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Liegt eine Amtspflichtverletzung vor?

Begonnen von Leo, 15. Juni 2024, 12:24:20

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Leo

Moin moin...

Ich habe zu dem Thema mehrere Fragen und schildere hier vorweg erst einmal den Sachverhalt.

Ich bin aufgrund einer Erkrankung seit 2020 Arbeitsunfähig gewesen und nehme nun seit Mai 2024 an LTA-Maßnahmen der Rentenversicherung teil.

2023 habe ich mich von meiner Partnerin getrennt und lebe seit 06/2023 allein in einer neubezogenen Wohnug.
Die Kosten für Gas (Warmwasser und Heizung) werden von mir direkt an den Versorger gezahlt, da ich eine eigene Therme und Gasuhr im Keller habe.
Der Verbrauch und die Abschlagshöhe wurden geschätzt, da erstes Bezugsjahr der Wohnug.

Im Januar 2024 habe ich den bisherigen Verbrauch hochgerechnet und bin zu dem Schluss gekommen, das der bisherige Abschlag nicht ausreichend ist.

Ich habe darauf hin beim Jobcenter angerufen und mich beraten lassen, ob ich denn den Abschlag nicht erhöhen kann, weil abzusehen ist, das dieser nicht ausreichen wird.

Die Auskunft der Dame am Telefon lautete:
"Das könnte ich machen, wenn denn der Versorger mir ein Schreiben mit der Abschlagserhöhung schickt."
Und weiter:
"Spätestens zur Jahresabrechnug wird dann aber die Nachzahlung vom Jobcenter übernommen."
Da ich aber schon wusste dass ich ab Mai über die DRV in der LTA Maßnahme sein werde, mir dann Übergangsgeld zusteht und dieses dazu führen wird das mein Anspruch auf Bürgergeld entfällt, habe ich noch einmal direkt nachgefragt, wie es sich verhält, wenn ich die Abrechnung erhalte wenn ich bereits aus dem Bürgergeld raus bin.
Antwort:
"Alle Kosten die Ihnen innerhalb der Zeit des Leistungsbezugs entstanden sind, werden Ihnen auch nachträglich erstattet."

Beim Versorger nachgefragt und die Antwort lautete:
"Ich kann den Abschlag selbst erhöhen, doch ein Schreiben über die Erhöhung, ähnlich wie wie bei der Jahresendabrechnug wird mir vom Versorger wärend des laufenden Abrechnugsjahres nicht erstellt."

Also habe ich den Abschlag nicht erhöht und mich auf die Aussage der Mitarbeiterin am Telefon verlassen und auf die Erstattung vertraut.

Und nun ist es so, das ich jetz vor dem Problem stehe, das ich eine Nachzahlungsrechnug in höhe von 680€ vom Gasversorger erhalten habe. Rechnugsdatum vom 31.05.2024

Vom Jobcenter habe ich bereits einen Einstellungsbescheid ab dem 01.07.2024 erhalten.

Ich habe für Mai und Juni noch Bürgergeld erhalten, weil sich die DRV und das Jobcenter noch über gegenseitige Erstattungsansprüche einigen mussten. Doch eigentlich wäre ich da schon aus dem Bezug raus gewesen.
Nun steht mir für Mai ein Rest von 360€ Übergangsgeld zu und für Juni ein Rest von 370€.
Zuzüglich des Einkommens aus meinem Minijob wurde mir die gesammte Summe als Einkommen für Juni angerechnet 770€.
Die Gaskostenrechnung wurde im Juni berücksichtigt. Aufgrund des Einkommens wurde mir jedoch nur eine Summe von 139€ für die Gasrechnung erstattet.

Das Übergangsgeld der DRV habe ich allerings bisher auch nicht erhalten weil die DVR, anders als das Jobcenter, erst nachträglich zahlt. Wie beim normalen Gehalt z.B.

