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Angemessenheitskonzept barrierefreier Wohnraum

Begonnen von Rolling Cookie, 26. Juni 2024, 08:49:03

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Rolling Cookie

Guten Tag zusammen,
zuerst einmal Danke, dass es dieses Forum gibt und den respektvollen, sachlichen Umgang hier.

Zur meiner Frage/ Problem.
Habe GdB von 90 Merkzeichen G aG und B, sowie PG 4, aufgrund eines angeborenen Gendefektes ( Ehlers-Danlos-Syndrom), aufgrund von Komplikationen nach Operation, habe ich inkomplette Lähmungen in den Füßen und ein steifes Bein links. Mein Mann hat einen GdB von 60,  da er rechtsseitig blind und taub ist.

Seit über 4 Jahren suchen wir eine bezahlbare, rollstuhlgerechte Wohnung.
Zu Beginn des Jahrers dann der 6er im Lotto, also auf den Wohnungsmarkt bezogen. Eine 80m2 große, barrierefreie Wohnung in unserem Ort, perfekt geschnitten ( mein linkes Bein ist steif, dadurch brauch ich zum wenden mehr Platz, als andere Rollifahrer)....aber natürlich nicht zu der hier als angemessen angesehene Bruttokaltmiete. Diese liegt aktuell bei 680 Euro ( dafür ist allerdings nachweislich hier nichts zu bekommen, barrierefrei schon gar nicht). Die Wohnung lag bei 700 Euro kalt + 250 Nebenkosten incl. Heizkosten.
Das sie somit "zu teuer " ist, war uns klar. Jedoch hatte unsere SB uns in den letzten Jahren mehrfach gesagt, dass es bei uns eh eine Einzelfallentscheidung wird und sie einen Ermessensspielraum hat.
Trotzdem wurde unser Antrag abgelehnt ( obwohl die Gesammtmiete innerhalb ihres Ermessensspielraum lag),  genau so auch der Widerspruch.  Begründung, die Wohnung ist zu teuer, es hätten ausreichend günstigere Wohnungen zur Verfügung gestanden und ich sei ja bereits 2014 krank gewesen und bisher wären wir in der aktuellen Wohnung ja auch zurecht gekommen.

Sorry, für den langen Text...kürzer bekomme ich es leider nicht hin.

In meinem Widerspruch hatte ich darauf hingewiesen,  dass in unserem Kreis, kein Angemessenheitskonzept für barrierefreien Wohnraum vorliegt und aus diesem Grunde höhere Mieten, im Einzelfall zu übernehmen sind.
Barrierefreien Wohnraum gibt es hier kaum, meist nur in Neubauten zu 12-14 € /m2..

Meine Frage:
Wenn eine Kommune kein Angemessenheitskonzept für barrierefreien Wohnraum erstellt hat und barrierefreier Wohnraum in die Berechnung für den regulären Wohnraum einbezogen wird, das JC aber alles ablehnt was nicht der angemessen KdU entspricht, es nachweislich aber keine Wohnungen zu dem Preis zu bekommen ist,  schon gar nicht barrierefrei....ist der Kreis dann nicht in der Pflicht sein Konzept nachzubessern? Ist es überhaupt ein Schlüssiges Konzept, wenn barrierefreier Wohnraum nicht gesondert berücksichtigt wird?

Ich entschuldige mich für den langen Text und hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.

VG von Rolling Cookie




Fettnäpfchen

Rolling Cookie

Zitat von: Rolling Cookie am 26. Juni 2024, 08:49:03Diese liegt aktuell bei 680 Euro ( dafür ist allerdings nachweislich hier nichts zu bekommen, barrierefrei schon gar nicht). Die Wohnung lag bei 700 Euro kalt + 250 Nebenkosten incl. Heizkosten.
Meines Wissen nach gibt es je nach JC und Land und den internen Regeln 10% bis 15% als Aufschlag.
Die Differenz ist deutlich höher selbst wenn man bei der BK Miete noch die HK dazurechnet. Selbst bei 200.- (die dann zu hoch wären) wären es immer noch 880.- also unter dem Angebot von 950.-
Vllt. findest du unten genaueres:
Richtlinien des sozialen Wohnungsbaues der einzelnen Bundesländer

Ansonsten fehlt mir dazu das spezielle Fachwissen da es ja auch jedes Bundesland anders macht.

Was evtl. noch interessant wäre wäre das Alter der Angemessenheitskriterien denn die gehören alle zwei Jahre erneuert.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Rolling Cookie

Hallo,
Danke für Deine Antwort.

Bundesland ist NRW, linker Niederrhein.
Zum 1.1 24 wurde das Schlüssige Konzept in unserem Kreis aktualisiert.
Soweit alles in Ordnung.

