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1 oder 2 Übergangsmieten?

Begonnen von Peter_Lustig, 20. Juni 2024, 16:17:16

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Peter_Lustig

Danke euch  :clever:

Zitat von: Sheherazade am 07. Juli 2024, 17:57:44Ich dachte, die jetzige Wohnung ist zu teuer und zu groß? Die neue scheint ja noch teurer zu sein. Oder wie ist die Bruttokaltmiete (ohne Heizung) bei der neuen Wohnung?
Bruttokalt: alt=600 - neu=380

ZitatIndem du erst am 31.10. umziehst und dich zum 1.11. ummeldest. Wie du die 2 Monate der neuen Wohnung bezahlst, ist dein Problem.
Das würde bedeuten, ich gehe mit der Ummeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt am 31.10. zum JC und melde mich um?

Oder anders formuliert: Das JC muss die KDU der Meldeadresse übernehmen?

Sheherazade

Zitat von: Peter_Lustig am 07. Juli 2024, 19:34:15Das würde bedeuten, ich gehe mit der Ummeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt am 31.10. zum JC und melde mich um?

Oder anders formuliert: Das JC muss die KDU der Meldeadresse übernehmen?

Du meldest dem Jobcenter rechtzeitig (am besten 4 Wochen vorher) deinen Umzug am 31.10. bzw. 01.11. per Veränderungsmitteilung und einer Mietbescheinigung bzw. alternativ einer Kopie des Mietvertrages. Nach dem Umzug meldest du dich beim Einwohnermeldeamt um.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: Peter_Lustig am 07. Juli 2024, 19:34:15Das JC muss die KDU der Meldeadresse übernehmen?
Nein, die des gewöhnlichen Aufenthalts (mit den genannten Einschränkungen natürlichen). Nicht die Ummeldung muss am Ultimo sein, sondern der Umzug.

Kopfbahnhof

Zitat von: Peter_Lustig am 07. Juli 2024, 19:34:15ich gehe mit der Ummeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt am 31.10. zum JC und melde mich um?
Du meldest Dich erst mit der neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt um, nach dem Umzug.

Zitat von: Peter_Lustig am 07. Juli 2024, 17:30:10wie bekomme ich das JC dazu, dass die alte Wohnung bis zum 31.10. bezahlen und dann ab 1.11. die neue.
Indem du dich beim Einwohnermeldeamt zum 01.11.2024 an diese Adresse ummeldest.
Diese Bescheinigung dann beim JC einreichen.

Umzugsmeldung, so wie Antwort 16.


Zitat von: Peter_Lustig am 07. Juli 2024, 19:34:15Bruttokalt: alt=600 - neu=380
Das scheint ja eine deutliche Ersparnis zu sein.

Damit würde ich trotzdem einen Antrag auf Übernahme doppelte Miete stellen.

jens123

Zitat von: Peter_Lustig am 07. Juli 2024, 19:34:15Das würde bedeuten, ich gehe mit der Ummeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt am 31.10. zum JC und melde mich um? Oder anders formuliert: Das JC muss die KDU der Meldeadresse übernehmen?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Wie oben bereits geschrieben: Stelle so früh wie möglich ("neue Wohnung ist sicher") einen neuen Antrag bzw. übersende eine Veränderungsmitteilung an das (neue) JC, inkl. Nachweis für zukünftige Miethöhe.

Bei der behördlichen Ummeldung ist der tatsächliche Tag des Einzugs anzugeben, der vom Mietbeginn und Leistungsbeginn abweichen kann, da Letztere regelmäßig auf den 1. des Monats fallen, man als Mieter u. U. das Glück hat, dass man schon ein paar Tage vorher die Schlüssel übergeben bekommt. Die Meldebescheinigung ist für das JC uninteressant, zumindest musste ich nie eine vorlegen. Die Fakten ergeben sich ja aus dem Mietvertrag selbst.

Kopfbahnhof

Zitat von: jens123 am 08. Juli 2024, 19:58:43Die Fakten ergeben sich ja aus dem Mietvertrag selbst.
Nicht unbedingt z.b. wenn man vorher noch selbst Renovieren muss.

Das Einzugsdatum wird dann in der Wohnungsgeberbestätigung eingetragen.