Nun meine Fragen dazu:

Ist es rechtens, das mir das Übergangsgeld von Mai und Juni gebündelt im Monat Juni angerechnet wird?
Oder müsste Rückwirkend der Bescheid für Mai mit berücksichtigung des Übergangsgeldes angepasst werden?

Und, wenn die Rechnug übers Gas vom 31.05. ist, fallen dann die Kosten nicht auch in den Monat Mai?

Der Sinn der beiden Fragen ist, rauszufinden ob es einen Berechnugsfehler gibt und Kosten sowie Einkommen in getrennten Monaten hätten abgerechnet werden müssten, so das die Erstattung höher ausgefallen wäre.

Angenommen es liegt kein Berechnugsfehler vor, ist sind die wichtigeren Fragen jedoch:

Liegt eine Amtspflichtverletzung nach §839 BGB vor, indem mich die Mitarbeiterin falsch beraten hat, durch die Aussage, dass selbst wenn ich keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld habe, mir die Kosten trotzdem erstattet werden, welche im Bezugszeitraum angefallen sind?

Und eine weitere Frage ergibt sich daraus:

Gilt die telefonische Beraterin vom Jobcenter überhaupt als Beamte? Denn der Gesetzestext zum § 839 BGB bezieht sich ja nur auf Beamte.


Allgemein ist das eine sehr verzwickte Situation, denn selbst wenn ich diesen Monat noch die Nachzahlung der DRV erhalten sollte, so geht diese Komplett für die Gasrechnug drauf.
Das nächste Übergangsgeld erhalte ich dann allerdings erst wieder Ende Juli... Das bedeutet, das kein Geld für die laufenden Kosten im Juli da sein wird... es ist zum heulen.

Ich wäre wirklich sehr froh darüber, wenn jemand zu meinen Fragen eine konkrete Aussage treffen könnte.

Viele Grüße

Leo

TripleH

Zitat von: Leo am 15. Juni 2024, 12:24:20Ist es rechtens, das mir das Übergangsgeld von Mai und Juni gebündelt im Monat Juni angerechnet wird?

Wieso angerechnet? Angerechnet kann nur etwas werden, wenn es zufließt. Du hast doch selbst geschrieben, dass die 2 Behörden das über eine Erstattung nach § 102 ff SGB X geregelt haben. Wenn das Übergangsgeld für Mai und Juni ans Jobcenter geht, gibt es nichts zu überrechnen, da die in den 2 Monaten gar kein Einkommen zugeflossen ist.

Zitat von: Leo am 15. Juni 2024, 12:24:20Und, wenn die Rechnug übers Gas vom 31.05. ist, fallen dann die Kosten nicht auch in den Monat Mai?

Unwahrscheinlich. Es geht um die Fälligkeit. Und die war garantiert nicht an dem Tag, an dem die Rechnung erstellt wurde.

Zitat von: Leo am 15. Juni 2024, 12:24:20Liegt eine Amtspflichtverletzung nach §839 BGB vor, indem mich die Mitarbeiterin falsch beraten hat, durch die Aussage, dass selbst wenn ich keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld habe, mir die Kosten trotzdem erstattet werden, welche im Bezugszeitraum angefallen sind?

Nein. Zum einen kannst du das Telefonat bzw. dessen Inhalt eh nicht beweisen und zum anderen ist eine Zusicherung gem § 34 SGB X an die Schriftform gebunden. Im Übrigen wird doch die Nachzahlung als Bedarf berücksichtigt im Juni, rechtlich völlig korrekt. Falsch war dagegen eher die Aussage,, dass du so mal mir nix, dir nix deine Abschläge hochsetzen kannst, damit der Staat zahlt. Berücksichtigt werden als Kosten der Unterkunft und Heizung nur die Kosten, für die du einer echten Forderung ausgesetzt bist. Und das ist das, was der Vermieter oder der Versorger tatsächlich will, nicht das, was du freiwillig zahlen möchtest.


Leo

#2
Danke erstmal für deine Antwort.

