Definition von HG wird ignoriert

Begonnen von talokatel823, 18. Juni 2024, 13:12:21

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talokatel823

Hallo zusammen,
diesmal brauche ich eure Hilfe in einer Angelegenheit, die eine andere Person betrifft, die sich ratsuchend an mich gewandt hat. Leider weiß ich auch nicht immer, wie man etwas gut formulieren kann und wende mich deshalb an euch.

Zur betreffenden Person:
- Person A wohnt seit 7 Jahren mit Person B (beide weiblich, keine Beziehung) in einer reinen Wohngemeinschaft.
- Beide waren voll berufstätig, Person A verlor dann krankheitsbedingt ihren Job.
- Person A bekam ALG I und musste nun einen Erstantrag auf Bürgergeld stellen.

Sie hat nun das gleiche Problem, wie viele von uns auch: Ständige doppelte Datenerhebungen, Hinauszögern der Entscheidung und Willkür des JC.
Konkret verlangt wird wiederholt die Anlage HG ausgefüllt von der Mitbewohnerin und eine Antragsbegründung.

Eine Antragsbegründung hat sie bereits geschrieben, diese wird nun zum zweiten Mal verlangt.

Die Anlage HG hat sie durchgestrichen und mit dem Vermerk "trifft nicht zu" zurückgeschickt. In ihrem separaten Schreiben hat sie zudem auf die Ausfüllhinweise zur Haushaltsgemeinschaft und Anwendung der Anlage HG verwiesen, und immer wieder erklärt, dass keine Partnerschaft, kein gemeinsamer Haushalt und keine Wirtschaftsgemeinschaft besteht, sondern eine reine Wohngemeinschaft.

Nun kam folgendes zurück (Anhang).

Sie möchte wissen, wie sie darauf antworten kann.

MfG
talokatel

Sheherazade

Auch, wenn hier gleich wieder der kollektive Aufschrei alter SGB2-Hasen kommt: Es gibt nur 2 Modelle des gemeinsamen Wohnens im Bürgergeld: Entweder man ist eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft. Unter die Haushaltsgemeinschaft fallen nunmal auch Wohngemeinschaften. Entsprechend ist das Formular auch auszufüllen.

OK, ich muss mich korrigieren, habe eben die Ausfüllhinweise gefunden.

"Ist eine Wohngemeinschaft auch eine Haushaltsgemeinschaft?
Die reine Wohngemeinschaft ist weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Haushaltsgemeinschaft. Das heißt, im Antrag auf Bürgergeld müssen Sie keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse etwaiger Mitbewohnerinnen und Mitbewohner machen. Es reicht in diesen Fällen aus, wenn Sie in der Anlage KDU unter Punkt 2 die vermietete Wohnfläche der anderen Person/en in der Wohngemeinschaft nennen und die Untermietzahlung in der Anlage EK unter Punkt 3 als Einkommen angeben.
In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt."

Ist sie so vorgegangen, was das Ausfüllen der Anlagen KdU und EK betrifft?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

talokatel823

Zitat von: Sheherazade am 18. Juni 2024, 13:29:07Ist sie so vorgegangen, was das Ausfüllen der Anlagen KdU und EK betrifft?
Hat sie alles entsprechend und auch richtig gemacht, ja.

Leeres Portemonnaie

Die Anlage HG ist soweit auszufüllen, wie es möglich ist in der Konstellation.
Also bei Fragen zu verwandt / verschwägert usw leer lassen oder "nein", ich persönlich mache meist einen Strich in's Feld.
Dann bei Pkt 4 "zahlt jemand ..." : Nein.
Weiter bei 5.
Wo keine Angaben zu machen sind, sind keine zu machen.
Unterschrift, fertig.
Die wollen das Formular, insoweit stimmt es schon, was @Sheherazade schreibt, das "Formulargesetz" kennt nur bestimmte Sachen an.
Also ausfüllen, was ZUTRIFFT. Auch ein "nein" ist zutreffend.
Damit haben die ihr Formular, was nun mal dazu gehört.

Ist doch bei Anlage "VM" ähnlich. Wo kein Vermögen ist, muss es dennoch unterschrieben werden. Bürokratie halt. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

talokatel823

@Leeres Portemonnaie

Ich halte mich nur an das, was ich hier im Forum zu WGs gelernt habe. Nämlich dass man mit dem Ausfüllen der Anlage HG automatisch bestätigt, dass ein/e Mitbewohner/in zur Haushaltsgemeinschaft hört (siehe Punkt 2 des Formulars). Gleiches gilt ja auch für das Thema Anlage VE.
Die Anlage HG ist unmissverständlich nur "bei vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft" bzw. für Verwandte/Verschwägerte gedacht, was die Ausfüllhinweise zusätzlich bestätigen. Diese wird hier m.M.n. völlig zweckentfremdet.