Ich habe durch einen Bericht über eine Familie aus Essen erfahren, dass der Gesetzgeber seit Juli 2017 ein Angemessenheitskonzept für barrierefreien Wohnraum fordert.  Eben aus dem Grund, daß dieser Wohnraum teurer und seltener ist.
Unser Kreis bzw. die zuständige Sachbearbeiterin, sagt dies sei ihr nicht bekannt und der barrierefreie Wohnraum wird bei der Berechnung der KdU für  den regulären Wohnraum berücksichtigt.
Ich frage mich, ob die Umsetzung eines Angemessenheitskonzepts für barrierefreien Wohnraum, jedem Kreis freigestellt ist. Also kann man so machen, muß man aber nicht.

Wenn selbst ein Aufschlag von 10 bzw. 15 %, nicht ausreicht um eine barrierefreie Wohnung anmieten zu können, muß dann nicht geprüft werden, ob die KdU nicht zu niedrig angesetzt wurde? Zumal die von mir beschriebene Wohnung deutlich unter dem ortsüblichen Mietniveau lag.

Wir müssen dringend umziehen, da unsere aktuelle Wohnung nicht barrierefrei ist. Haben aber hier im Ort ein gutes Netzwerk an Unterstützung im Alltag, sowie Ärzte, Therapeuten usw.. Aber eine barrierefreie Wohnung gibt es zu dem was das Amt als angemessen akzeptiert nicht. Würde berücksichtigt, dass barrierefreier Wohnraum nunmal teurer ist und die KdU dem angepasst ( so wie es laut Aussage des Anwaltes der Familie aus Essen, der Gesetzgeber seit Juli 2017 fordert), wäre dies doch eigentlich nur rechtens.

VG
Rolling Cookie



Sommertag

Zitat von: Rolling Cookie am 26. Juni 2024, 20:49:27...
Wir müssen dringend umziehen, da unsere aktuelle Wohnung nicht barrierefrei ist.

Da in der Begründung auch steht, dass
Zitat von: Rolling Cookie am 26. Juni 2024, 20:49:27...... ich sei ja bereits 2014 krank gewesen und bisher wären wir in der aktuellen Wohnung ja auch zurecht gekommen.

und Du
Zitat von: Rolling Cookie am 26. Juni 2024, 20:49:27In meinem Widerspruch hatte ich darauf hingewiesen,  dass in unserem Kreis, kein Angemessenheitskonzept für barrierefreien Wohnraum vorliegt und aus diesem Grunde höhere Mieten, im Einzelfall zu übernehmen sind.
Barrierefreien Wohnraum gibt es hier kaum, meist nur in Neubauten zu 12-14 € /m2..

fehlt hier noch die Darlegung, warum Du jetzt auf jeden Fall barrierefrei und dringend benötigst. Hat sich was verschlechtert (Attest) oder sonstige Gründe.


Zitat von: Rolling Cookie am 26. Juni 2024, 20:49:27Haben aber hier im Ort ein gutes Netzwerk an Unterstützung im Alltag, sowie Ärzte, Therapeuten usw.. Aber eine barrierefreie Wohnung gibt es zu dem was das Amt als angemessen akzeptiert nicht.
Ist Ort der Stadtteil oder ein kleiner Ort und im nächsten gäbe es das nicht und keine Anbindung?

Zitat von: Rolling Cookie am 26. Juni 2024, 20:49:27Würde berücksichtigt, dass barrierefreier Wohnraum nunmal teurer ist und die KdU dem angepasst ( so wie es laut Aussage des Anwaltes der Familie aus Essen, der Gesetzgeber seit Juli 2017 fordert), wäre dies doch eigentlich nur rechtens.
ja, wäre es, aber der Aufschlag fürs barrierefreie ebenso die mehr an qm sind nicht unbegrenzt.
Wie oben schon genannt 10-15% und da ist 950 zu 680 erlaubten leider weit drüber.

Und eine Begründung, wieso bei lange bestehenden Einschränkungen jetzt die andere Wohnung her muss, hast Du im Widerspruch nicht stehen.