Zitat von: TripleH am 15. Juni 2024, 14:02:23Wieso angerechnet? Angerechnet kann nur etwas werden, wenn es zufließt. Du hast doch selbst geschrieben, dass die 2 Behörden das über eine Erstattung nach § 102 ff SGB X geregelt haben. Wenn das Übergangsgeld für Mai und Juni ans Jobcenter geht, gibt es nichts zu überrechnen, da die in den 2 Monaten gar kein Einkommen zugeflossen ist.

Das hatte ich ja geschrieben... Abzüglich des Bürgergelds sind 360€ vom Mai und 370€ vom Juni, im Juni angerechnet worden.
Weil das Übergangsgeld ja höher ist als das Bürgergeld und ich seit Mai halt anspruch auf das Übergangsgeld habe. Es wurde aber bisher nicht gezahlt, weil die Ämter unter sich so lange gebraucht haben um auszuklamüsern wer was bekommt.
Das Übergangsgeld geht also nicht vollständig ans Jobcenter. Ich bekomme schon noch was für die 2 Monate von der DRV. eben die erwähnten 360€ vom Mai und 370€ vom Juni... Nur wann ist die Frage...

Zitat von: TripleH am 15. Juni 2024, 14:02:23Unwahrscheinlich. Es geht um die Fälligkeit. Und die war garantiert nicht an dem Tag, an dem die Rechnung erstellt wurde.

Ah ok... gut zu wissen. Danke

Zitat von: TripleH am 15. Juni 2024, 14:02:23Nein. Zum einen kannst du das Telefonat bzw. dessen Inhalt eh nicht beweisen und zum anderen ist eine Zusicherung gem § 34 SGB X an die Schriftform gebunden. Im Übrigen wird doch die Nachzahlung als Bedarf berücksichtigt im Juni, rechtlich völlig korrekt. Falsch war dagegen eher die Aussage,, dass du so mal mir nix, dir nix deine Abschläge hochsetzen kannst, damit der Staat zahlt. Berücksichtigt werden als Kosten der Unterkunft und Heizung nur die Kosten, für die du einer echten Forderung ausgesetzt bist. Und das ist das, was der Vermieter oder der Versorger tatsächlich will, nicht das, was du freiwillig zahlen möchtest.

Naja... es ist ja nicht wirklich ein Betrag den man "freiwillig" zahlen will... Es ist ja durchaus ein berechtigter Gedanke, den Abschalg anzupassen um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden. Das entspricht ja einer berechtigten Forderung, wenn der Abschlag anfangs zu niedrig angesetzt wurde. Das kann man drehen wie man will, da beißt sich die Katze in den Schwanz. Ob nun hinterher eine hohe Nachzahlung oder vorweg ein angemessener Abschlag gezahlt wurde, rein Kostentechnisch bleibt sich das ja gleich.

Hm... Also die Telefonate sind ja Nachweisbar. Zum einen beim Versorger die Anfrage ist im Kundenkonto dokumentiert und auch der Anruf und die Nachfrage beim Jobcenter ist dokumentiert.

Ja, die Nachzahlung wurde berücksichtigt. Das war aber gar nicht die Frage.
Mir ist ein finanzieller jetzt ein Schaden entstanden, indem mir vom Jobcenter ein Weg aufgezeigt wurde den Abschlag zu erhöhen, der unmöglich zu erreichen ist und durch die Aussage, dass wenn eine Nachforderung kommt, diese auch dann vom Jobcenter beglichen wird, wenn ich gar kein Anspruch mehr auf Bürgergeld habe. Was ja nachweislich flasch ist.

Von der Sache her hätte ich nämlich eigentlich über den gesamten Zeitraum Anspruch auf mehr Kosten fürs Gas gehabt, weil der Verbrauch eben höher war (und noch innerhalb der Angemessenheit lag) als der Abschlag. Wäre das Angepasst worden, stünde ich jetz überhaut nicht vor diesem Problem.

