuWas und die Sozialhilferichtlinien des Landes Thüringen zum BSHG aus Nostalgiegründen an der Arbeit rum.
 

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 21. Juni 2024, 17:01:36da sehnte sich aber noch keiner ins ALG II zu fallen
Möglich bei den meisten war bei mir anders, da recht hohe Arbeitslosenhilfe.
Deutlich über dem, was man damals als AN so in Netto raus hatte.