Rolling Cookie

#4
Hallo Sommertag,
meine Erkrankung ist mir mit in die Wiege gelegt worden und führt zu einer schleichenden Verschlechterung meines Gesundheitszustandes, dies ist dem JC bekannt. Auch liegen Atteste meiner Ärztin und 2 Gutachten vom MD vor. Was jetzt 2014 war, also warum dieses Datum genannt wurde, kann ich mir nur damit erklären, dass ich zwischen 2010 und 2015  9 Operation hatte, die leider größtenteils nicht so verliefen wie geplant und sichtbare Spuren hinterlassen haben. Denke, dass 2014 iwas notiert wurde.
Wir wohnen eher ländlich in einer Gemeinde mit sehr schlechter Anbindung. Es ist sehr umständlich und zeitintensiv von hier, mit dem Bus, in die umliegenden Orte zu gelangen. Das würde ich dauerhaft auch nicht stemmen können.
Das ist dem JC alles bekannt, wie gesagt suchen wir seit gut 4 Jahren und natürlich haben wir die umliegenden Orte mit einbezogen.
Dem Widerspruch lag ein Schreiben meiner Ärztin bei, eine Begründung warum der Umzug dringendst notwendig ist. Meine Kraft lässt nach und die wenigen Schritt die ich bisher noch laufen kann, fallen mir immer schwerer. Oft schlaf ich auf der Couch, weil ich die Treppe ins Obergeschoss nicht schaffe.
Aber all das, haben wir in den letzten Jahren mehrfach mit unserer SB besprochen.
Problem für mich ist halt in meinen Augen, das fehlende  Angemessenheitskonzept für barrierefreien Wohnraum , in dem die höheren Mieten für besonderen Wohnraum berücksichtigt werden. Was ja dazu führen müsste, dass eine höhere KdU, als für den regulären Wohnraum zu Grunde gelegt werden müsste. Unbeachtet der 10 oder15% die dann eventuell noch dazu kämen, wenn im Rahem der angemessenen KdU kein Wohnraum zur Verfügung steht. Oder hab ich da einen Denkfehler?
Sorry, wenn ich diese Infos hier so kleckerweise dazugebe.

VG
Rolling Cookie

Fettnäpfchen

Rolling Cookie

Zitat von: Rolling Cookie am 26. Juni 2024, 20:49:27Zum 1.1 24 wurde das Schlüssige Konzept in unserem Kreis aktualisiert.
Dann fällt die Möglichkeit das SG einzuschalten aus.
Zumindest dahingehend das sich das SG dafür interessiert ob das Konzept aktuell ist.

Zitat von: Rolling Cookie am 26. Juni 2024, 20:49:27Ich habe durch einen Bericht über eine Familie aus Essen erfahren, dass der Gesetzgeber seit Juli 2017 ein Angemessenheitskonzept für barrierefreien Wohnraum fordert.
Wenn es da nichts gibt dann kann man sich auch nicht daran orientieren.

Einzig evtl eine Ermessensentscheidung zu Euren Gunsten.
Du könntest ja mal beim Rechtspfleger eures Amtsgerichts nachfragen ob es da eine realistische Chance gibt.
Ähnlich dem Verfahren
Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug
wenn das JC nicht in die Gänge kommt oder ablehnt obwohl die Angemessenheit veraltet ist oder nicht die Gesamtangemessenheit in Betracht zieht.

Stichwort Gesamtangemessenheit:
Berechnet doch mal die Kosten der Whg KM+BK+HK und dann noch verdacht mäßig, wenn ihr dann nicht unter der Angemessenheit, seid (ACHTUNG beim Konzept auch die max. zulässigen HK mit ein berechnen falls die Werte von Bruttokalt ausgehen) ein Zuschlag von eben 10 o.15%.
Seid ihr immer noch drüber dürften die Chancen bei Null stehen.
Dann hilft nur etwas vergleichbares mit weniger als 80qm.

MfG FN
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Rolling Cookie

Hallo,
sollten wir eine barrierefreie Wohnung finden, wird es in jedem Fall auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen.
Da kein Angemessenheitskonzept für barrierefreien Wohnraum vorliegt, muß das JC in diesem Fall höhere, dem Wohnungsmarkt entsprechende, Mieten anerkennen, was sie selten freiwillig machen. Unser Anwalt erklärte uns heute,sobald wir eine passende Wohnung gefunden haben, beantragt er im Eilverfahren die einstweilige Kostenübernahme, bis dann das Gericht entscheidet.
Es wird schwer genug nun eine geeignete Wohnung zu finden, denn Neubau mit 12 oder mehr Euro/m2 ist definitiv keine Option. Wir werden schon schauen, dass die Miete nicht frech hoch ist. Jedoch unter 800-850 Euro kalt, ist hier nichts zu bekommen. Unser Anwalt hält dies aber für durchsetzbar, aufgrund des Wohnungsmarktes. Ich hoffe, er behält recht.


Eine kleinere Wohnung, also weniger als 80m2 ist keine Option. Aufgrund des steifen Beines benötige ich mehr Platz, als die meisten anderen Rollifahrer. Da muß die Wohnung mit 80m2 schon optimal geschnitten sein, denn wir benötigen 2 Schlafzimmer. Auch das aus gesundheitlichen Gründen und vom Arzt attestiert.

Trotzdem verstehe ich nicht, warum etwas das vom Gesetzgeber seit Juli 2017 gefordert wird, umgesetzt werden kann oder eben auch nicht.
Für mich ist eine Forderung etwas das so dann auch befolgt werden muß und nichts was jeder dann handhaben kann, wie er möchte.

VG
Rolling Cookie