TripleH

Zitat von: Leo am 15. Juni 2024, 15:01:26Ich bekomme schon noch was für die 2 Monate von der DRV. eben die erwähnten 360€ vom Mai und 370€ vom Juni..
Zitat von: Leo am 15. Juni 2024, 15:01:26Ich bekomme schon noch was für die 2 Monate von der DRV. eben die erwähnten 360€ vom Mai und 370€ vom Juni..

Schon klar, dass das JC nicht mehr erstattet bekommen kann, als es an Bürgergeld gezahlt hat. Aber es ging um deine Forderung, wegen des Übergangsgeldes die Bescheide für Mai und Juni abzuändern. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Ich glaube auch nicht, dass für Juni eine Nachzahlung des Übergangsgeldes an dich geht, wenn im Juni das Bürgergeld wegen der Heizkosten-Nachzahlung höher war als das Übergangsgeld.

Zitat von: Leo am 15. Juni 2024, 15:01:26Naja... es ist ja nicht wirklich ein Betrag den man "freiwillig" zahlen will...

Aber natürlich. Wenn der Versorger 70 Euro will, du aber 100 Euro zahlst, dann sind 30 Euro freiwillig.

Zitat von: Leo am 15. Juni 2024, 15:01:26Also die Telefonate sind ja Nachweisbar.

Aber doch nicht der Inhalt des Gesprächs. Dessen ungeachtet, dass die Aussage, dass die Nachzahlung als Bedarf berücksichtigt wird, nicht falsch ist. Und selbst wenn: das hat keine Relevanz. Dir ist kein Schaden entstanden, sondern die Nachzahlung wurde nach Recht und Gesetz im Juni berücksichtigt.

Zitat von: Leo am 15. Juni 2024, 15:01:26Von der Sache her hätte ich nämlich eigentlich über den gesamten Zeitraum Anspruch auf mehr Kosten fürs Gas gehabt,

Nein, hättest du nicht. Habe ich bereits erklärt.
 


Leeres Portemonnaie

Hast Du mit einem SB vom Jobcenter gesprochen oder mit einem Mitarbeiter der Hotline?
Letztere haben leider nicht unbedingt das nötige Fachwissen. Wie an fast allen anderen Hotlines ...
Nun ist es ohnehin zu spät dafür.

Zitat:
Ist es rechtens, das mir das Übergangsgeld von Mai und Juni gebündelt im Monat Juni angerechnet wird?



Da Du bei pünktlicher Zahlung des Übergangsgeldes im Mai gar kein Bürgergeld mehr bekommen hättest, wenn ich das richtig verstehe, befürchte ich, es ist richtig.
Dann hättest Du theoretisch ebenso im Juni kein Bürgergeld mehr bekommen, und hättest erst nochmal einen Antrag stellen müssen für den Monat der Abschlagszahlung bzw deren Berechnung, wenn der Bedarf nicht gedeckt war durch die Nachzahlung. (Jetzt verstehe ich  die Antwort in dem anderen Thread.)

Viel "hätte" dabei, aber Du kannst nachrechnen, wie es im Juni rein mit Übergangsgeld und Abschlag und den 139€ ausgesehen hätte.

@TripleH
Vom Grund her kann man den TE schon verstehen. Hätte das Versorgungsunternehmen gleich selbst erhöht, hätte der TE das Geld monatlich mehr bekommen.
Umgekehrt (Senkung) wird es schließlich auch abgezogen.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: Leo am 15. Juni 2024, 12:24:20Die Kosten für Gas (Warmwasser und Heizung) werden von mir direkt an den Versorger gezahlt, da ich eine eigene Therme und Gasuhr im Keller habe.
Der Verbrauch und die Abschlagshöhe wurden geschätzt, da erstes Bezugsjahr der Wohnug.

Im Januar 2024 habe ich den bisherigen Verbrauch hochgerechnet und bin zu dem Schluss gekommen, das der bisherige Abschlag nicht ausreichend ist.

