Erziehungsfähigkeitsgutachten + Umgangspflegschaft

Begonnen von Sophiagirl, 14. Juni 2024, 11:51:56

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Sophiagirl

Moin liebe Leute,

ich hoffe ab nun auch selbst wieder aktiver dabei sein zu können.  :smile:

Aber hat hier jemand Erfahrungen damit? Nun wird in meiner Kindschaftssache doch eines gemacht, weil mein Ex in der Verhandlung, wortwörtlich den Verstand verloren hat.

Lügen, dass die Balken tatsächlich gebrochen sind.

Die Richterin hat bei mir Angst wegen meiner Psyche, wobei alle schon bescheinigt haben, dass die Erkrankungen von vor 2 Jahren, nichts miteinander zu tun haben. (Pfeiffer Fieber, Corona und Wochenbett Depressionen) Dies alles in knapp 2 Monaten.

Daraufhin kam mein Ex samt Kind ins EKH, bis dahin lief alles auch ganz gut. Dann durfte er ausziehen und nun ist er völlig außer Rand und Band.

Daher gibt es nun einen Auflagenbeschluss unter anderem, dass das Kind nun nur noch maximal am Wochenende ins Ausland darf und das auch der Therapie Bedarf dringend geklärt werden müsste. Mein Ex ignoriert den Zustand des Kindes leider vollends. Dies haben die Richterin und der Verfahrensbeistand auch erkannt. Sowie ich und meine Umgangsbegleitung auch.

Von ca 9 Monaten hat er den kleinen nur 24-mal in die Kita Vollzeit Platz gebracht (nur 1 mal bisher den ganzen Tag dagewesen) und hatte hierfür genau so viel ausreden, wie für die abgesagten Umgänge in meine Richtung.

Mein Kind kann wieder nur noch Mama und Papa und laufen geht auch wieder kaum noch, als ich viel bei ihm war, war es alles deutlich besser.

Dann hat sein Vater sich aber eingemischt und dafür gesorgt, dass er wieder mit einer aus dem EKH zusammen gekommen ist und seither ist alles wie gesagt rückläufig.

Das Jugendamt ist leider auch keine Hilfe, die wussten ja nicht mal wo er derzeit wohnt, selbst bei Gericht gab er drei Adressen an.  :teuflisch:

Das bei einem Kind mit Vormund.

Nun wohnt seine neue alte Flamme auch schon bei ihm und das wusste das Jugendamt auch nicht, obwohl diese nach 4 Jahren nun erst aus dem EKH durfte und auch Familienhilfe und das bekommen soll.  :help:  :help:  :help:

Nun steht im Beschluss, der leider noch nicht da ist, ungefähr Gutachten für uns beide, für ihn, weil das EKH und die Auflagen, wie sich von den Eltern fernzuhalten überhaupt nicht eingehalten worden sind, Ärzte, die er benannte, da war er nie, obwohl das Kind angeblich immer zu krank war, letzter Termin beim Kinderarzt war der 7.1.

für mich halt wegen den psychischen Aspekten, da hätte sie so viel Angst, obwohl meine Therapeuten meinen, normale Muttis hätten ihr Kind lange wieder.

Das Jugendamt war auch nicht erfreut, dass ich nun 2x die Woche für 1 1/2 Stunden Umgang bekommen soll + Evtl. Umgangspflegschaft, weil er ja diverse Gründe hat, um das Kind nicht zu bringen.

Zum Beispiel bei ihm selbst, Krebs den er aber nicht per Attest belegen möchte und ähnliches.

Ich werde ja seither kurz gehalten mein Kind ist ja nun etwas über 2 und ich hatte bisher immer nur 1 Stunde bekommen, mehr wurde nicht als sinnvoll betrachtet vom Jugendamt aus.

Diese haben ihm aber auch alles blind geglaubt, erst ab jetzt muss er nun Aus bringen, und zwar für jeden Tag, den er irgendwo fehlt. Kindergarten und Umgang usw.

Des Weiteren weiß ich durch Zufall, dass wohl auch in einer Strafsache gegen ihn ermittelt wird. Wofür er wohl das kind ganz verlieren könnte. Zumindest von dem bisherigen Kenntnisstand.

Auch von mir muss er noch Anzeigen bekommen, weil er mit seiner neuen mich richtig übel auch abgezockt hat, darüber haben sie auch schon Kenntnis.

Plus seine Anstiftung zur Falschaussage, denn ich sollte behaupten das sein Vater verstorben sei, was aber nicht stimmte, damit wollten die alle Straftaten vereilten, die er begangen hat. Die wollten eine Sterbeurkunde und hierdurch ist es dann aufgeflogen und ich hatte zum Glück Zeugen, dass er das gesagt hatte. Mehrfach.

In Hinblick darauf will ich nun halt gut vorbereitet sein und ich hoffe der ein oder andere hat hier Erfahrungen?

Liebe Grüße

Ronald BW

Ich würde den Typ wegen Kindeswohlgefährdung anzeigen oder anzeigen lassen.

Was bedeutet EKH

Warum wird der Vormund nicht tätig.

Und eine Stunde mit dem Kind für dich ist ja eher ein Witz.

Ich habe jetzt mit Kindern keine Erfahrung, allerdings mit Psyche um so mehr.
Wenn du jetzt nur das geschilderte hast oder hattest ist das ja kein Grund dir das Kind zu entziehen.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sophiagirl

Moin,

es ist nur keine laut Richterin, weil die Rückführung zu mir im Raume steht.  :flag:

Vormund macht nichts, weiß nichts und tut nichts. In 9 Monaten Zeit, war sie 2 Stunden bei ihm. Für den rest haben die alles so laufen lassen, wie es da nun steht und keine Ahnung.

EKH genau Eltern-Kind-Haus da eben nicht nur mehr Mütter da sind.

Ja, die Stunde ich habe mal geklagt da konnten die nicht mehr leisten, nun steht es halt im Beschluss vom So verfahren drinnen.  :clever:

Ich habe seit Kindheitstagen damit zu kämpfen, kann man hier ja auch nachlesen. Aber das hing alles nicht zusammen und das will die Richterin nicht glauben.