Sheherazade

Zitat von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 14:04:15Die Anlage HG ist unmissverständlich nur "bei vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft" bzw. für Verwandte/Verschwägerte gedacht, was die Ausfüllhinweise zusätzlich bestätigen. Diese wird hier m.M.n. völlig zweckentfremdet.

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Durchstreichen ist aber auch keine Option. Einfach so machen wie schon geraten:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 18. Juni 2024, 13:43:48Also bei Fragen zu verwandt / verschwägert usw leer lassen oder "nein", ich persönlich mache meist einen Strich in's Feld. Dann bei Pkt 4 "zahlt jemand ..." : Nein. Weiter bei 5. Wo keine Angaben zu machen sind, sind keine zu machen. Unterschrift, fertig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Quinky

Ein Ausfüllen des Formulars HG ist in diesem Fall obsolet.
Laut GESETZ ist es UNMÖGLICH, das 2 nicht verwandte Personen eine Haushaltsgemeinschaft bilden.
Entweder nach SGBII ist es eine Wohngemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft, nichts anderes ist möglich.

Hier versucht wieder ein Jobcenter aus völliger Unwissenheit (oder vorsätzlich) 2 Menschen zu betrügen, denn die Aufforderung das Formular Haushaltsgemeinschaft auszufüllen hat den einzigen Zweck, eventuelle Anrechnungen vorzunehmen. Da das aber gesetzlich unmöglich ist, siehe oben!

Ernie

P.S. Die Aufforderung des Jobcenters, auch bei nicht bestehendem Verwandtschaftsgrad das Formular auszufüllen, ist VÖLLIGER SCHWACHSINN.
Hier sollte die Allgemeinheit per Zeitung informiert werden, das im Jobcenter in ........ völlige Unkenntnis der einfachsten Regeln des SGBII bestehen und somit Hilfebedürftigen Menschen vorläufig die lebensnotwendige Hilfe verweigert wird!

P.S. 2)
Ich weiss das viele meinen ich würde übertreiben, aber solche Jobcenter die eigene Gesetze festlegen regen mich auf!!!

talokatel823

Zitat von: Sheherazade am 18. Juni 2024, 14:07:55Vielleicht, vielleicht auch nicht.
Es ist auf mehreren offiziellen Seiten - unter anderem der Bundesagentur für Arbeit selbst - klar definiert, was unter einer Haushaltsgemeinschaft im SGB II zu verstehen ist und wann die Anlage HG auszufüllen ist:

"Definition: verwandte oder verschwägerte Personen, die mit im Haushalt leben, aber nicht Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind.
Auch: HG, Wirtschaftsgemeinschaft"

Zitat von: Quinky am 18. Juni 2024, 14:53:14Ein Ausfüllen des Formulars HG ist in diesem Fall obsolet.
Laut GESETZ ist es UNMÖGLICH, das 2 nicht verwandte Personen eine Haushaltsgemeinschaft bilden.
Entweder nach SGBII ist es eine Wohngemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft, nichts anderes ist möglich.

Hier versucht wieder ein Jobcenter aus völliger Unwissenheit (oder vorsätzlich) 2 Menschen zu betrügen, denn die Aufforderung das Formular Haushaltsgemeinschaft auszufüllen hat den einzigen Zweck, eventuelle Anrechnungen vorzunehmen. Da das aber gesetzlich unmöglich ist, siehe oben!

Ernie
Zitat von: Quinky am 18. Juni 2024, 14:53:14Die Aufforderung des Jobcenters, auch bei nicht bestehendem Verwandtschaftsgrad das Formular auszufüllen, ist VÖLLIGER SCHWACHSINN.
Ich danke dir, so verstehe ich das auch! Dachte schon, ich werde bescheuert  :schock: 
Dazu bräuchte ich jetzt nur noch eine sachliche, knackige Formulierung als Antwort auf genanntes Schreiben, die ich weitergeben kann. Am besten unter Angabe von Paragraphen und Urteilen, falls vorhanden.  :zwinker:

natuerlich!