Genau zu dem Zeitpunkt hätte man den Energieversorger kontaktieren sollen und um eine Zwischenablesung sowie Zwischenabrechnung bitten können. Der Energieversorger hätte dann die Abschläge angepasst. Bei uns geht das sogar ganz easy online.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Sheherazade am 15. Juni 2024, 17:01:58...
Zwischenablesung sowie Zwischenabrechnung bitten können. Der Energieversorger hätte dann die Abschläge angepasst. Bei uns geht das sogar ganz easy online.


Geht aber nicht überall, und eigentlich kostet so eine Zwischenablesung auch wieder ...
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Da der Verbrauch aufgrund Erstbezug geschätzt wurde, steht dem Kunden eine Anpassung der Abschlagszahlungen zu. Ich habe noch nie in meinem Leben für Zwischen- oder Jahresablesungen was bezahlen müssen. Und gerade in den letzten Jahren habe ich öfter Zwischenablesungen gefordert bzw. online selbst eingegeben, z. B. wegen diverser Preiserhöhungen und auch bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leo

#8
Zitat von: Sheherazade am 15. Juni 2024, 17:01:58Genau zu dem Zeitpunkt hätte man den Energieversorger kontaktieren sollen und um eine Zwischenablesung sowie Zwischenabrechnung bitten können. Der Energieversorger hätte dann die Abschläge angepasst. Bei uns geht das sogar ganz easy online.

Und genau das habe ich ja getan. Ich habe online monatlich meinen Verbrauch eingetragen (Kostenlos und ohne probleme).
Dann hab ich den Versorger kontaktiert und ihn um eine Nachberechnug und Anpassung auf Grund des zu niedrigen Abschlags gebeten.

Die Antwort war halt leider, das ich das selbst machen kann (was dem "freiwillig zahlen wollen" von TripleH entsprechen würde), aber von deren Seite wärend des Abrechnungsjahres keine Anpassung erfolgt, sondern das erst bei der Endabrechnug erfolgt.

Und nun steh ich halt da mit dem Schlamassel und keiner will Schuld sein... :sad:


Zitat von: TripleH am 15. Juni 2024, 16:48:27Ich glaube auch nicht, dass für Juni eine Nachzahlung des Übergangsgeldes an dich geht, wenn im Juni das Bürgergeld wegen der Heizkosten-Nachzahlung höher war als das Übergangsgeld.

Also eins geht ja nur, entweder man belässt mir den Rest des Übergangsgeldes und sagt du kannst die Rechnug davon selbst tragen oder man zieht das restliche Übergangsgeld ein und erstattet mir die Gas-Nachzahlung.
Anders kanns ja nicht funktionieren... Von 1006€ Bürgergeld + 44€ Minijob +139€ Bürgergeldnachzahlung, kann man die Rechnug ja sonst auch garnicht tragen. Der Grundbedarf an Miete und Nebenkosten liegt (ohne die Gas-Nachzahlung) gesamt bei 510€. Also würde bei Abzug der Gasrechnug -1€ für den Regelbedraf übrig bleiben. Daher muss ja zwangsläufig die Auszahlung des restlichen Übergangsgeldes an mich erfolgen. Sonst würde ich ja verhungern.

Zitat von: TripleH am 15. Juni 2024, 16:48:27Aber natürlich. Wenn der Versorger 70 Euro will, du aber 100 Euro zahlst, dann sind 30 Euro freiwillig.

Nein, hättest du nicht. Habe ich bereits erklärt.

Den Punkt verstehst du völlig falsch... Sheherazade und Leeres Portemonnaie haben das schon ganz richtig erfasst. Ich bin nicht in der Lage dir das noch verständlicher zu erklären, deshalb lasse ich das an der Stelle jetzt auch bleiben.

