Vorwurf: Du Hast Dich NICHT Beworben! Wie gehts weiter?

Begonnen von Super Boy, 07. Juli 2024, 12:07:59

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Super Boy

Moin!

Als erstes: Es ist nichts passiert! Mir geht es nur um den Ablauf. Vom Vorwurf über den Widerspruch bis hin zur Klage. Also ich stelle mir das so vor:

1.Vorwurf: Sie haben sich bei der Mayer AG nicht beworben.

2. Stellungnahme: Die Bewerbung wurde am 1.7. 2024 per Email an (Emailadresse) geschickt. Anbei Screenshot von Postfach (Gesendet).
 
3. Antort JC: Es gild als gesichert, daß sich nicht nicht beworben haben. Der Screenshot von Postfach ist kein Beweiß! Die Sanktion triff in Kraft.
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Was sollte ich als nächstes machen? Zum Anwalt?

Sheherazade

Das Nr. 3 so passiert obwohl der Nachweis der Bewerbung erbracht wurde, ist mehr als unwahrscheinlich. Es bleibt dahin gestellt ob ein Screenshot des Postausgangsfachs ausreichend ist als Nachweis.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Super Boy

Spätestens wenn man vor Gericht landet und man dem Richter sein Passwort für das Postfach gibt, kann er sehen: Aha, er hat sich tatsächlich beworben.  :smile:

Sheherazade

Trollst du hier gerade rum oder was sollen diese d*** Antworten? Der einfachste und beste Nachweis ist der Ausdruck der Bewerbungsemail, da stehen alle erforderlichen Angaben drin über Sendedatum und -uhrzeit sowie über die Anhänge.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hamburger 171189

 :grins:
Hast Du von der mayer AG eine Eingangsemail bekommen ?
Kann man auch gut ausdrucken....

Oder frage mal bei der Mayer Ag, wann deine Bewerbung eingegangen ist.

Ich habe tausende solcher Eingangsemails ...

Sollte deinen Rechtsanwalt/SoVD begeistern... :teuflisch:


Gruss aus Barmbek

Super Boy

@ Sheherazade:Nein ich trolle hier nicht rum! Alles war genauso gemeint. Bitte etwas netter!

@ Hamburger 171189: Nein, in diesem Senario gab es das nicht.

Fettnäpfchen

 :schock:  isser wieder weg. Ich lass trotzdem so stehen.   :weisnich:

Super Boy

Zitat von: Super Boy am 07. Juli 2024, 12:07:59Was sollte ich als nächstes machen? Zum Anwalt?
Nach Nummer drei kommt eine Anhörung auf die man antwortet (oder auch nicht ist ja keine Pflicht) falls es die nicht schon war.
Dann macht man einen Widerspruch und bei Ablehnung
geht man vor das SG.

Ob man einen RA einschaltet bleibt einem selber überlassen.

Zitat von: Super Boy am 07. Juli 2024, 12:07:59Es ist nichts passiert! Mir geht es nur um den Ablauf. Vom Vorwurf über den Widerspruch bis hin zur Klage. Also ich stelle mir das so vor:
also fiktiv.
Dann bekommst du vor dem SG entweder Recht oder nicht.
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" falls du den Spruch nicht kennen solltest.

MfG FN
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Hary

Das Problem ist, dass eine Mail im Gesendet Ordner kein Beweis dafür ist, dass diese auch dem Empfänger zugestellt wurde. Eine Eingangsbestätigung bzw. eine Lesebestätigung ist da besser als Nachweis geeignet. Ich hatte einmal selbst den Fall, da ich aber ein Professionelles Postfach besitze, inkl. Langzeitarchivierung werden auch die Serverprotokolle rechtssicher gespeichert. Da hätte ich im Zweifel die Kommunikation mit dem Empfangsserver nachweisen können. Aber dazu kam es dann nicht.

Sofern der Vermittler dich nicht auf den Kicker hat und bisher keine Probleme aufgetreten sind, dann wird deine gesendete Nachricht als Kopie wohl reichen. Gründe warum der AG behauptet die Bewerbung nicht bekommen zu haben gibt es viele. Vielleicht ist sie irgendwo verschwunden, bei einer falschen Person gelandet, versehentlich gelöscht, ignoriert und so weiter.

Etwas auffällig ist es, dass sich hier eine Firma die Mühe macht dem JC mitzuteilen, dass sich jemand nicht beworben hat. In der Regel landen diese Bitten um Rückmeldung einfach im Müll, da sich keiner die Mühe machen will dutzende solcher Meldungen auszufüllen und wenn doch, dann kann da auch mal auf einem Zettel eine falsche Rückmeldung zustande kommen. Bei einer juristischen Aufarbeitung würde das alles betrachtet werden müssen. Mühsam für alle, daher würde ein Gericht wohl nach Aktenlage entscheiden. JC behauptet du hast dich nicht beworben, du schickst eine gesendete E-Mail und somit würde dies vermutlich als Anscheinsbeweis deine Bewerbung bestätigen.