Es ist doch ganz eindeutig. Selbst wenn die andere Person die Schwester der Person A wäre
darf es nicht einfach mal so als Haushaltsgemeinschaft eingetragen werden.
Erst wenn eine gegenseitige finanzielle Unterstützung stattfindet, ist es nach meiner Defination eine Haushaltsgemeinschaft.
Das Formular Anlage HG läd geradezu dazu ein, falsch ausgefüllt zu werden.
Da würde ich fast schon Vorsatz unterstellen.

Quinky

Es ist leider ein Problem, denn im SGBII steht kein Gesetz für eine Haushaltsgemeinschaft, jedoch wann eine Unterstützungsvermutung möglich ist.
DENN
Damit eine Haushaltsgemeinschaft bestehen kann, MUSS eine Verwandtschaft/Verschwägerschaft bestehen. Nur dann darf die Vermutung nach § 9 Abs. 5 SGBII überhaupt angewandt werden. Selbst WENN eine solche besteht, muß zusätzlich nachgewiesen werden (vom Jobcenter), das eine wirtschaftliche Unterstützung FREIWILLIG!! besteht.
Ohne diese Freiwilligkeit kann trotz Haushaltsgemeinschaft NICHTS angerechnet werden.
Da aber schon grundsätzlich keine Haushaltsgemeinschaft in obigem Fall bestehen kann, der § 9 ABS. 5 SGBII aber nur bei Verwandtschaft/Verschwägerschaft angewandt werden darf, muss auch dieses Formular HG nicht ausgefüllt werden.

anne

Zitat von: Quinky am 18. Juni 2024, 14:53:14Laut GESETZ ist es UNMÖGLICH, das 2 nicht verwandte Personen eine Haushaltsgemeinschaft bilden.


Aber bei dem Ausfüllhinweis zum Antragsvordruck Bürgergeld
Stichwort: Haushaltsgemeinschaft steht doch

Personen, die mit Ihnen im Haushalt leben, aber nicht Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft
sind, gehören zur Haushaltsgemeinschaft, zum Beispiel
• Verwandte und Verschwägerte (Großeltern, Geschwister über 25 Jahre, Onkel, Tanten),
• Pflegekinder und Pflegeeltern

talokatel823

Was in diesem Fall ja noch dazu kommt, ist, dass die SB die Anlage HG mit der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II in Zusammenhang setzt.  :lachen:
Also entweder bewusste Irreführung oder keine Ahnung von ihrem Job.  :grins:

Fettnäpfchen

talokatel823

Je nach dem wie lange die Antragstellung her ist, also länger als ein Monat, würde ich sofort einen EA beim SG stellen mit der Aufforderung das JC zu Zahlung zu "verdonnern"
Ähnlich dem Klagemuster > Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)oder dem Klage EA wegen Antragsablehnung, BG unterstellt, Mitbewohner verweigern die Auskunft
Natürlich wäre beides anzupassen und je nach dem was noch vorgefallen ist das eine oder andere weggelassen bzw. hinzugefügt werden.

Meine Meinung:
Ein JC/SB der nicht mal die grundlegenden Dinge kennt kann man egal was man schreibt eher nicht überzeugen.

MfG FN

Zitat von: talokatel823 am 18. Juni 2024, 15:26:54Dazu bräuchte ich jetzt nur noch eine sachliche, knackige Formulierung als Antwort auf genanntes Schreiben, die ich weitergeben kann. Am besten unter Angabe von Paragraphen und Urteilen, falls vorhanden. :zwinker:
Welches Schreiben wenn dann muss der Schriftverkehr mehr oder weniger nachzulesen sein und nicht bloß der eine Satzteil.
Hunden wirft man Knochen hin um es mal so zu formulieren. :weisnich:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

es steht im schreiben vom JC das sie länger als ein Jahr zusammenleben und wenn auf engsten Raum jemand zusammen lebt kann es keine WG sein.
Erstmal
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Fettnäpfchen

Rotti

 :scratch:
Zitat von: Rotti am 18. Juni 2024, 16:34:34es steht im schreiben vom JC das sie länger als ein Jahr zusammenleben und wenn auf engsten Raum jemand zusammen lebt kann es keine WG sein. Erstmal
Erstens geht es hier um HG (aber das ist egal weil es auch falsch ist)
und bei länger als ein Jahr geht es um VuE (was dann wenigstens richtig wäre, also als Formulierung)

Das einzig richtige an deinem Beitrag ist das Wort WG (denn das wäre es genau genommen)

MfG FN
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