TripleH

Zitat von: Leo am 16. Juni 2024, 10:03:47Also eins geht ja nur, entweder man belässt mir den Rest des Übergangsgeldes und sagt du kannst die Rechnug davon selbst tragen

Bürgergeld für Juni muss doch so ausgesehen haben: 563 Euro Regelsatz + Miete +Heizkosten + Heizkostennachzahlung. Also 563 + 510 + 689 = 1753 Euro Bedarf abzüglich Einkommen aus Minijob. Wenn jetzt dein Übergangsgeld z. B. 1500 Euro sind, dann stehen die dem Jobcenter voll zu, wenn es im Juni mehr als 1500 Euro Bürgergeld gezahlt hat.

Zitat von: Leo am 16. Juni 2024, 10:03:47Den Punkt verstehst du völlig falsch...

Nein, verstehe ich nicht und dererlei Fälle der freiwilligen Erhöhung hatte ich bereits vor Gericht. Wenn der Versorger aufgrund Zwischenablesung mehr fordert, ist das was ganz anderes. Das war nunmal bei dir nicht der Fall.


 

Ottokar

Was das JC am Telefon sagt, hat keinerlei rechtliche Relevanz.
Unabhängig davon war die Nachzahlung offenbar im Juni fällig und damit während des Bezuges von Bürgergeld. D.h. das JC muss die Nachzahlung der Heizkosten im Juni zusätzlich als KdUH anerkennen.

Du schreibst, dass die Bewilligung von Bürgergeld zum 01.07.2024 aufgehoben wurde, weil ab 01.07.2024 Übergangsgeld an dich gezahlt wird. Da das Übergangsgeld bereits ab 01.05.2024 bewilligt wurde, hat das JC bei der DRV einen Erstattungsanspruch für die Monate Mai und Juni gestellt.
Gleichzeitig schreibst du, dass Übergangsgeld vom JC als Einkommen angerechnet wurde, obwohl es gar nicht zugeflossen ist. Wenn das so ist, wäre das absolut rechtswidrig, da die Berücksichtigung von fiktivem Einkommen unzulässig ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Leo

#11
Zitat von: Ottokar am 16. Juni 2024, 12:15:26Was das JC am Telefon sagt, hat keinerlei rechtliche Relevanz.

Wozu gibt es die dann überhaupt? Scheint ja dann auch eine widrige Praxis zu sein.
Ich hatte darum gebeten mit jemandem aus der Leistungsabteilung zu sprechen.
Was dann allerdings nicht passierte mit der Frage "Vielleicht kann ich Ihnen schon helfen?
Sachverhalt erklärt und damit  die oben geschriebene Antwort bekommen.
Ich frag mich dann also, wofür ist dann die Auskunft überhaupt gut, wenn man schon Fragt und die Antwort keinerlei rechtliche relevanz hat? Ist das Methode, um keine Verbindliche Antwort geben zu müssen?
Letzendlich ruft man ja an um genau zu wissen was passiert und wie es weiter geht... Das ganze ist sinnlos wenn man dir theoretisch einen vom Pferd erzählen kann ohne irgendwelche Konsequenzen... die Konsequenz davon trägt man dann schön selbst. Super Sache das...  :scratch:

Zitat von: Ottokar am 16. Juni 2024, 12:15:26Unabhängig davon war die Nachzahlung offenbar im Juni fällig und damit während des Bezuges von Bürgergeld. D.h. das JC muss die Nachzahlung der Heizkosten im Juni zusätzlich als KdUH anerkennen.

Das haben sie ja auch anerkannt. Nur leider für mich in diesem Fall zum Nachteil, wegen der telefonischen Falschberatung.
1. Weil man mir einen Weg aufgezeigt hat, den Anschlag zu erhöhen der nicht möglich war. Weil mein Versorger das eben wie beschrieben nicht macht.
Aber durchaus rechtens gewesen wäre, da der Anfangs geschätzte Abschlag nicht ausreichend war.
Und 2. man mir soggeriert hat, das ich die Kosten die wärend des Leistungsbezugs entstanden sind in vollem Umfang erstattet bekomme, ungeachtet meiner finanziellen Siutuation zum Zeitpunkt der Nachforderung. Was halt einfach nicht der Wahrheit/Gesetzeslage entspricht.

Zitat von: Ottokar am 16. Juni 2024, 12:15:26Du schreibst, dass die Bewilligung von Bürgergeld zum 01.07.2024 aufgehoben wurde, weil ab 01.07.2024 Übergangsgeld an dich gezahlt wird. Da das Übergangsgeld bereits ab 01.05.2024 bewilligt wurde, hat das JC bei der DRV einen Erstattungsanspruch für die Monate Mai und Juni gestellt.
Gleichzeitig schreibst du, dass Übergangsgeld vom JC als Einkommen angerechnet wurde, obwohl es gar nicht zugeflossen ist. Wenn das so ist, wäre das absolut rechtswidrig, da die Berücksichtigung von fiktivem Einkommen unzulässig ist.

Das ist so korrekt!

Also nochmal...

Ich habe seit 01.05. Anspruch auf Übergangsgeld.
Das Jobcenter hat wie geschrieben Erstattungsanspruch gestellt.
Solange der nicht geklärt ist, zahlt die DRV auch nicht aus. Daher hat das Jobcenter erstmal weiter gezahlt.
Für Mai wurde berechnet Übergangsgeld - gezahltes Bürgergeld = 360€

Da sich die Klärung unter den Ämtern aber bis in den Juni gezogen hat, hat das Jobcenter für Juni auch noch gezahlt. Und dementsprechend auch für Juni einen Erstattungsanspruch gestellt.
Für Juni wurde berechnet Übergangsgeld - gezahltes Bürgergeld = 370€

Die beiden Summen aus Mai und Juni wurden zusammengrechnet und mir als Einkommen für Juni angerechet.
Weil man beim Jobcenter davon aus geht, das ich den Überschuss an Übergangsgeld aus Mai und Juni noch diesen Monat ausgezahlt bekomme.
Bisher hat die DRV aber noch überhaupt nichts gezahlt.

Für Juli geht das Jobcenter (zu recht) davon aus, dass das Übergangsgeld meinen Bedarf übersteigt (errechnet aus dem Bescheid der DRV was mir am Tag an Übergangsgeld seit Mai zusteht) und hat zum Juli eben eingestellt. Das ist auch völlig legitim so.

Das ist der Stand der Dinge was das Übergangsgeld angeht.

Erst danach wurde die Gasnachzahlung berücksichtigt. Ich habe dann nochmal 139€ für die Nachzahlung erhalten, weil mir eben das restliche ÜG Mai und Juni + Minijob als Einkommen im Juni angerechnet wurde. Somit nicht wie telefonisch zugesagt die volle Summe der Nachzahlung, sondern nur die 139€ die über dem errechneten Bedarf lag.
Das mag auch alles so korrekt sein! Trotzdem ist mir wie beschrieben durch die telefonische Falschberatung jetzt ein finanzieller Schaden entstanden. Denn hätte ich mich nicht darauf verlassen, das mir die gesamte Summe erstattet wird wie zugesagt, hätte ich noch eindringlicher beim Versorger auf eine Anpassung der Abschläge (welche rechtens gewesen wäre) bestehen können und es wäre nicht zu dieser großen Nachzahlung gekommen. Die ich jetzt von dem (vielleicht irgendwann mal) noch zu zahlenden rest Übergangsgeld von Mai und Juni zahlen muss.

Zitat von: TripleH am 16. Juni 2024, 11:30:38Bürgergeld für Juni muss doch so ausgesehen haben: 563 Euro Regelsatz + Miete +Heizkosten + Heizkostennachzahlung. Also 563 + 510 + 689 = 1753 Euro Bedarf abzüglich Einkommen aus Minijob. Wenn jetzt dein Übergangsgeld z. B. 1500 Euro sind, dann stehen die dem Jobcenter voll zu, wenn es im Juni mehr als 1500 Euro Bürgergeld gezahlt hat.

Nein.




Aber um das ganze hier einfach mal abzukürzen... Ich wollte nur herausfinden ob ich durch die Falschaussage irgendeine Chane habe eine Art Schadensersatz durch die falsche Behauptung am Telefon zu erhalten. Habe ich wohl nicht und bin jetzt dank gutem Glaubens wieder der angeschissene.
Vielen dank für die Antworten.


Thread kann geschlossen werden...

Sheherazade

Telefonisch bekommt man nur rechtlich unverbindliche Auskünfte, eigentlich immer und überall. Nicht ohne Grund gibt es den Spruch "Wer telefoniert, verliert".
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Im SGB II gilt das sog. Zufluss- und Bedarfsdeckungsprinzip, danach muss Einkommen in dem Monat berücksichtigt werden, in dem es tatsächlich zugeflossen ist und es darf nur Einkommen berücksichtigt werden, welches tatsächlich zur Bedarfsdeckung verfügbar ist.
Da im Mai definitiv kein Übergangsgeld zugeflossen ist, darf es auch nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
Wenn im Juni kein Übergangsgeld zufließt, darf es dort auch nicht berücksichtigt werden.
Unter dem Strich entsteht dir dabei allerdings kein Nachteil, da das Übergangsgeld (lt. deiner Aussage) höher ist als das Bürgergeld und das JC nur Erstattung für das tatsächlich gezahlte Bürgergeld verlangen kann.
Wenn das JC also (wegen der unzulässigen Berücksichtigung von Übergangsgeld als fiktivem Einkommen) weniger Leistung gezahlt hat, als dir zustand, kann das JC auch nur diese geringere tatsächlich gezahlte Leistung vom Übergangsgeld erstattet bekommen. Die an dich zu erbringende Nachzahlung des Übergangsgeldes fält dann entsprechend um diesen Betrag höher aus.

Wenn das Übergangsgeld (lt. deiner Aussage) höher ist als das Bürgergeld, ergibt das:
ZitatFür Mai wurde berechnet Übergangsgeld - gezahltes Bürgergeld = 360€
Für Juni wurde berechnet Übergangsgeld - gezahltes Bürgergeld = 370€
aber keinen Sinn. Danach wäre das Übergangsgeld deutlich geringer als das Bürgergeld, da dir trotz Anrechnung des Übergangsgeldes noch Bürgergeld zusteht.

Was die Heizkosten betrifft, sind die Aussagen des JC ja nicht falsch gewesen.
Das JC hat ja erklärt, dass eine höhere Vorauszahlung vom JC nur anerkannt wird, wenn der Versorger sie nachweislich erhöht hat.
Und es hat erklärt, das die tatsächlichen HK im Zuge der Nachforderung übernommen und nachgezahlt werden. Und diese Nachforderung fällt ja noch in den Leistungsbezug. Also stimmt doch alles.

Selbst wenn du von dir aus eine höhere Vorauszahlung geleistet hättest, wäre das unschädlich, da das JC die lt. Abrechnung entstandenen Gesamtkosten der von ihm für die Heizkosten tatsächlich gezahlten Leistung gegenüberstellen muss. Die Höhe der von dir an den Versorger geleisteten Vorauszahlung spielt dabei keine Rolle, ebensowenig die Höhe der danach vom Versorger geforderten Nachzahlung.

Einzig die Aussage "Alle Kosten die Ihnen innerhalb der Zeit des Leistungsbezugs entstanden sind, werden Ihnen auch nachträglich erstattet." ist natürlich fasch, denn wenn man nicht mehr im Leistungsbezug ist, hat man auch kenen Anspruch im Falle einer Nachforderung.
Das ist hier aber nicht relevant, da die Nachforderung ja noch im laufenden Leistungsbezug entstanden ist.

Ohne die genauen Zahlen zu kennen, kann man hier allerdings nichts dazu sagen, ob die Berechnungen des JC stimmen.
Nur wenn diese nicht stimmen, wäre ein Widerspruch erforderlich.
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